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Die Niederlage des GefängnissesS

Es gibt eine sogenannte Gefängnis-Literatur, es gibt Biografien von langjährigen Gefangenen, zumeist mit einer lebenslänglichen Strafe, es wird in Deutschland sogar ein Preis verliehen für die besten Texte aus den Gefängnissen, der Ingeborg-Drewitz-Literatur-Preis. Die besten Beiträge werden regelmäßig in Anthologien veröffentlicht.

Hubertus Becker weicht von dieser Gefängnisliteratur insofern ab, da er weder persönliche Begebenheiten, kriminelle Aktivitäten oder Stories aus dem Milieu erzählt, sondern er hat 2003 auf insgesamt 117 Seiten eine Bestandsaufnahme des Gefängnissystems erarbeitet. Er ist kein Wissenschaftler, er schreibt nicht über andere, sondern von ihnen. In seiner Einleitung heißt es:

Angesichts der daraus resultierenden Datenunsicherheit habe ich mich entschlossen, eigene Beobachtungen aus 19 Jahren Gefangenschaft zur Grundlage meiner Untersuchung zu machen. Wenn hier und da Zahlen genannt werden, so entstammen diese meist der Tagespresse und erscheinen mir nachvollziehbar. Eine verläßliche Angabe stammt aus „Le Monde diplomatique“ vom 22.06.2003: Im Jahre 2002 waren in deutschen Gefängnissen knapp 75.000 Menschen inhaftiert, (darunter ca. 3.000 Frauen und 2.000 Lebenslängliche), was einer Überbelegung von ca. 25 Prozent entspricht. Bundesweit soll zu Beginn dieses Jahrzehnts das Gefängnissystem um 10.000 Haftplätze (Baukosten pro Platz geschätzte 110.000 Euro) erweitert werden. Daß dieses gigantische, von den Bundesländern in Gang gesetzte Investitionsprogramm langfristig betrachtet mehr Schaden als Nutzen für die Gesellschaft bringt, wird im Laufe der vorliegenden Untersuchung ebenso deutlich wie die These Michel Foucaults, daß das Gefängnissystem eine „Ablenkungsanlage für die illegalen Machenschaften der herrschenden Klassen“ ist, wie die Affären um Leuna und Parteispenden nahelegen.

Der norwegische Kriminologe Nils Christie, der gerade mit „Wieviel Kriminalität braucht die Gesellschaft“ selbst ein neues Buch vorgelegt hat, schrieb ihm ein kleines Vorwort. Darin heißt es: Dieses Buch kommt von innen. Es ist das Buch eines zornigen Mannes. Manche mögen Teile darin ungerecht finden. Die Gefängnisbeamten und ihre Vorgesetzten werden sagen: Das sind wir nicht, unsere Bemühungen werden verkannt. Andererseits: so sieht es für diejenigen aus, die das Gefängnis von innen heraus betrachten. Es ist eine Perspektive, die wir näher beleuchten sollten.

Die Inhaftierung

Die Rollen, die Menschen in ihrer gewohnten Umwelt mehr oder weniger erfolgreich ausfüllen, spielen nach einer Verhaftung im wahrsten Sinne des Wortes keine Rolle mehr. Weder als Ehefrau, noch als Vater, weder als Arbeitskollegin, noch als Vereinskamerad, weder als Geschäftspartnerin, noch als Verkehrsteilnehmer müssen sie sich im Gefängnis bewähren.

Der Verlust dieser Rollenausübung, die Trennung von der bisherigen Lebenswelt, wird von den Betroffenen als schmerzhaft erfahren. In diesem Sinne ist auch Nelson Mandela zu verstehen, wenn er davon spricht, daß das Gefängnis den Menschen nicht bloß seiner Freiheit, sondern auch seiner Identität beraube. Denn Freiheitsstrafe bedeutet den Verlust eines mehr oder weniger dicken Bündels bisher ausgeübter Rollen: Gefangene verlieren den Arbeitsplatz, sie scheiden aus der familiären Wohngemeinschaft aus, sie geben ihre Erzieherfunktion auf, sie brechen zwangsläufig die bisherigen Sexualbeziehungen ab, sie fallen weitgehend als Konsumenten aus, ihre Freundschaften verkümmern; der ‚gute Ruf‘ ist dahin, sie büßen ihren sozialen Status und ihre Autorität ein. Gezwungenermaßen geben sie ihre individuellen Pläne auf, das heißt: Ausbildungen, Kuren, Reisen, Investitionen, Sport, Hobbys, kurz: alle Projekte, zu deren Realisierung der Mensch sich frei bewegen können muß.

Die Architektur

Alle Kapitel des Buches von Hubertus Becker sind mit eindrücklichen Zitaten eingeleitet und durchsetzt, hier finden sich Autoren aus dem 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Um nur einige von ihnen zu nennen: Fjodor Dostojewski, Arthur Koestler, Jean Genet, Max Hoelz (alle vier waren Gefangene), aber auch Fanz Kafka, Milan Kundera, Norman Mailer, Erich Fromm, Bertolt Brecht, Elias Canetti, Albert Camus und immer wieder Michel Foucault. Diesem Kapitel ist z.B. ein Zitat von Mila Kundera vorausgeschickt:

Wer den Ort verlassen will, an dem er lebt, der ist nicht glücklich.

Architektonisches Vorbild war das Panoptikum des 19. Jahrhunderts, wo von einem zentralen Punkt aus sowohl Aufseher als auch Gefangene beobachtet und überwacht werden konnten. Das heißt, bei unseren alten Zuchthäusern handelt es sich um Sternbauten, deren Flügel von einer Zentrale aus einsehbar sind. Moderne Überwachungstechnik ersetzt heute vielfach den direkten optischen Zugriff auf die Zellen. Videokameras sind innen in Fluren und Gängen und außen entlang der Mauern und in den Höfen installiert. Gefängnisse sind funktionelle Gebäude. Sie wurden konzipiert und errichtet, um Menschen darin aufzubewahren.

Das Innere eines Gefangenenhauses, sozusagen die Hardware der Strafjustiz, stellt eine wohnpsychologische Bedrohung dar. Die funktionsbetonte Architektur der neben- und übereinander gestapelten ‚Menschen-Käfige‘ erleichtert es den Aufsehern, die Häftlinge zu verwalten und zu überwachen. Der Ort, an dem dies geschieht, ist die Zelle, gleichzeitig die einzige Nische für den Insassen. Eine Zelle in ihrer Bedeutung als kleiner Raum ist an sich nichts Negatives: als Metapher für kreative Einsamkeit, als Keimzelle für Besinnung und Meditation ist sie ein Ort von Klarheit und Kraft. Bei diesem Bild jedoch wird die positive Befindlichkeit des Bewohners vorausgesetzt, die Bereitschaft, die Zelle als Durchgangsstätte auf einer Suche zu begreifen.

Die Zelle ist der eigentliche Lebensraum des Gefangenen. Hier atmet und ißt er, hier denkt und träumt er, hier scheidet er seine Fäkalien aus, hier leidet er und hier stirbt er auch, wenn seine Zeit gekommen ist. Jede Gefängniszelle verfügt über ein Waschbecken und eine Toilette, die meisten Zellen auch über einen Stromanschluß. Das Mobiliar besteht aus Bett, Tisch, Stuhl und Spind. Jede Zelle hat eine Tür und ein Fenster, vielfach aus Milchglas, und oft kann man es nur kippen. In den Türen sind meist noch Spione, die es ermöglichen, von außen hineinzuspähen. Die Tatsache, daß seine Zelle immer von außen geöffnet oder verschlossen wird, zeigt dem Insassen, daß ihm die Kontrolle über sein Leben abgenommen wurde. Mehrmals täglich, oft zu willkürlicher Stunde, öffnet sich die Tür und ein ihm im Grunde fremder Mensch betritt seinen Raum.

Ist das Versperren von Räumen mittels eines Schlüssels im normalen Leben ein technischer Vorgang, so wird das Schließen im Gefängnis zu einem sozialen Ereignis.



Die Niederlage des Gefängnisses - Folge 2

Hubertus Becker hat die verschiedenen Kapitel seines Buches durch Erzählungen aus dem Alltag des Strafvollzugs anschaulich – also sinnlich nachvollziehbar - ergänzt. Diese plastischen Schilderungen machen das analytische Buch, das sich mit der Zugangskontrolle, der Verwaltung, den Fachdiensten, dem Essen und der Arbeit im Gefängnis ebenso befaßt wie mit der Gesundheit, der Subkultur im Gefängnis, dem Widerstand gegen das Gefängnissystem und vielem anderen mehr, zusätzlich zum Leseerlebnis.

Beim Eintritt in den Knast wird der Gefangene mit einer Nummer versehen, die fortan neben seinem Namen für seine Identifikation sorgt. Er wird vollständig entkleidet. Erst jetzt, aller persönlichen Dinge wie Kleidung und Schmuck beraubt, tritt er in die Welt des Gefängnisses ein: nackt und unter den Augen der Staatsdiener. Je nach Knast und je nach Laune der Beamten geht das mit einer Inspektion des Darmausganges einher, wobei dem Gefangenen eine erste Ahnung davon vermittelt wird, welchen Stellenwert seine Menschenwürde fortan einnimmt. Die ihm zugeteilte Gefangenenkleidung besteht aus ungesundem, klobigem Schuhwerk, schlecht geschnittenen Hosen und kragenlosen Hemden. Kurz: die ganze Prozedur taucht den würdesensiblen Menschen in Scham und Unbehagen. Waren die Sträflingskleider früher quergestreift, herrscht heute das schmucklose Blau der Arbeiter vor, ein dezenter Hinweis auf die erste Funktion des Gefangenen, nämlich Objekt der Ausbeutung zu sein.

Gefängnishaft bedeutet das Ende der tausend Dinge, die den Menschen das Leben lieben lassen. Darüber hinaus gibt es wenig, was allen Gefangenen gemeinsam ist, nicht einmal Einsamkeit und Verzweiflung. Insassen von Gefängnissen stellen eine in hohem Maße heterogene Gesellschaft dar. Hier leben Menschen der unterschiedlichsten Kulturen und Weltanschauungen zusammen, Menschen verschiedenster Charaktere, Talente, Sprachen, Bildung, sozialer Herkunft und nicht zuletzt Krankheiten. Sie alle reagieren auf die Gefangenschaft auf ihre Weise.

Ein häufiges Reaktionsmuster ist der Rückzug, die soziale Verweigerung. Sich mißverstanden fühlend und unfähig, dem Schicksal die Stirn zu bieten, ziehen sich die Verweigerer in das Schneckenhaus der ihnen zugewiesenen Zelle zurück und kapseln sich vom sozialen Getriebe der Anstalt ab. Es gibt unter ihnen Gefangene, die zehn Jahre lang nicht an die frische Luft gehen, die sich sozusagen vollständig und endgültig in den Uterus der Mutter Zuchthaus zurückgezogen haben. Ihnen geht mit der Zeit jede soziale Kompetenz verloren, und sie zeigen ein Phänomen, das unter dem Begriff der Lebensuntüchtigkeit bekannt ist. Die Verweigerer werden im Knast zu sozialen Pflegefällen, auch über die Haftzeit hinaus.

Eine zweite Gruppe stellen die Konformisten, die versuchen, aus der Not eine Tugend zu machen. Sie gestehen, schuldig zu sein und geben vor, Reue zu verspüren. Sie erklären sich bereit, zu sühnen. Diese Kuli-Mentalität ist eine gute Strategie, um aus dem Knast so bald wie möglich wieder herauszukommen. Aus der gesellschaftlichen Perspektive ist erzwungene Konformität jedoch gefährlich, da das konforme Verhalten nicht auf Einsicht gründet und nur solange aufrechterhalten wird, wie der Betroffene unter Zwang steht. Aus dieser Gruppe rekrutieren sich auch die Kalfaktoren, sogenannte Hausarbeiter, Essensverteiler und Inhaber diverser Sonderpöstchen, ohne deren Beitrag der reibungslose Ablauf der Anstalten nicht gewährleistet wäre. Ohne sich die Frage zu stellen, wem sie durch ihre Komplizenschaft mit der Behörde nutzen und wem sie schaden, schielen sie auf den kleinen Vorteil, den ihnen die Wärter im Alltag für diesen Verrat gewähren, wobei die meisten dieser Hausarbeiter ihre Arbeit nicht einmal als Verrat wahrnehmen.

Eine dritte Gruppe stellen die Pragmatiker, die sich der Realität im Knast wahrscheinlich am besten anpassen. Sie nutzen die wenigen Angebote aus, sich zu entfalten, etwa beim Sport und beim Spiel; sie organisieren die Subkultur und sehen zu, daß sie im Sinne ihrer hedonistischen Lebenseinstellung einen Rest an Lust und Spaß erleben, etwa durch Drogenkonsum oder beim Glücksspiel. Einerseits passen sie sich an, ducken sich hier, halten sich dort bedeckt, greifen andererseits nach jedem Vorteil, jeder Chance, immer flexibel und bestrebt, ihr trauriges Los ein wenig zu verbessern. Mehr oder weniger offen stehen sie in Feindschaft zur Gesellschaft, den Wärtern und den Konformisten.

Weniger häufig im Knast anzutreffen sind die echten Rebellen, die durch Insubordination und allerlei knastpolitische Aktionen der Vollzugsbehörde aktiven Widerstand entgegenbringen. Sei es, daß sie sich zu Unrecht bestraft fühlen, daß sie glauben, Opfer eines bösen Spiels geworden zu sein; sei es, daß die Mißachtung ihrer Würde im Gefängnis ihr sittliches Empfinden verletzt; sei es, daß sie Philosophen sind, die von der Absurdität der Welt im allgemeinen und der des Gefängnisses im besonderen überzeugt sind: sie alle schöpfen Kraft aus dem Bewußtsein, daß Freiheit, Solidarität und Gleichheit Werte sind, die der Staat nicht anzurühren hat. Die Rebellen im Knast haben den schwersten Stand: ihr offen erklärter Widerstand erscheint den Beamten vom kleinsten Schließer über den Anstaltsleiter bis hin zum Vorsitzenden Richter der Strafvollstreckungskammer als Beweis arroganter Uneinsichtigkeit oder gar verhärteter krimineller Energie. Der Rebell, leidet zwar am meisten, verkraftet den Knast aber erstaunlicherweise auch am besten.

Daß Menschen auf Gefangenschaft verschieden reagieren, hat vielfältige Ursachen. Charakterliche Veranlagung, bisherige Lebenserfahrung, soziale Herkunft und psychische Verfassung spielen dabei eine Rolle. Was hingegen Menschen in den Kerkern aller Länder und zu allen Zeiten vereint, ist das ausgeprägte Gefühl dafür, daß ihnen ein Unrecht geschieht. Was immer den Einzelnen ins Gefängnis geführt haben mag, er weiß, daß der Zufall und die Umstände dabei eine entscheidende Rolle gespielt hat, und er weiß, daß kein Mensch das Recht hat, ihn moralisch zu verurteilen, weil kein Mensch die Ursachen seines Verhaltens wirklich kennt.

Wenn Gefangene von Schuld, Reue und Sühnebereitschaft sprechen, so wollen sie damit sagen, daß sie einsehen, „Mist gebaut“ zu haben und daß sie ihre Taten bedauern. Keineswegs stimmen sie mit denjenigen überein, die ihnen einreden wollen, verdorbene Charaktere zu haben, schlechte Menschen zu sein. Die Ursachen, die dafür verantwortlich sind, daß Menschen mit der Gesellschaft und ihren Gesetzen in Konflikt geraten, sind ebenso vielfältig wie die Beweggründe jedes anderen menschlichen Verhaltens auch. In einem weit gefaßten Sinn und vereinfacht dargestellt sind es drei Triebfedern, die kriminelles Handeln begünstigen: die Armut, die Krankheit und die Rebellion.

An erster Stelle ist die Armut zu nennen. Angehörige der unterprivilegierten sozialen Schichten sind im Knast deutlich überrepräsentiert, während man „Repräsentanten“ des Bürgertums und der Eliten nur selten auf einem Gefängnishof antrifft. Nach wie vor ist ein großer Teil der Gefangenen deshalb in Haft, weil sie sich auf irgendeine illegale Weise bereichert haben. Der Zusammenhang zwischen Armut und Diebstahl ist evident. Aber auch Raub, Betrug, Hehlerei und Drogenhandel gehören in diesen Katalog.

Es folgen die sozialisationsgeschädigten Neurotiker, deren Krankheitsbilder ein weites Spektrum füllen: krankhafte Habgier mündet oft in Betrug, unkontrollierte Eifersucht endet oft in schwerer Körperverletzung, aggressive Affekte und Racheakte führen oft zu Brandstiftung und Totschlag, frühkindliche Traumatisierung zu sexueller Perversion und Gewalt, Minderwertigkeitsgefühle zu Machtstreben und Ausbeutung. Die von Psychopathen verübten Gewalttaten, Amokläufe, Attentate, Lust- und Ritualmorde sind eigentlich Sache von Nervenärzten, dennoch finden sich auch solche Täter/Patienten meist im Gefängnis wieder.

Bleiben die Überzeugungstäter, die Rebellen, die sich nur nach ihren eigenen Gesetzen richten, sei es, um sich in ihrem persönlichen Entfaltungsdrang nicht einschränken zu lassen, oder sei es, um zu provozieren, um auf ihrer Ansicht nach notwendige gesellschaftliche und politische Veränderungen aufmerksam zu machen. Es sind Menschen, die aus den verschiedensten Gründen der Gesellschaft den Rücken gekehrt haben, die die bürgerliche Moral als Heuchelei entlarvt haben; Menschen, deren Träume und Sehnsüchte sich mit den Gesetzen der Arbeit und der Religion nicht vereinbaren lassen.

Einmal im Gefängnis, behandelt die Justiz alle gleich: im großen Pool des Zuchthauses vermischen sich die Spione mit den Dieben, die Junkies mit den Trinkern, die Einbrecher mit den Sittenstrolchen, die Betrüger mit den Mördern, die Schläger mit den Hochstaplern, die Dealer mit den Terroristen. Einmal verurteilt und im Knast, gehören sie zur großen Bruderschaft der Delinquenten, die fortan vom Gefängnis an die Bewährungshilfe weitergereicht werden, draußen selten eine Arbeit finden, größtenteils von der Polizei wieder aufgegriffen und von den Gerichten anschließend als Rückfalltäter, Bewährungsversager, unverbesserliche Gewohnheitsverbrecher dem Gefängnissystem wieder einverleibt werden.



Die Niederlage des Gefängnisses- Folge 3

Die Wärter

GefängniswärterInnen sind Beamte/Beamtinnen des mittleren Dienstes, behördenintern als allgemeiner Vollzugsdienst bezeichnet. Im Gegensatz zu allen übrigen Bediensteten der Anstalt tragen sie Uniform. Aber auch hier gibt es je nach Bundesland eigene Vorschriften. So tragen zum Beispiel Beamtinnen im Frauenvollzug zuweilen Zivil. Als Folge der verbreiteten Arbeitslosigkeit werden inzwischen auch vermehrt junge Leute im Erstberuf Vollzugsbeamte. Zunehmend beschäftigt die Justiz sogar junge Frauen im Männervollzug.

Gefängnisaufseher rekrutieren sich, wie die Mehrzahl ihrer Gefangenen, aus den unteren sozialen Schichten. Sie stammen aus Kleinbürger-, Bauern- und Arbeiterfamilien. Indem sie sich auf die Seite der Macht schlagen, indem sie sich den Herrschenden als Handlanger zur Verfügung stellen, über Genossen aus der eigenen Gesellschaftsschicht körperliche Kontrolle auszuüben, begehen sie Verrat an ihrer sozialen Klasse. Der Entsolidarisierung durch das Volk trägt die Justizbehörde teilweise dadurch Rechnung, daß für die Wärter eigene Wohnkolonien angelegt werden, meist in direkter Nachbarschaft der Gefängnisse.

Die Qualifikationshürden, um in den mittleren Justizvollzugsdienst einzutreten, sind niedrig: der Abschluß der Realschule oder der Hauptschule mit anschließender Berufsausbildung genügen als Einstiegsvoraussetzung. Sieht man sich das Ausbildungsprofil für angehende JustizbeamtInnen an, so fällt auf, daß die Lernschwerpunkte bei sicherheitstechnischen Verhaltensstrategien und in der Vollzugsrechtskunde liegen. Einer psychologischen Grundausbildung hingegen wird wenig Bedeutung beigemessen.

Was die Ausgestaltung des täglichen Dienstes angeht, so bleibt kein Freiraum, den die BeamtInnen individuell ausfüllen könnten. Das Betätigen von Schlössern, bei weitem die häufigste Tätigkeit im Arbeitsalltag der Vollzugsbediensten, erfordert weder Sorgfalt noch Geschicklichkeit, weder Körperkraft noch Intelligenz. Das Aushändigen von Formularen und Post, die Entgegennahme von Anträgen, das stundenlange Dösen auf den Wachtürmen und das passive Überwachen der Gefangenen tagsüber, all dies hinterläßt ebensowenig das Bewußtsein, etwas Sinnvolles geleistet zu haben.

Über die dienstlichen Belange hinaus sind den BeamtInnen Kontakte zu den Häftlingen untersagt, Geschenke an und Geschäfte mit Gefangenen sind streng verboten. Im Grunde bringt die Justiz ihren Leuten dasselbe entwürdigende Mißtrauen entgegen, mit dem sie auch den Gefangenen begegnet.

Typische Tätigkeiten der BeamtInnen sind das Begleiten der Insassen auf Wegen innerhalb der Anstalt, die Durchsuchung ihrer Zellen nach verbotenen Gegenständen und das Verteilen der Post. Bei der Überwachung der Gefangenen beim Hofgang, beim Gebet in der Gefängniskapelle und beim Besuch ihrer Angehörigen kommt es auf die passive physische Präsenz des Wärters an, nicht auf eine berufliche Geschicklichkeit oder Begabung. Überwachen bedeutet im Knast: hinsehen, ob alles der Sicherheit und Ordnung entspricht. Zuweilen heißt man den Aufseher, irgendeine Beobachtung in einer Liste zu vermerken, die der Komplettierung des Wissens über die Gefangenen dient, meist aber bloß nutzlose Statistiken fortschreibt.

Sicherheit wird groß geschrieben. Bei Gefahr im Verzug sind Gefängniswärter mit Befugnissen ausgestattet, die in keinem anderen sozialen Zusammenhang vorkommen, nicht einmal im Krieg. Um die Sicherheit der Anstalt und im weiteren Sinne die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten, stehen ihnen viele Möglichkeiten offen: sie können jeden ihnen verdächtig erscheinenden Gefangenen physisch überwältigen, ihn fesseln und in eine sogenannte Beruhigungszelle sperren; sie haben das Recht, ihn zu entkleiden, ihn zu durchsuchen und können darüber hinaus veranlassen, daß vom medizinischen Dienst eine ‚digitale Durchsuchung der Körperhöhlen‘ oder eine Analyse der Körperflüssigkeiten vorgenommen wird; sie können jederzeit in die Zelle eines Gefangenen eindringen und dort alles inspizieren, seine privaten Briefe lesen, ihnen verdächtig erscheinende Dinge zur weiteren Überprüfung mitnehmen; oder einfach so, aus Lust und Laune mal reinschauen, im Zweifelsfall unter dem Vorwand, etwas Verdächtiges bemerkt zu haben. Für eine Routinekontrolle braucht der Gefängniswärter keine Rechtfertigung.

Disziplin und Strafen

In dem im Namen des Volkes ausgesprochenen Gerichtsurteil ist von Freiheitsstrafe die Rede. Die singuläre Freiheitsstrafe bedeutet jedoch in der Praxis ein für jeden Verurteilten individuell geschnürtes Strafenbündel. Dazu gehören die Trennung der Familie, der Kommunikationsstop mit unzähligen Bekannten, der Verlust des Arbeitsplatzes, ein striktes Alkoholverbot, ein Urlaubsverbot, der Konsumverzicht, die rote Karte für das gewohnte Sexualleben, ein Fahrverbot, der Ausschluß aus dem Freizeitverein und vieles mehr. Es fallen einem tausend versagte Dinge ein, die den Knast zu einem Ort der Entbehrung machen.

Hinzu kommen die Bestrafungen, die ebenfalls im Urteil nicht ausdrücklich erwähnt wurden, mit denen versucht wird, die Disziplin im Gefängnis durchzusetzen. Der Katalog möglicher Disziplinarmaßnahmen ist im Gesetz aufgeführt: Einkaufssperren, Hofgangverbot, Unterbrechung des Kontakts zur Außenwelt, Bücherentzug, Fernsehverbot, Isolierung während der Freizeit, Arbeitssperren (Einkommensverlust) und Arreststrafen in speziellen Arrestzellen. Mit diesen Maßnahmen ahndet man Arbeitsverweigerungen, gewalttätige Auseinandersetzungen, Beamtenbeleidigungen, den Besitz von Bargeld oder Fusel, Ungehorsam, Drogenkonsum und alle sonstigen Verstöße gegen die Hausordnung: Pinkeln auf dem Hof, Abfallentsorgung aus dem Fenster, Schmuggel beim Besuch, Beschädigung von Zellenmobiliar. Es gehört zum Ehrenkodex der Gefangenen, diese Strafen klaglos hinzunehmen. Schlimmer sieht es bei den Spezialbehandlungen aus, die offiziell nicht als Strafen angesehen werden. Die Rede ist von den Maßnahmen, mit denen die Justiz auf aggressive Störungen des Vollzugsablaufes reagiert. Bleiben Prügeleien unter den Insassen zumeist ohne offizielle Untersuchung und Ahndung, haben Schlägereien mit den Beamten schlimme Konsequenzen. Abgesehen davon, daß der betroffene Gefangene selbst verprügelt wird, wartet die ‚Beruhigungszelle‘ auf ihn, wie der Bunker beschönigend genannt wird. Nicht selten in Verbindung mit einer Dosis Psychopharmakon, von dem er sich lange nicht erholt.

Die ‚Todesstrafe‘ schließlich, das äußerste Mittel, „die Flucht einer Person zu verhindern, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet“, wird im Ernstfall mit der Schußwaffe von dem gerade mit der Bewachung betrauten Wächter vollstreckt. Weitere technische Hilfsmittel, um die Disziplin in den Anstalten durchzusetzen, sind Gummiknüppel, Tränengas, Handschellen und Zwangsjacken.

Neben den gesetzlich vorgesehenen und geregelten Strafmaßnahmen bietet der Alltag im Knast weitere subtile Bestrafungsmöglichkeiten. Darunter fallen das kleinliche Auslegen von Vorschriften, die verzögerte Bearbeitung von Anträgen, penible Zellenfilzungen, bewußte Störungen in den Ruhezeiten und provozierendes Wartenlassen; allesamt Kleinigkeiten, die aber die Psyche der ohnehin im Dauerstreß stehenden Gefangenen weiter zermürben. Wo genau die Strafen aufhören und sich in der allgemeinen Mühsal der Knastdisziplin verlieren, ist schwer zu bestimmen. Zählt man all die spezifischen Bedingungen, welche die Lebensqualität in Haft verringern, zum erweiterten Komplex der Strafen hinzu, die haftbedingten Menschenrechtsverluste (Zwangsarbeit, Eingriff in die Familie, Konsumbeschränkungen, Behinderung bei der freien Entfaltung), so ist festzustellen, daß das Prinzip Strafe das Gefängnis vollkommen durchdringt. Und das, so muß man annehmen, deckt sich genau mit den Erwartungen der Bürger:



Die Niederlage des Gefängnisses - Teil IV

Von Hubertus Becker - vorgestellt von Christiane Ensslin

Hier die vierte und letzte Folge einer Serie aus dem gleichnamigen Buch von Hubertus Becker. Christiane Ensslin stellt es vor, ihre Texte sind kursiv gesetzt. Die letzte Folge stellt die Alternativen zur Haft vor. Die Redaktion.

Hubertus Becker hat die verschiedenen Kapitel seines Buches durch Erzählungen aus dem Alltag des Strafvollzugs anschaulich - also sinnlich nachvollziehbar - ergänzt. Diese plastischen Schilderungen machen das analytische Buch, das sich mit der Zugangskontrolle, der Verwaltung, den Fachdiensten, dem Essen und der Arbeit im Gefängnis ebenso befaßt wie mit der Gesundheit, der Subkultur im Gefängnis, dem Widerstand gegen das Gefängnissystem und vielem anderen mehr, zusätzlich zum Leseerlebnis.

Es gibt kein staatliches Recht des Strafens. Es gibt nur das Recht der Gesellschaft, sich gegen Menschen, die ihre Ordnung gefährden, zu sichern. Alles andere ist Sadismus, Klassenkampf, dummdreiste Anmaßung göttlichen Wesens, tiefste Ungerechtigkeit. (Kurt Tucholsky, Politische Justiz, 1928)

Alle sind sich einig, daß Vorbeugen besser ist als Nachsorgen, Prävention besser als Repression; und kostengünstiger. Es ist allemal besser und billiger, ein Jugendheim zu bauen als ein Jugendgefängnis. Kriminalprävention ist ein weites Feld, und sie funktioniert in allererster Linie auf kommunaler Ebene. Die Mehrzahl der Straftäter stammt schließlich aus dem Ort, wo die Straftat begangen wurde. Wenn in den Städten und Kommunen darauf geachtet wird, daß ein breites Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche existiert, verringern sich die Chancen, daß die jungen Leute straffällig werden. Wenn die Medien sachlich und ursachenanalytisch über Kriminalität berichten, verringern sich die Ängste der Bürger, und es ist politisch leichter, präventive Maßnahmen auf den Weg zu bringen (was ja mit finanziellem Aufwand einhergeht). Wenn die Schulen darauf achten, daß Konflikte, die sich vor Ort gewaltsam entladen haben, vor Ort aufgearbeitet und zu einem ausgleichenden Ergebnis geführt werden, lernen die Kinder auf Gewalt zu verzichten und ihre Konflikte versöhnlich zu lösen. Wenn die Öffentlichkeit die kriminellen Machenschaften der wirtschaftlichen und politischen Elite offen und ausführlich diskutiert, werden soziale Tugenden gefördert, die allen zur Orientierung dienen können. Dies sind nur einige wenige Initiativen, die zu einer kriminalpräventiv orientierten Gesellschaft gehören. Derzeit ist die Wirklichkeit in Europa davon aber noch weit entfernt.

Ein viel beachtetes Szenario, wie mit Konflikten besser umzugehen ist, als dies das strafrechtliche Modell vermag, stammt von Nils Christie, einem norwegischen Kriminologen, der sich intensiv mit dem Thema befaßt hat. In Aufsätzen, Vorträgen und Büchern zum Thema plädiert er für eine soziale Nutzbarmachung von Konflikten. Die Aufarbeitung zwischenmenschlicher Auseinandersetzungen will Christie in erster Linie von Laien durchgeführt sehen. Experten, also Juristen, Psychologen und Psychiater, sollten nur hinzugezogen werden, wenn alle Beteiligten das wünschen, und dann sollten sie keine besondere Machtposition einnehmen. In einer mehrstufigen Untersuchung soll zunächst geklärt werden, ob tatsächlich das Gesetz gebrochen wurde und ob der Beschuldigte tatsächlich der Täter ist. In einer zweiten Phase sollte die Tat aus der Perspektive des Geschädigten betrachtet werden. Es ist zu fragen, welche Bedeutung die Tat (der Verlust, die Verletzung) für ihn hat; welche Wege der Versöhnung ihn zufrieden stellen könnten. Dabei sollen Täter und Opfer miteinander in Dialog treten, die soziale Umwelt (Nachbarn, Kollegen, Freunde) sollten ebenfalls ihre Erfahrungen und ihre Phantasie einbringen.

Dieses Modell setzt persönlich Geschädigte voraus und stützt sich auf intakte soziale Umfelder. Er wird rasch deutlich, daß es bloß bedingt tauglich ist, um alle rechtlichen Konflikte regeln zu können, mit denen sich Gerichte heute zu befassen haben. Deutlich wird indes, daß für die Gesellschaft mehr gewonnen ist, wenn, wo immer möglich, die Konflikte bei den Menschen belassen werden, in deren Mitte sie entstanden sind. Sicher ist eine Entprofessionalisierung des Konfliktmanagements sinnvoll: also weniger Anwälte, Richter und Sachverständige. Mehr Schlichter, mehr Laien mit gesundem Menschenverstand, mehr Autoritäten aus der direkten Lebensumwelt, die selbst zu den Konflikten in einer psychologischen, sozialen und historischen Beziehung stehen.

Im Vergleich dazu fallen zwei Nachteile unseres Strafrechts ins Auge: erstens gehen die Konflikte, die die Bürger untereinander haben, in den Besitz des Staates über, und dieser unterschlägt alsdann den Beteiligten die möglichen Früchte ihrer bewältigten Auseinandersetzungen: neue soziale Bindungen, verstärkte Nachbarschaften, sogar neue Geschäftsbeziehungen und ganz allgemein vermehrte Handlungskompetenz.

Der zweite große Nachteil des Strafrechts ist das Gefängnis, die soziale Bankrotterklärung. Wie gesehen, lösen Gefängnisse Konflikte nur scheinbar. Sie helfen dabei, Reibungen und Widersprüche zu unterdrücken. Sie schaffen Leid, Haß und Not, potenzieren so die Konflikte und pflanzen das Verbrechen fort. Nils Christie weist mit seinen Gedanken zur alternativen Konfliktregelung den Weg, wie aus der Sackgasse derzeitigen strafrechtlichen Versagens herausgefunden werden kann.

Die wichtigsten Vorschläge, alle schon seit vielen Jahren und international im Modellversuch erprobt, sind unter folgenden Namen geläufig:
- Täter-Opfer-Ausgleich (TOA),
- Wiedergutmachung,
- Schlichtungsverfahren.

Ihnen gemeinsam sind der außerstrafrechtliche Charakter, die Betonung der Rolle des Geschädigten und der Verzicht auf das Gefängnis. Insbesondere bei Jugendlichen hat man mit den alternativen Modellen Erfolge erzielt.

Unmittelbare Opferentschädigung mittels einer direkten Vereinbarung zwischen den Beteiligten scheint mir den Idealen einer zivilisierten Gesellschaft eher zu entsprechen als die Schaffung einer Gruppe von Staatsbediensteten, deren Aufgabe in der Peinigung von Rechtsbrechern besteht, während die Opfer weit draußen im Dunkeln gelassen werden. (Nils Christie, Die versteckte Botschaft des Neo-Klassizismus, 1983)

Beim Täter-Opfer-Ausgleich, der zwischenzeitlich auch in Deutschland gesetzlich verankert ist, wurden positive Erfahrungen gemacht. Mitte der neunziger Jahre zeigte eine Forschungsstudie in Niedersachsen, daß der große Vorteil eines Täter-Opfer-Ausgleichs verglichen mit psychotherapeutischer Opferbetreuung darin besteht, daß Verbrechensopfer die Tat nicht nur intellektuell, sondern auch emotional besser verarbeiten. Wenn ein menschlicher Kontakt zum Täter hergestellt und so eine Basis geschaffen wird, auf der die Konfliktparteien miteinander umgehen können, wird das traumatische Erlebnis der Tatsituation von einer positiven Realerfahrung überlagert: das Opfer erkennt nämlich, daß der Täter ein ganz normaler Mensch ist. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren werden beim Täter-Opfer-Ausgleich nicht nur Symptome beseitigt, sondern die Ursachen des Konflikts aufgespürt. Wie Umfragen belegen, stößt der Täter-Opfer-Ausgleich in der Bevölkerung auf hohe Akzeptanz.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein geeignetes Verfahren, das häufig sowohl zur Opferentschädigung, also der Wiedergutmachung als auch zur Schlichtung des Konflikts führt:

75 Prozent aller Schlichtungsgespräche des Täter-Opfer-Ausgleichs in Bremen führen zum Erfolg, fand jüngst eine Untersuchung der Bremer Hochschule für öffentliche Verwaltung heraus.... Die Bremer TOA-Verlaufsstatistik ist eine der wenigen im Bundesgebiet; sie widerlegt das Vorurteil, daß die Rückfallquote nach Konfliktschlichtungen hoch ist... 1994 fügte der Gesetzgeber den TOA auch in das allgemeine Strafgesetzbuch ein. Doch wird er dort nur in etwa einem Prozent aller Straftaten angewandt. Kriminologen zufolge wären 20 bis 30 Prozent aller Fälle TOA-geeignet... Statistiken von 1996 zeigen, daß neunzig Prozent der Täter und siebzig Prozent der Opfer zum TOA bereit sind. (Wenn Straftäter ihre Opfer treffen, von Silvia Plahl, in: Süddeutsche Zeitung vom 25.08.98)

Hubertus Becker hat noch keinen Verlag gefunden. Schwere Zeiten für Justiz- und Gefängniskritik.

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