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Ab in den Knast

25 May 2006

Die Zahl der Verbrechen sinkt, doch das Strafrecht wird systematisch verschärft. Und immer mehr Menschen werden zu immer längeren Gefängnisstrafen verurteilt Von Sabine Rückert

Warum tut sich der Mann das an? Er stapft durch den nächtlichen Winterwald und führt das Team von Focus TV an die Stelle, an der seine Tochter vor einem halben Jahr ermordet worden ist. »Hier hat er sie vergewaltigt«, sagt er und deutet, mit den Tränen kämpfend, zu Boden. »Und dann ist Carolin in diese Richtung geflüchtet, nach anderthalb Stunden Folter«, der Vater zeigt durch die Bäume und schreitet - beleuchtet von der Kameralampe - weiter durch den Schnee: »Ihre letzten 21 Meter.«

Er bleibt stehen und blickt wieder hinunter: »Hier hat er sie zermetzelt und zerschlagen.« Auf der Erde ist davon keine Spur mehr zu erkennen, deshalb hält die Kamera auf das verzweifelte Gesicht des Vaters. Später wird auch die Mutter mit erstorbenen Augen von ihrem Leben berichten, das keines mehr ist.

Der Zuschauer wird bombardiert mit Videoaufnahmen aus den glücklichen Tagen der Familie. Er wird miterleben, wie lieb Carolin ihre Eltern hatte und was für ein vielversprechendes Mädchen sie war. Anrührende Szenen, schluchzende Musik. Irgendwann wird auch der Begriffsstutzigste begreifen, dass es ein Monster gewesen sein muss, das dieses Unheil angerichtet hat.

»Chronik eines vermeidbaren Verbrechens«, nannte Focus TV diesen Beitrag, der am 20. Februar auf Sat.1 ausgestrahlt wurde - und gerade solche Sendungen tragen am allerwenigsten dazu bei, Verbrechen wie dieses künftig zu vermeiden. Trotzdem ist diese Art der Berichterstattung inzwischen üblich geworden, wenn es auf dem Bildschirm um Kriminalität und vor allem um Delikte gegen Leib und Leben geht: Das Thema wird gefühlsgeladen präsentiert, es wird mit allen Mitteln Stimmung gemacht gegen einen, der ohnehin auf niemandes Unterstützung rechnen kann - den Täter. Das bringt Einschaltquoten und erzeugt bei allen Beteiligten ein gutes Gefühl und nebenbei politischen Druck auf die Justiz und den vermeintlich zu weichen Gesetzgeber. Bloß gedient ist damit niemandem - dem Recht nicht, der Öffentlichkeit nicht und am allerwenigsten den Opfern. Der Sender ist der Einzige, der profitiert - auch in Carolins schrecklichem Schicksal war noch ausreichend Platz für Werbung.

In Deutschland werden sehr wenige Sexualmorde begangen, es sind etwa 20 pro Jahr. Trotzdem wird fast jeder einzelne von einem Medienorchester begleitet, das den Eindruck vermittelt, die Republik sei ein Paradies für Gesetzlose, vor allem für Triebtäter. Auch der gewaltsame Tod der 16-jährigen Carolin am 15. Juli 2005 in der Nähe von Rostock war von Anfang an eine öffentliche Angelegenheit, zumal der Täter, Maik S., ein eben aus der Haft entlassener Sexualstraftäter war. »Jetzt ist es schreckliche Gewissheit: Schöne Carolin im Wald ermordet«, schrieb Bild kurz nach dem Verschwinden des Mädchens und druckte bald danach ein Foto des Verdächtigen S.: »Hier grillt er mit seiner Mama.«

Erforscht man den Werdegang dieses Maik S. näher, dann stößt man auf das Allerweltsschicksal eines Straftäters in Deutschland. So monströs sein Verbrechen den Eltern von Carolin erscheint - Maik S. war bis zu seiner Bluttat ein Vergewaltiger und kein Mörder gewesen. Er wurde von Staat und Justiz behandelt wie tausend andere Sexualverbrecher vor ihm und nach ihm: Er saß seine Strafe ab und wurde entlassen. Was ihn besonders macht, ist, dass er wenige Tage später das fremde Mädchen Carolin vom Fahrrad riss und kurz danach in einem Gewaltexzess tötete.

Gerade das Schicksal des Täters S. illustriert, wie scheinheilig in Deutschland Kriminalpolitik gemacht wird: Gestörte Jugendliche und verurteilte Sexualstraftäter bleiben sich selbst überlassen, die Behörden sind blind für das, was ihnen gegenüber nötig wäre, und taub für alle Alarmzeichen - aber dann, wenn sich die wachsende Störung der Delinquenten in schweren Straftaten entladen hat, dreschen die Volksvertreter - vom Bürgermeister bis zum Bundeskanzler - publikumswirksam auf diese besonders verachtete Tätergruppe ein und rufen nach schärferen Gesetzen, am besten gleich in die nächste Kamera. Das Muster wiederholt sich derzeit wieder und wieder überall in Deutschland. Und auch in Mecklenburg-Vorpommern, wo Maik S. einsaß.

S. ist von Anfang an ein schwieriger Mensch: Als siebtes Kind wird er in eine Unterschichtenfamilie bei Rostock hineingeboren. Die Eltern sind nicht mehr jung und bald zu schwach, um dem Sohn Grenzen zu setzen, zumal der starke Verhaltensauffälligkeiten entwickelt. Schon in der Grundschule schwänzt er und bleibt sitzen. Mit elf wird er in ein berüchtigtes DDR-Kinderheim für Schwererziehbare gesteckt, wo man seiner Störung mit Drill und Misshandlungen beizukommen sucht. Als Halbwüchsiger bricht er alle Ausbildungsversuche ab und tritt dafür polizeilich in Erscheinung: Seine Delikte sind zwar zahlreich, aber zunächst gewöhnliche Jugendstraftaten. Sie unterscheiden sich in nichts von denen Tausender anderer minderjähriger Straftäter, die später keine Mörder, sondern brave Familienväter werden. Körperverletzung, gemeinschaftlicher Raub im minder schweren Fall, Fahren ohne Führerschein, Hausfriedensbruch, Diebstahl. S. bekommt Jugendstrafe, Bewährung, Jugendstrafe. Die Haft beeindruckt ihn wenig.

Bereits mit 20 wird S. Vater. Die Beziehung zur Mutter des Kindes zerbricht, Maik S. verkraftet die Trennung schlecht. Als er gerade 21 ist, begeht er eine Vergewaltigung. Nach einem Streit mit seiner neuen Freundin entführt er als Anhalter spontan eine fremde junge Frau, zwingt sie, in einen Wald zu fahren, wo er sie drosselt und ihr mit der Faust ins Gesicht schlägt. Dann vergewaltigt er sie, fesselt sie an einen Baum und verlässt sie für eine Stunde. Die Frau kann sich befreien. Als S. zum Tatort zurückkehrt, ist sie verschwunden.

Im Frühjahr 1998 verurteilt das Landgericht Stralsund Maik S. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Trotz der uneingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten und der Brutalität seiner Tat rechnen die Richter ihm strafmildernd an, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt hat und Reue zeigt. Außerdem handelt es sich nach Ansicht der Richter bei ihm um einen »reifeverzögerten« und »sehr jungen Erwachsenen«, auf den das Jugendstrafrecht nur deshalb nicht angewandt werden kann, weil er schon über 21 Jahre ist.

Der psychiatrische Sachverständige Stefan Orlob diagnostiziert bei S. zwar diverse Störungen im Sozialverhalten, die eine drohende Entwicklung hin zu einer dissozialen Persönlichkeitsstörung andeuten könnten, stellt aber keine schwere seelische Abartigkeit fest. Im Urteil schließen die Richter aus den Ausführungen des Sachverständigen, dass S. durch gezielte Maßnahmen noch zu retten ist. Deshalb ordnen sie an: »Im Vollzug wird der Angeklagte dringend sozialtherapeutischer Hilfe bedürfen, um so die bei ihm festgestellten Defizite aufzuarbeiten.«

Die vom Gericht angeordnete Hilfe erhält Maik S. jedoch nicht. Im Mai 2002 - er sitzt bereits vier Jahre - beschwert er sich beim Justizministerium Mecklenburg-Vorpommerns: »Bedingt durch meine Straftat, wurde bei meiner Verurteilung eine Psychotherapie angeordnet. Ich bemühe mich schon seit 1998 um eine so genannte Therapie, aber vergebens.« Das Einzige, was ihm die Strafanstalt Bützow ermöglicht habe, seien drei Gespräche mit einem Psychologen gewesen, womit ihm aber nicht geholfen sei. »Ich strebe keine Vollzugslockerung oder die Verlegung in den offenen Vollzug an, sondern die Erreichung meines Vollzugsziels und das ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da meine Bemühungen gar nicht ernst genommen werden.«

Mitte Juni bekommt S. Post von der Anstalt Bützow: »Die Notwendigkeit einer Psychotherapie besteht bei Ihnen nicht. Vielmehr ist bei Ihnen die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung notwendig.« Die Störung und das Delikt des S. seien so schwer, fährt die Anstalt fort, dass es mit einer Psychotherapie nicht getan sei. »In einer sozialtherapeutischen Einrichtung hätten Sie vermutlich bereits erhebliche Fortschritte vorweisen können, da bei Ihnen eine ausreichende Motivation und die Eignung vorliegt.« Leider verfüge das Bundesland derzeit aber über keine derartige Einrichtung. Ein Angebot, ihn zur angeordneten Behandlung in ein anderes Bundesland zu verlegen, macht die Anstalt Maik S. nicht, obwohl so etwas möglich gewesen wäre. Die folgenden Anträge des S. auf vorzeitige Entlassung aus der ihm sinnlos erscheinenden Strafhaft werden immer wieder abgelehnt. Das Argument: Er sei ein unbehandelter Sexualstraftäter, dessen Gefährlichkeit fortbestehe.

Im Mai 2003 wendet sich S. an die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Rostock. Er sei jetzt 5 Jahre und 6 Monate in Haft, und es sei immer noch nichts passiert: »Meiner Meinung nach ist genug Zeit für eine Therapie gewesen. Man spricht immer von Resozialisierung, nur dieses in die Tat umzusetzen, ist doch ganz besonders in meinem Fall wohl versäumt worden. Da frage ich mich, wie soll ich meine Straftat aufarbeiten?« Im November lehnt die Kammer die vorzeitige Entlassung des S. nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafhaft mit der Begründung ab, das sei mit dem »Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit« nicht vereinbar. S. sei weiterhin gefährlich, weil sein Wunsch nach einer Sozialtherapie »durch die Anstalt aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht realisiert« wurde.

Im Frühling 2004 hat Maik S. zwar immer noch keine Sozialtherapie bekommen, aber er nimmt jetzt immerhin einmal pro Woche an einer therapeutischen Gesprächsgruppe für veränderungsbereite Sexualstraftäter teil. Erst im Januar 2005 - ein halbes Jahr vor seiner Entlassung - erfolgt das, was das Landgericht Stralsund fast sieben Jahre zuvor verordnet hat: Maik S. wird endlich in die neu eröffnete sozialtherapeutische Anstalt verlegt. Kurz danach wird er von einer Psychologin begutachtet. Die hält S. nach wie vor für gefährlich. Leider reicht die Zeit aber jetzt nicht mehr aus, um den Vergewaltiger S. - wie die Psychologin empfiehlt - »multiprofessionell und mit kontinuierlichen Interventionen« zu behandeln. Lediglich anbehandelt, wird er entlassen. Wenige Tage später begeht er den Mord an Carolin.

Die Therapie für einen Vergewaltiger ist eine zeitraubende Angelegenheit

Niemand kann sagen, ob das Mädchen noch lebte, hätte die Anstalt das getan, wozu sie nach dem Gesetz verpflichtet war - für eine angemessene Therapie des S. zu sorgen. Aber dass ohne ernstzunehmenden Versuch nichts besser wird, steht fest. Die Sozialtherapie für einen Vergewaltiger mit dissozialen Zügen ist eine anstrengende und zeitraubende Angelegenheit. Es geht nicht nur um die Tat, sondern auch um die defizitäre Persönlichkeit des Täters und seine vom Normalen abweichende Biografie. Die Therapie gilt dem ganzen Mann und verlangt ihm weit mehr ab als der Verwahrvollzug. Und je spezieller sie auf ihn zugeschnitten ist, desto erfolgreicher ist sie.

Einer groß angelegten Rückfallerhebung des Bundesjustizministeriums zufolge kehrten von allen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Verurteilten etwa 13 Prozent aufgrund eines neuen Deliktes ins Gefängnis zurück. Nur vereinzelt waren die neuen Taten so schwer, dass Sicherungsverwahrung (0,4 Prozent) oder psychiatrische Unterbringung (1,3 Prozent) angeordnet werden musste. Der Greifswalder Kriminologieprofessor Frieder Dünkel, der sich mit dem Erfolg von Strafen wissenschaftlich auseinander setzt, geht bei allen Sexualdelikten von einer Basisrückfallwahrscheinlichkeit von rund 20 Prozent aus. Fachgerechte sozialtherapeutische Behandlung dieser Tätergruppe bewirke eine Rückfallreduktion um die Hälfte, schreibt der Wissenschaftler, und das sei »bemerkenswert«. Rückfallstudien seien die besten Argumente für einen Ausbau der Sozialtherapie und für eine intensive Nachbetreuung der Täter. Das traditionelle Gefängnis leiste jedenfalls »keinerlei Beitrag zur Rückfallverminderung«.

Vorrangiges Ziel des deutschen Strafvollzuges ist die Resozialisierung des Delinquenten. So steht es im Gesetz. Diese Zielsetzung gründet nicht nur auf der - im Grundgesetz verankerten - Zusicherung, dass jedem Verurteilten die Chance verschafft werden muss, irgendwann in die Gesellschaft zurückzukehren, sondern vor allem auf der durch zahllose statistische und kriminologische Untersuchungen abgesicherten Erkenntnis, dass es keinen effektiveren Opferschutz gibt als eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Täter.

Der Strafvollzug soll eine Brücke sein, die den Gefangenen zurückführt in ein straffreies Leben. Auch deshalb besagt der Paragraf 9 des Strafvollzugsgesetzes, dass ein Gefangener in eine sozialtherapeutische Anstalt zu verlegen ist, wenn er (zum Beispiel) eine Vergewaltigung begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt wurde und die Behandlung in einer sozialtherapeutischen Anstalt (durch das Gericht) angezeigt worden ist.

Der Fall Maik S. führte zur politischen Krise in Mecklenburg-Vorpommern

Als Stefan Orlob, der Sachverständige, der Maik S. nach der Vergewaltigung schon einmal untersucht hat, ihn nach dem Mord an Carolin ein zweites Mal begutachtet, trifft er auf einen Verschlossenen. Der Proband erleichtert sein Gewissen nicht mehr durch ein Geständnis, er schweigt zu seiner Tat. Orlob findet einen gefühlskalten und rücksichtlosen Menschen vor, dessen dissoziale Persönlichkeitszüge sich im Gefängnis zur Psychopathie verfestigt haben. Für irgendein Tätertherapieprogramm sei der Angeklagte wohl nicht mehr erreichbar, stellt der Gutachter fest. Am 15. November verhängt das Landgericht Rostock über S. die Höchststrafe: Lebenslange Freiheitsstrafe plus besondere Schwere der Schuld (also Prüfung der Haftentlassung nicht schon nach 15 Jahren) und die anschließende Sicherungsverwahrung. Mehr geht nicht.

Der Vorsitzende Richter hält es außerdem für angebracht, Maik S. bei der Urteilsverkündung vor den zahllosen Pressevertretern als »hässliche und mitleidlose Figur« zu beschimpfen. Die Schuld für den Tod der Carolin lastet das Gericht ausschließlich dem Angeklagten an; von einer Mitverantwortung der Strafanstalt Bützow oder der Politiker, die eine sozialtherapeutische Anstalt für Mecklenburg-Vorpommern jahrelang nicht für erforderlich hielten, ist im Urteil keine Rede.

Was bringt ein solches Urteil? Es sorgt zwar dafür, das Maik S. das Gefängnis nicht mehr verlassen wird - aber werden die Verhältnisse in den Haftanstalten Mecklenburg-Vorpommerns und anderswo besser? Leistet das Landgericht Rostock, indem es alle am Rückfall des S. Mitverantwortlichen aus der Schusslinie nimmt, nicht schon dem Rückfall des nächsten Täters Vorschub?

Das Schicksal des Maik S. ist ein ganz normales Täterschicksal. Eine Sozialtherapie wird - obwohl ihre Wirksamkeit außer Frage steht - von den meisten Vollzugsbehörden unterbewertet, vielleicht auch deshalb, weil sie Geld kostet. So kamen zum Beispiel in Baden-Württemberg, wo die Lage, verglichen mit anderen Bundesländern, noch günstig ist, von 463 Sexualstraftätern, die zwischen 2002 und 2004 einsaßen, nur 38 in eine sozialtherapeutische Anstalt. Die meisten Delinquenten wurden und werden ohne ausreichende Behandlung entlassen.

Die Eltern der getöteten Carolin stehen auf dem Standpunkt, der Tod ihrer Tochter wäre verhindert worden, hätte die Staatsanwaltschaft Rostock vor der Gefängnisentlassung des Maik S. dessen nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt - seine Gefährlichkeit sei doch bekannt gewesen. Ihr Anwalt hat die zuständige Staatsanwältin wegen dieses Versäumnisses mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde überzogen. Die Maßnahme der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist seit dem Juli 2004 gesetzlich möglich, wenn sich in der Strafanstalt herausstellt, dass von einem Sexual- oder Gewalttäter »erhebliche Gefahr« ausgeht. Der Verurteilte kann dann - obwohl er seine Strafe abgesessen hat - zum Schutze der Bevölkerung weiter festgehalten werden. Erfolg hatte die Dienstaufsichtsbeschwerde der Eltern des Opfers nicht. Die Gefährlichkeit des S., schrieb ihnen der Generalstaatsanwalt sinngemäß, habe sich eben nicht erst im Vollzug herausgestellt. Sie sei durch das Gefängnis bloß nicht behoben worden.

Prüft der Bundesgerichtshof auf die Revision des Verurteilten hin die Rechtmäßigkeit der nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung, so richtet er sein besonderes Augenmerk auf eine negative Entwicklung im Vollzug, die sich an neuen, dem Gericht damals nicht bekannten Tatsachen zeigt; das können Drohbriefe des Gefangenen sein, Sexualstraftaten an Mithäftlingen oder Angriffe auf Bedienstete. Von bisher 20 dem BGH vorgelegten Urteilen, mit denen die nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgesprochen worden war, hat er die Anordnung dieser Maßregel in 17 Fällen wieder aufgehoben: Die Revisionsrichter achten darauf, dass das neue Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht zu einem Allheilmittel wird, mit dem Versäumnisse und Kunstfehler im Strafprozess verdeckt werden.

Die Landgerichte sollen nicht in die Versuchung geraten, sich ihrer Verpflichtung zu entziehen und in der Hauptverhandlung die Persönlichkeit des Angeklagten nicht näher zu erforschen, sondern diese Aufgabe dem Strafvollzug aufzubürden. Versäumnisse des Vollzugs auszugleichen - wie im Fall Maik S. - ist auch nicht Sinn der Maßregel. Erst wenn sich zeigt, dass ein Gefangener nicht an sich arbeiten will und zum Beispiel eine verordnete Therapie in der Haft verweigert oder abbricht, könnte man es mit einer neuen Tatsache zu tun haben.

Für den mangelnden Therapiewillen des Maik S. gibt es keinen Beweis - im Gegenteil, therapieunwillig war der Vollzug. Hätte man S. die Sozialtherapie rechtzeitig angedeihen lassen, hätte sich rasch herausgestellt, ob es ihm mit seinen Beteuerungen ernst war. Eine negative psychiatrische Prognose nach einer gescheiterten Therapie wäre wohl eine neue Tatsache gewesen, auf die die Staatsanwaltschaft Rostock ihren Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung hätte stützen können. Doch dieser Blick in das Seelenleben des Maik S. hätte den Staat Geld und Mühe gekostet. Und dass er es daran fehlen ließ, kostete vielleicht das Leben eines Mädchens.

Inzwischen ist der Fall Maik S. - auch dank des Presseinteresses und der Dauerpräsenz von Carolins Eltern in den Medien - zum politischen Problem geworden. Dies Anschwellen eines Einzelfalles zur Regierungskrise ist inzwischen in Deutschland normal. Besonders wenn - wie in Mecklenburg-Vorpommern - demnächst gewählt wird. Der sozialdemokratische Justizminister Erwin Sellering, der in einem rot-roten Kabinett sitzt, hat zwar an seinen Vollzugseinrichtungen und seiner Staatsanwaltschaft keine öffentliche Kritik geübt, dafür aber unter dem entstandenen Druck einen panischen Vorstoß zur weiteren Verschärfung des Strafrechts unternommen. Seine Gesetzesinitiative, die er im Dezember über den Bundesrat eingebracht hat, sieht vor, dass das Gericht künftig auch bei Sexualstraftätern, die eine einzige schwere Straftat begangen haben, die Sicherungsverwahrung nach der Haft schon im Urteil mitanordnen kann. Bisher war dies nur bei schweren Wiederholungstaten möglich.

Der Gesetzesinitiative des Ministers Sellering, man könnte sie auch Lex Carolin nennen, mag öffentlichkeitswirksam sein - am Fall Maik S. geht sie vorbei: Warum hätte ein Gericht bei einem entwicklungsverzögerten jungen Angeklagten, der eine dissoziale Störung und eine Reihe jugendtypischer Delikte aufweist, sich damals aber reuig und änderungsbereit zeigte, die Sicherungsverwahrung anordnen sollen? Sie ist als Ultima Ratio gedacht, als letztes Mittel bei unverbesserlichen Gewaltverbrechern und Serienmördern. Welcher Richter, der seine fünf Sinne beisammen hat, verhängt eine solche Maßnahme über einen 21-Jährigen, der eine Vergewaltigung begangen hat?

Das Strafgesetz bietet dem Richter ja außerdem noch die Möglichkeit, falls der Angeklagte im Vollzug nicht kooperiert, die nachträgliche Sicherungsverwahrung über ihn zu verhängen. Das Instrumentarium der Gerichte ist mehr als vollständig. Der Vorstoß des Justizministers Sellering bedeutet deshalb nichts anderes als eine rechtliche Absicherung dafür, dass die Resozialiserung des Delinquenten künftig unterbleiben kann. Das bedeutet einen weiteren Rückzug der Politik, der Justiz und des Vollzugs aus der Mitverantwortung für das Schicksal von Strafgefangenen und ihren möglichen Opfern.

Die Rachegelüste des Volkes werden zum Maßstab der Strafjustiz

Das unheilvolle Zusammenspiel von populistischen Politikern aller Parteien und sensationsgierigen Medien führt dazu, dass die Rachegelüste des desinformierten, gleichwohl aufgebrachten Laien mehr und mehr zum Maßstab der Strafjustiz werden. »Wegschließen - und zwar für immer« - diesen Umgang mit Kinderschändern forderte der frühere Bundeskanzler und SPD-Chef Gerhard Schröder 2001 in der Bild am Sonntag. Schröder, dessen Umfragewerte sich im Sinkflug befanden, profilierte sich damit auf Kosten derer, denen ohnehin der Abscheu der Gesellschaft gilt. Schröder ist Anwalt von Beruf und früher als Verteidiger aufgetreten. Er wäre zu einem differenziertern Urteil in der Lage gewesen - auch was strafrechliche Konsequenzen angeht.

Der damalige Kanzler ist nicht allein geblieben. Viele hochrangige Volksvertreter folgen seit dieser Entgleisung seinem Beispiel: Der Minsterpräsident des Saarlandes Peter Müller, Richter von Beruf, rief 2003 sogar nach der Zwangskastration von Sexualverbrechern. Dass Kastration keine Gewähr ist gegen Sexualverbrechen, weiß jeder forensische Psychiater, und auch Herr Müller sollte es in seinem Studium gelernt haben.

Neben den straffälligen Jugendlichen hat man es besonders auf die Tätergruppe der Sexualdelinquenten abgesehen. Deren Anteil an der gesamten Kriminalität beträgt zwar bloß 0,8 Prozent, aber die Verwerflichkeit ihrer Taten ist für jedermann leicht zu erkennen. Die Jagd auf sie wird dadurch erleichtert, dass die Täter fast immer aus schwachen sozialen Verhältnissen stammen, sich nicht zur Wehr setzen und ihnen oft keine guten Verteidiger beistehen. Gezielt wird auf eine Gruppe, die unter den Straffälligen nicht einmal ein Prozent ausmacht, getroffen wird das Ganze - das hochkomplexe, auf wissenschaftlichen Grundlagen errichtete, durchdachte Regelwerk unserer Strafgesetze. Getroffen wird auch jeder einzelne Verurteilte und jeder Beschuldigte, der mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Christoph Flügge, ehemaliger Staatsanwalt, ehemaliger Richter, ehemaliger Leiter der Abteilung Justizvollzug und nun Staatssekretär bei der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, prophezeit: »Wir werden diese Republik bald nicht mehr wiedererkennen.«

Seit 1992 sind im Strafgesetzbuch 42 Vorschriften verschärft worden. Das bedeutet, durchschnittlich alle vier Monate wird die Schraube zulasten der Angeklagten angezogen. Alle paar Bundesratssitzungen kommt irgendein Antrag zur weiteren Verschärfung der Strafgesetze, und immer ist der Anlass ein Einzelfall, in dem eine Behörde versagt hat. Offenbar soll Kriminalität nicht mehr durch Strafverfolgung, sondern durch Gesetzesänderungen bekämpft werden. Die Landesjustizminister können den Mörder nicht eigenhändig fassen, also zeigen sie »Handlungsfähigkeit« durch überstürzte Vorschläge. Niemand hat den Mut, öffentlich zu sagen, dass es totalen Schutz vor Kriminalität nicht geben kann.

Dabei sind die meisten (potenziellen) Sexualstraftäter in Freiheit, weil sie entweder ihre Taten noch gar nicht begangen haben oder, wie Maik S., mangelhaft therapiert entlassen und rückfällig wurden. Der Richter am Bundesgerichtshof Axel Boetticher, in dessen Strafsenat alle Revisionen aus Bayern und Baden-Württemberg landen, wenn es um lebensläglich oder Sicherungsverwahrung geht, hat zahllose Karrieren von Sexualverbrechern gesehen. In Vorträgen und Aufsätzen fordert er immer wieder eine Neuorientierung im Umgang mit dieser Klientel: Auf die Früherkennung neurotischer Fehlentwicklungen bei jugendlichen Delinquenten komme es an. Auf die Sozialtherapie von Verurteilten müsse erheblich mehr Wert gelegt werden. Diese Maßnahmen - nicht das blinde Einsperren möglichst vieler Straftäter - seien der wahre Schutz für das Volk.

Ständig ersinnen die Bundesländer neue Sicherheitsgesetze

Aber die Landesregierungen, besonders die von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, sind taub für solche Mahnungen. Die Bundesländer stehen beim Ersinnen neuer Sicherheitsgesetze im harten Wettbewerb. So erlebt derzeit die - im Nationalsozialismus besonders beliebte - Maßregel der Sicherungsverwahrung eine neue Blüte. Durch das pausenlose Drehen am Gesetzeswerk kommt sie für eine täglich wachsende Tätergruppe infrage. Sicherungsverwahrung löst de facto das Lebenslang ab.

Zwischen 1990 und 2004 hat sich die Zahl der Sicherungsverwahrten in Deutschland von 182 auf 324 erhöht - ein Zuwachs von 78 Prozent. Auch in den Anstalten für psychisch kranke Straftäter wird der Platz knapp: Hier stieg die Zahl der Untergebrachten von 3600 auf 7800 an - ein Zuwachs um über 100 Prozent, bei gleichzeitig sinkender Kriminalität. In den Reihen der Politiker regt sich wenig Widerstand gegen diese Entwicklung. Offenbar ist man zufrieden, die Schwerkriminellen auf Nimmerwiedersehen in Gefängnissen und Anstalten entsorgt zu wissen.

Im März schlug die bayerische Justizminsterin Beate Merk vor, die Sicherungsverwahrung auch auf jugendliche Straftäter ab 14 Jahren auszudehnen. Dass sie über Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren künftig verhängt werden kann, ist ohnehin schon Bestandteil des Koalitionsvertrages der CDU/SPD-Bundesregierung. Mit der Forderung, das Jugendstrafrecht, das auf die Rettung und Erziehung des Täters setzt, gleich ganz abzuschaffen, trat der hamburgische Justizsenator Roger Kusch noch kurz in Erscheinung, bevor er vor wenigen Wochen aus dem Amt gejagt wurde. Sein jämmerlicher Abgang und die Tatsache, dass ihn kein Fachmann ernst nahm, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine menschenverachtenden Ideen beim Wähler ankommen.

Natürlich hatte sich Kusch 2002 dem CDU-regierten Hessen angeschlossen, als das Land per Gesetzentwurf den »Schutz der Allgemeinheit« als neues Vollzugsziel in das Strafvollzugsgesetz zu bugsieren suchte. Weniger Resozialisierung, sondern vor allem Wegsperren sollte zum Ziel werden. Diese Initiative, kommentierte der Greifswalder Kriminologe Dünkel, sei »allein durch eine symbolische Vollzugspolitik bedingt, die der Bevölkerung mehr Sicherheit verspricht, ohne dass dazu ein Anlass besteht«.

Zu den zahllosen Verschärfungsinitiativen gehört auch das Vorhaben des Bundeslandes Bayern, Delinquenten in psychiatrische Anstalten abzuschieben, bei denen lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie ihre Tat im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit begangen haben. Bisher musste eine entsprechende Störung wenigstens feststehen, um einen Menschen dieser Maßregel auzusetzen.

In den achtziger und neunziger Jahren, als die Politik sich die Gesetzgebung noch nicht von den Medien diktieren ließ, kamen im Bundestag und in den Landtagen Sachverständige aus den relevanten Fachbereichen zu Wort, bevor ein neuer Gesetzesvorschlag erarbeitet wurde. Mit Kriminologen, Therapeuten, Richtern und Psychiatern beriet man ausführlich die Konsequenzen geplanter Gesetzesnovellierungen. Inzwischen interessiert sich die Politik kaum noch für die Meinung der Wissenschaft. Heute machen Sachverständige die Erfahrung, dass die Anhörungen in den Rechtsausschüssen nur eine Alibifunktion haben: Sie sehen sich uninteressierten und uninformierten Volksvertretern gegenüber, die ihnen gar nicht mehr richtig zuhören.

Dem entspreche die Qualität der unentwegt hervorgebrachten weiteren Verschärfungen des Strafrechts: Die meisten seien so unüberlegt und schlampig, dass Probleme bei ihrer Anwendung programmiert seien. Christian Pfeiffer, Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), steht deshalb für politische »Anhörungsrituale« nicht mehr zur Verfügung, denn: »Die wahren Ratgeber der Justizpolitik sind sowieso nicht mehr die Experten, sondern die Demoskopen.«

Das Fernsehen setzt auf Nervenkitzel, Mord und Totschlag

Das Volk regiert, und das Volk wird von der Angst regiert. Es fürchtet sich vor Verbrechern, die es hinter jeder Ecke vermutet. Zwar geht die Kriminalität laut Statistik in Deutschland zurück, aber die Furcht vor ihr steigt stetig an. Zwar machen die meisten Menschen selbst nie die Erfahrung, Opfer einer Straftat zu werden, aber sie vermuten die Täter überall. Das liegt daran, dass der normale Bürger völlig davon abhängig ist, was in den Massenmedien zu diesem Thema berichtet wird. Im Jahr 2004 ließ das KFN eine repräsentative Gruppe von 2000 Personen befragen, wie sie die Entwicklung der Kriminalität in Deutschland einschätzten.

Das Umfrageergebnis zeigt, dass die »gefühlte Kriminalität« mit der tatsächlichen nichts mehr zu tun hat: Die Befragten glaubten irrtümlich, die Kriminalität habe in den vergangenen 10 Jahren um etwa 17 Prozent zugenommen. Bei Wohnungseinbrüchen, die in Wirklichkeit um 45 Prozent zurückgegangen sind, glaubten sie an einen Zuwachs um 39 Prozent. Bei Sexualmorden - laut Statistik um 37 Prozent gesunken - überschätzten die Befragten die Zahl um das Sechsfache und vermuteten einen Anstieg um 260 Prozent. Ob Raubmord oder sexueller Kindesmissbrauch - in der Vorstellung der Menschen sind die Zustände erheblich bedrohlicher als in der Wirklichkeit.

Die Ursache für die Fehleinschätzung der Gefahrenlage sieht Pfeiffers Untersuchung bei den Medien, vor allem beim Fernsehen. Besonders weniger gebildete Menschen, die viel Zeit vor dem Fernseher verbringen, geraten in den Sog der Angst. Durch die wachsende Konkurrenz der Sender setzt man in den Programmen zunehmend auf Spannung und Nervenkitzel, auch bei Dokumentationen. Diesem Trend können sich auch die Öffentlich-Rechtlichen nicht entziehen und steigern stetig ihren Anteil »kriminalitätshaltiger Sendungen«. Dazu kommt - besonders bei den Privaten - die Boulevardisierung des Themas: Berichte über Verbrechen werden dem Betrachter mit Tränen, Geigen und emotional aufgeladenen Bildern aufgedrängt. Kriminalität werde nicht mehr als gesellschaftliches Phänomen präsentiert, dem mit Vernunft begegnet werden muss, stellt Pfeiffer fest, sondern sie werde als das Böse inszeniert. Die Folge sei eine kollektive Paranoia.

Aus der verängstigten Bevölkerung richten sich gewaltige Erwartungen an einen schwachen Staat, der tief in einer Legitimationskrise steckt. Er verlangt den Bürgern immer mehr ab und kann seine wirtschaftlichen und sozialen Zusagen immer weniger einhalten. »Ein Staat in dieser Lage sucht sich ein Gebiet, auf dem er Macht demonstrieren kann«, konstatiert Pfeiffer, »wenn er keinen äußeren Feind hat, gegen den er Krieg führen kann, dann sucht er einen Feind im Inneren - und findet den Verbrecher.«

Pfeiffer kann sich noch gut an das Jahr 2002/2003 erinnern, als er - damals sozialdemokratischer Justizminister von Niedersachsen - die Paranoia am eigenen Leibe zu spüren bekam. Im November 2002 tötete in Lüneburg der auf Bewährung entlassene Sexualmörder Rolf M. seine neue Freundin Ruth: Der Täter war, obwohl er sich nie einer Sexualtherapie unterzogen hatte, nach 18 Jahren vorzeitig aus der lebenslangen Strafhaft entlassen worden. Im Gefängnis hatte er sich unauffällig verhalten, der Psychiater hatte ihm eine gute Prognose gestellt. Im März 2002, acht Monate vor der Bluttat, zeigte seine Ehefrau ihn wegen Vergewaltigung an. Rolf M. wurde in Untersuchungshaft genommen. Wegen seines schweren Alkoholismus - vernommen werden konnte er erst, nachdem man ihn 0,3 Liter Schnaps trinken ließ - wurde er zunächst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, es folgte die obligatorische kriminalpsychiatrische Begutachtung. Das kostete Zeit.

Die Untersuchungshaft ist ein schwerer Eingriff in die Freiheit eines Bürgers: Sie gilt nicht dem Täter, sondern dem Verdächtigen. Deshalb darf sie nicht länger als sechs Monate dauern. Gelingt es der Justiz nicht, innerhalb dieses Zeitraums ein Urteil zustande zu bringen, muss der Haftbefehl aufgehoben werden. Es sei denn, ein wichtiger Grund rechtfertigt die Haftfortdauer. Als sich Rolf M. nach Ablauf der sechs Monate beim Oberlandesgericht Celle beschwerte, dass er immer noch einsitze, ohne dass sein Prozess begonnen habe, mussten die Richter ihn, juristisch korrekt, auf freien Fuß setzen. Sie warfen dem Landgericht Lüneburg vor, es mache M. ohne nachvollziehbaren Grund nicht fristgerecht den Prozess, obwohl es sich um ein »durchaus überschaubares Verfahren« handle.

Gewaltig war der Aufschrei, als M. wenige Wochen nach seiner Freilassung seine neue Bekannte Ruth erwürgte. Christian Pfeiffer geriet als Justizminster unter unvorstellbaren Druck. Die CDU schrie nach seinem Rücktritt, einige Medien machten ihn für den Tod der Frau verantwortlich. Und obwohl das Verbrechen geschehen war, weil sich zuerst ein Gutachter in Rolf M. geirrt hatte und dann eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht zu langsam gearbeitet hatten, brachte Pfeiffers Ministerium prompt einen Gesetzesantrag in den Bundesrat ein, der eine weitere Verlängerung der Untersuchungshaft ermöglichen sollte. Pfeiffer beugte sich dem populistischen Druck. Flankiert wurde der Pfeiffersche Vorstoß zur Aufweichung der Sechsmonatsfrist von allerlei ähnlichen Vorschlägen aus den Ländern Bayern, Hessen und Thüringen.

Ein Viertel der Jurastudenten hält lebenslänglich für nicht lang genug

Die damalige rot-grüne Bundesregierung gab eine vernichtende Stellungnahme zum gesammelten Ansinnen der Länder ab: Deren Anliegen gehe dahin, »dass Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden, die zu Verfahrensverzögerungen und damit zu einer ungerechtfertigt langen Dauer der Untersuchungshaft führen, zulasten des Beschuldigten gehen«. Die Bundesregierung konstatierte, die Länder sollten lieber ihre Haftsachen beschleunigt bearbeiten und die »mitunter zu beklagenden erheblichen Verfahrensverzögerungen« abschaffen. Die Gesetzesvorschläge hatten dann auch keinen Erfolg.

Rolf M. wurde wegen Totschlags an Ruth B. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren plus anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung an seiner Ehefrau - der ihn ja in Untersuchungshaft gebracht hatte - wurde er aber freigesprochen. Der ehemalige Minister Pfeiffer erinnert sich heute mit Grauen an den Hexenkessel, der damals - es war kurz vor der Landtagswahl - um ihn herum ausbrach. Der Krawall der Opposition, die den Fall M. zu ihren Gunsten auszuschlachten suchte, und der mörderische Druck aus den Medien, der eigenen Fraktion und dem Kabinett hätten ihn damals mitgerissen, räumt er ein. »Ich war kein Kriminologe mehr, ich war Politiker«, sagt er. Diese Erfahrung, unter dem geballten Populismus in die Knie gegangen zu sein, sei die schlimmste in seiner Zeit als Justizminister gewesen. Als Konsequenz aus dieser Erfahrung widmet er sich jetzt - wieder ins Kriminologische Forschungsinstitut zurückgekehrt - mit besonderem Interesse jenen Mechanismen, die Justizminister in den blinden Aktionismus treiben.

Die Folge dieses Aktionismus ist, dass das Strafgesetz verroht und die Urteile (vor allem bei Delikten gegen Leib und Leben) deutlich härter werden. Auch neigt die nachwachsende Richtergeneration - dem Zeitgeist verhaftet - zu drakonischen Strafen. Der Erlanger Strafrechtsprofessor Franz Streng, der schon seit 30 Jahren das Strafbedürfnis seiner Jurastudenten erforscht, stellt unter den jungen Leuten einen »auffallenden Anstieg der Vergeltungsbereitschaft« fest: Die immer gleiche theoretische Fallkonstruktion eines Totschlags aus Eifersucht wird von Strengs Seminaristen von Jahr zu Jahr mit härteren Strafen geahndet. 1995 verhängte der Studentenjahrgang über den Maurer, der seine Lebengefährtin im Affekt tötet, noch eine durchschnittliche Freiheitsstrafe von 70 Monaten (5,8 Jahren), 2003 musste der virtuelle Straftäter für seine Verzweiflungstat bereits 38 Monate länger (9 Jahre) einsitzen. Die Frage, ob die lebenslange Freiheitsstrafe für manche Taten noch zu milde sei, bejahten 1977 nur 6,7 Prozent der Studenten. 2003 war ein Viertel der künftigen Richter und Staatsanwälte der Meinung, lebenslänglich sei nicht lang genug. Ein beträchtlicher Teil dieser Gruppe sprach sich offen für die Todesstrafe aus.

Der Strafvollzug ist wieder so restriktiv wie in den sechziger Jahren

Sieben Milliarden Euro betrugen allein die durch die neue Lust am Strafen entstandenen Mehrkosten seit 1992 - Geld, das in kriminalpräventiven Maßnahmen, in Kindergärten, bei der Jugend- und Familienhilfe fehlt. 35000 Euro kostet ein einziger Haftplatz im Jahr, 85000 Euro ein Psychiatrieplatz. Trotzdem schießen im ganzen Land Gefängnisse und schwer gesicherte psychiatrische Anstalten aus dem Boden. Saßen 1992 im Westen noch 38000 Menschen im Gefängnis, waren es 2004 schon 53000. Im Osten waren es - infolge einer Generalamnestie zur Wendezeit - 1992 nur 1500 Gefangene, 2004 saßen dort 11000 Personen ein.

Während die Zahl der Häftlinge steigt, sinken die Angeklagtenzahlen. Das Schrumpfen der Gesellschaft, die rigorose Asylpolitik und die sehr effektiven und abschreckenden erweiterten Fahndungsmöglichkeiten der Polizei wie der genetische Fingerabdruck haben zur Folge, dass in Deutschland die begangenen Straftaten immer weniger werden. Trotzdem sitzen immer mehr Menschen ein. Der Vollzug ist fast wieder so restriktiv wie in den sechziger Jahren. Nahezu alle Bundesländer haben die Vollzugslockerungen für Gefangene (offenen Vollzug, Freigang, Ausgang oder Hafturlaub) drastisch eingeschränkt. Das Land Hessen hat die genehmigten Hafturlaube zwischen 1998 und 2002 um ganze 47 Prozent zurückgefahren, dicht gefolgt von Brandenburg mit einem Minus von 43 Prozent. Die angebliche Sorge um die Sicherheit der Öffentlichkeit ist das Argument, ungeachtet der Erfolge solch liberaler Maßnahmen. Die Missbrauchsquote liegt nach Erhebungen des Bundesjustizministeriums im Promillebereich, nur in seltensten Ausnahmefällen nutzen Häftlinge den Vertrauensvorschuss zur Flucht oder für neue Straftaten.

Umso wichtiger ist ihr sozialer Sinn: Die Bindung des Verurteilten an Ehefrau und Familie reißt nicht ab, er hat Gelegenheit, sich Arbeit oder eine Wohnung zu suchen, hat Pause vom inneren Druck in der Anstalt, er kann ausprobieren, was er in der Therapie gelernt hat. Werden die Lockerungen im großen Stil zurückgefahren, bedeutet das deshalb auch, dass die soziale Tüchtigkeit der Entlassenen abnimmt, ihre Resozialisierung gefährdet ist und die Rückfallwahrscheinlichkeit steigt. Doch aus Angst vor der Presse, die für jeden einzelnen Lockerungsversager den »Saustall Justiz« verantwortlich macht, werden die erprobten Methoden des Strafvollzugs kaum mehr angewandt.

Die Lage wird nicht besser werden, wenn - wie geplant - die Vollzugsgesetzgebung demnächst vom Bund auf die Länder übergeht. Dann dürfte der Resozialisierungsgedanke unter dem Spar- und Sicherungswahn der Landesjustizminister endgültig zusammenbrechen. Vollzugsexperten befürchten, unter den Bundesländern werde ein »Wettlauf der Schäbigkeiten« bei der Behandlung von Strafgefangenen einsetzen. So sieht sie aus, die neue Kriminalpolitik - mit Vernunft hat sie nichts mehr zu tun. Wissenschaftler wie der Kriminologe Frieder Dünkel halten deshalb Politiker, die sich von den Medien jagen lassen und zugleich die Angst in der Bevölkerung schüren, für das eigentliche Sicherheitsrisiko im Land.

[  zeit.de





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