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NEWS AROUND PRISON AND LAW  /  EUROPE




04. JULY 2005
AUSTRIA

Gefängnisse bekommen Elektroschock-Geräte

Stromstöße von bis zu 50.000 Volt - "Taser-Pistolen" sollen nur von Spezialisten eingesetzt werden Wien - Neben Gummiknüppel, Pfefferspray und Schusswaffe kann die heimische Justizwache ab sofort auch auf ein Elektroschock-Gerät zurückgreifen. An sämtliche 28 Strafvollzugsanstalten des Landes sind so genannte Taser-Pistolen ausgeliefert worden, erklärte Karl Drexler, Leitender Staatsanwalt im Justizministerium, am Montag auf Anfrage der APA. Jedes Gefängnis erhält jeweils zwei Geräte, die nur von ausgebildeten Spezialisten im Bedarfsfall eingesetzt werden.

Gelindestes mittel

Wir haben in den Justizanstalten auch auf die Judikatur zur Menschenrechtskonvention Bedacht zu nehmen und daher nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit jeweils das gelindeste Mittel einzusetzen", sagte Drexler. Der Pfefferspray habe den Nachteil, dass er oft nicht wirke, wenn die Adrenalinausschüttung zu hoch sei. Stockwaffen seien "aus dem 19. Jahrhundert", so der Strafvollzugs-Experte.

Mit den Taser-Pistolen werden zukünftig bei brisanten Einsätzen aus einer Entfernung von sechs Metern Projektile abgefeuert. Die Geschosse, die sich in der Kleidung oder der Haut des Betroffenen festsetzen, sind mit feinen Drähten mit der Pistole verbunden. Der "Taser" sendet Stromstöße von bis zu 50.000 Volt aus.

"Völlig handlungsfähig"

"Die Volt-Zahl klingt zwar sehr hoch, mit der Leistung befinden wir uns aber im Milliampere-Bereich. Wenn eine Person getroffen wird, hält der Impuls höchstens fünf Sekunden an. Der Getroffene verliert vorübergehend die Herrschaft und Kontrolle über den Körper. Dann steht er auf und ist wieder völlig handlungsfähig", erläuterte Drexler die Wirkung der neuen Waffe.

Folgeschäden seien keine zu befürchten, betont man im Ministerium unter Verweis auf zahlreiche Test-Versuche sowie ein Gutachten der Wiener Gerichtsmedizin. "Für kurze Zeit bleiben Rötungen und zwei Punkte zurück, die wie Gelsenstiche ausschauen. Die Sache ist sehr wenig gefährlich. Das Risiko ist sehr gering", erklärte Drexler.Verwendet werden dürfen die Niedrigimpulsgeräte nur von Angehörigen der Einsatzgruppen. Der Einsatz ist genau geregelt. So muss zumindest ein in Erster Hilfe geschulter Beamter mit einem Defibrillator anwesend sein.Anlass für das Ministerium, sich mit der Anschaffung neuer "Waffen" auseinander zu setzen, war ein Vorfall im vergangenen Sommer in der Justizvollzugsanstalt Stein, bei dem ein HIV-infizierter Insasse elf Wachebeamte mit einem Messer verletzte, ehe er - laut Gutachten - an einem multifaktoriell verursachten Herzversagen starb. "Wenn man die Taser-Pistolen damals schon gehabt hätte, hätte man sich einen toten Häftling und zahlreiche Verletzte ersparen können", schloss Drexler. (APA)

[  derstandard.at





03. JULY 2005
BRD
EuGH-Generalanwältin: Deutsche Ausweisungspraxis verstößt gegen EU-Recht

Die deutsche Ausweisungspraxis verstößt bei straffällig gewordenen Unionsbürgern mit befristeten Aufenthaltstiteln gegen Gemeinschaftsrecht. Dies jedenfalls ist die Ansicht der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof Stix-Hackl, die sie in ihren Schlussanträgen vom 02.06.2005 äußerte (Az.: C-441/02). Damit gab sie der Europäischen Kommission, die gegen die Bundesrepublik geklagt hatte, teilweise Recht. Vorwurf: Automatische Ausweisung ohne Prüfung

Zwar entspreche das deutsche Ausländerrecht weitgehend den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. In der Praxis werde die Ausweisung aber zumindest in Einzelfällen automatisch, das heißt ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände zu Zwecken der Abschreckung und unter Verletzung des Grundrechts auf Familienleben verfügt und ohne Prüfung der Dringlichkeit für sofort vollziehbar erklärt.

Automatische Ausweisung verletzt Freizügigkeit

Eine solche automatische Ausweisung sei nach der Rechtsprechung des EuGH selbst bei straffällig gewordenen Unionsbürgern unzulässig. Denn das Recht auf Freizügigkeit, das die Unionsbürgerschaft den Staatsanghörigen einräume, genieße einen sehr hohen Stellenrang. Eine Ausweisung ohne Berücksichtigung des persönlichen Verhaltens des Straffälligen und der von ihm ausgehenden Gefährdung für die öffentliche Ordnung verbiete sich insofern. Deutsches Ausländerrecht weitgehend gemeinschaftsrechtskonform

Das deutsche Ausländerrecht erklärte Stix-Hackl hingegen mit Ausnahme einer Vorschrift für europarechtskonform. Die Generalanwältin kritisierte lediglich die deutsche Regelung über die Ausweisung von Unionsbürgern mit befristetem Aufenthaltstitel. Diese lasse nicht klar genug erkennen, dass eine strafrechtliche Verurteilung für sich allein nicht für eine Ausweisung genüge. Vielmehr könne die Ausweisung nur dann mit Gründen der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliege, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühre.

Einzelne gerügte Verstöße in der Ausweisungspraxis

Im einzelnen bemängelte die Generalanwältin, dass deutsche Ausländerbehörden Ausweisungsbescheide gegen Unionsbürger zumindest auch mit der Abschreckungswirkung begründen. Ein solches Begründungselement könne der Betroffene aber nicht entkräften, da der Grund gerade nicht sein persönliches Verhalten sei. Ferner sei die Ausweisung von Unionsbürgern zumindest in einem Fall verfügt worden, ohne dass die Ausländerbehörde die Verhältnismäßigkeit geprüft hätte und der Bedeutung des in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten und durch das Gemeinschaftsrecht geschützten Grundrechts auf Achtung des Familienlebens Rechnung getragen worden sei. In anderen Fällen sei dieses Grundrecht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Schließlich verstoße die deutsche Verwaltungspraxis dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht, dass die Ausländerbehörden in verschiedenen Fällen die sofortige Vollziehung von Ausweisungsverfügungen gegen Unionsbürger angeordnet hätten, ohne die Dringlichkeit der Ausweisung zu prüfen.

[  beck.de





02. JULY 2005
BRD
Polizei führt elektronischen Fingerabdruck ein

Straftäter müssen sich, das ist bundesweit bislang einmalig, bei der Hamburger Polizei nicht mehr die Finger schmutzig machen. Ihre Abdrücke werden jetzt digital genommen. Bei der sogenannten Erkennungsdienstlichen Behandlung im Polizeipräsidium werden die Fingerabdrücke jetzt mit einem von den Polizeien Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg entwickelten System über einen Flachbettscanner genommen. Bislang wurden die Finger und auch Handballen von mutmaßlichen Straftätern mit Farbe eingeschmiert und auf Papier abgerollt. Die so gewonnenen Finger- und Handabdrücke schickte die Kriminaltechnik anschließend per Post zum Bundeskriminalamt. Erst dort wurde festgestellt, ob die Abdrücke auch tatsächlich zu nutzen sind. "Das neue System ist schneller, vernetzt und hat eine automatische Fehlererkennung", sagt Hauptkommissar Andreas Schöpflin.

An den Kriterien zur Abnahme von Fingerabdrücken ändert sich nichts. Daß die Abdrücke in Datenbanken gespeichert werden, ist ebenfalls nicht neu. Die jetzt über den Scanner gewonnenen Abdrücke werden in die gleiche Datenbank eingestellt, in der bereits rund 3,2 Millionen auf konventionelle Weise abgenommene Fingerabdrücke gespeichert sind.Datenschützer Harald Wollbeweber hat zunächst keine Einwände. "Wenn es darum geht, die technische Lesbarkeit zu erhöhen, dann sehe ich keine Probleme." Allerdings weist er darauf hin, daß durch die Änderung der technischen Erfassung sich auch die Nutzungsmöglichkeiten durch die Behörden ändern könnten. zv

[  welt.de





27. JUNE 2005
BRD
Mzoudi bekommt keine Haftentschädigung

Von Matthias Gebauer

Trotz Freispruch erhält Abdelghani Mzoudi für seine Tage in der Untersuchungshaft keine Haftentschädigung. Grund für die verweigerte Zahlung durch die Stadt Hamburg ist Mzoudis Eintrag auf einer Terror-Liste der EU. Diese verbietet der Stadt, die 4675 Euro auszuzahlen. Berlin - Sein Name stand zwar weltweit in den Schlagzeilen, doch finanziell ausgezahlt hat sich sein Bekanntheitsgrad für Abdelghani Mzoudi bisher nicht. Vor seiner freiwilligen Rückkehr nach Marokko vergangene Woche versuchte der freigesprochene Freund der Hamburger Todes-Piloten sogar, mit einer kostenpflichtigen Pressekonferenz das Geld für sein Flugticket einzusammeln. Als sich fast alle Journalisten weigerten, musste er das bezahlte Interview absagen. Am Ende flog er mit einem Urlauber-Jet statt Linie.

Nun droht Mzoudi eine neue finanzielle Schlappe. Am Montag kündigte der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE an, dass die Behörde Mzoudi keine Haftentschädigung für seine Tage in der Hamburger Untersuchungshaft zahlen wird. "Die Justizbehörde ist wegen einer europäischen Verordnungen gehindert, den festzusetzenden Betrag tatsächlich auszuzahlen", sagte der Senator. Mzoudi entgehen damit rund 4600 Euro.

435 Tage unschuldig in U-Haft

Ursprünglich hätte Mzoudi nach dem Freispruch eine Entschädigung erhalten müssen. Laut Gesetz stehen ihm pro Tag in der Untersuchungshaft elf Euro zu. Insgesamt saß Mzoudi von seiner Festnahme am 10. Oktober 2002 bis zur Aufhebung des Haftbefehls am 11. Dezember 2003 in einer Justizvollzugsanstalt ein. Für die 435 Tage U-Haft bekäme er eine Entschädigung von 4675 Euro. Nach dem endgültigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hatten die Anwälte angekündigt, die Haftentschädigung einzufordern.

Mittlerweile aber sieht sich die Hamburger Justizbehörde durch eine EU-Verordnung blockiert. Nach den 9/11-Anschlägen hatte die Gemeinschaft eine Liste von Hunderten Terror-Verdächtigen und Organisationen erstellt, um Geldflüsse an Terror-Gruppen zu stoppen. Mit der Verordnung 881/2002 regelte der Rat, dass "den vom Sanktionsausschuss benannten juristischen und natürlichen Personen, Gruppen oder Organisationen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen" dürfen.

"Keine Zahlungen an Mzoudi"

Auf der Liste zu der Verordnung findet sich auch der Name von Abdelghani Mzoudi. Im Juni 2003 fügte die EU den Namen des damals noch in U-Haft sitzenden Marokkaners in den Anhang 1 ein, der auch den ebenfalls angeklagten Mounir al-Motassadeq und zwei weitere noch flüchtige Freunde der Hamburger Zelle auflistet. Damit gilt auch für Mzoudi das strikte Zahlungsverbot, an das sich die Stadt Hamburg halten muss. Sein Freund Motassadeq wird im Fall eines Freispruchs wohl ebenfalls leer ausgehen.

Die Hamburger Behörde sieht die EU-Verordnung als absolut bindend an. "Der Wortlaut der Verordnung ist sehr eindeutig und erfasst jegliche Zahlungen", sagte Justizsenator Kusch. "Solange Herr Mzoudi auf der so genannten Terrorliste der Europäischen Union steht, wird die Justizbehörde keine Zahlung an ihn leisten", stellte er fest. Zwar werde der Anspruch auf die Haftentschädigung theoretisch nach deutschem Recht gewährt, das Geld allerdings nicht ausgezahlt.

"Sauer abgesessen"

Die Anwälte von Mzoudi reagierten verwundert auf die Aussage aus Hamburg. "Es kann doch nicht sein, dass ein unschuldig Einsitzender keine Entschädigung bekommt", sagte der Karlsruher Anwalt Michael Rosenthal. Der Jurist zeigte sich überzeugt, dass man die Entscheidung der Hamburger Justiz anfechten könne. "Herr Mzoudi hat sich diese Entschädigung im wahrsten Sinne des Wortes sauer abgesessen", sagte Rosenthal, "deshalb wird ihm dieses Geld niemand nehmen können".

Neben den Streitigkeiten um die konkrete Summe wirft der Fall auch ein Licht auf eine juristische Grauzone des Anti-Terror-Kampfs. Im Fall Mzoudi wird ein in Deutschland rechtskräftig freigesprochener Angeklagter trotzdem auf einer Liste von mutmaßlichen Terroristen genannt und mit Sanktionen belegt. Die Listen werden nur aufgrund von Verdachtsmomenten erstellt. Erfahrungsgemäß ist es auch auf dem Klageweg so gut wie unmöglich, von diesen Listen wieder herunter zu kommen.

Nebenklage will Entschädigung pfänden

Im Fall Mzoudis ist eine Löschung von den Listen fast undenkbar. Laut dem rechtskräftigen Urteil ist er zwar im Sinne der Anklage unschuldig, für die präventiv agierenden Sicherheitsbehörden gilt er trotzdem weiter als verdächtig. So reichen die im Urteil bestätigten Kontakte zu den Todes-Piloten und vor allem der Aufenthalt in den Trainingscamps Osama Bin Ladens in Afghanistan für die Nennung auf den so genannten Terror-Listen. Da sich die Aufstellung sehr stark an den Angaben der Uno orientieren, die wiederum stark von den USA kontrolliert werden, ist eine Streichung von Mzoudis Namen mehr als unwahrscheinlich.

Bei den Nebenklägern in den Terror-Prozessen sorgte die Entscheidung des Hamburger Justizsenators indes für Freude. "Es ist gut, dass die Justiz Zahlungen an den noch immer verdächtigen Mzoudi verhindert", sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz. Der Jurist hatte die Hamburger Behörde kurz nach dem Freispruch über die EU-Richtlinie informiert. Niemand könne ausschließen, dass das Geld vom deutschen Staat nicht für die Unterstützung von Terror-Gruppen verwendet werde, sagte er.

Der Nebenkläger sieht für seine Mandanten nun auch noch eine andere Chance. Da er Mzoudi schon vor dem Freispruch zivilrechtlich verklagt hat, reichte er sofort ein Pfändungsgesuch für die berechnete Haftentschädigung ein. "Wenn wir schon die Schuld Mzoudis nicht nachweisen konnten, müssen wir ihn ja nicht noch fördern", sagte der Anwalt.

[  spiegel.de





20. JUNE 2005
EUROPE

amnesty - report über die inhaftierung von asylantinnen und migrantinnen in europa .

[  The human cost of "Fortress Europe":
Detention and expulsion of asylum-seekers and migrants in the EU





20. JUNE 2005
ITALY
Italy: Asylum-seekers and migrants have rights too

[  





17. JUNI 2005
AUSTRIA
Gefängnisentlastung: Ki fordert Abschiebung nach Hälfte der Strafzeit
Kriminalpolitische Initiative will Ausweitung alternativer Strafformen

Kriminalpolitische Initiative will ausländische Häftlinge abschieben Nach Verbüßung der Strafhälfte - Kooperation der Betroffenen wäre Voraussetzung

Wien - Die Kriminalpolitische Initiative (KI) - ein Gruppe von Justiz- und Strafvollzugsexperten möchte die Haftzahlen dadurch senken indem ausländische Häftlinge nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafzeit in ihre Heimatländer abgeschoben werden.

"Das würde die Häftlingszahlen stark zurückdrängen", meinte Hans-Valentin Schroll, Richter des Obersten Gerichtshofs (OGH). "Es mache mehr Sinn, einen Häftling in seine Heimat zurück zu schicken, wenn er kooperiert und der ausländische Staat sich nicht weigert, ihn aufzunehmen, weil zum Beispiel seine Identität nicht zweifelsfrei fest steht", erklärte Schroll.Um sich abzusichern, dass vorzeitig entlassene Häftlinge nicht wieder nach Österreich zurückkehren, kann sich ein inländischer Haftbefehl erlassen werden. Die Betroffenen würde das fern halten, erklärte der Experte.

Für Ausweitung alternativer Strafformen

Grundsätzlich wiederholte die KI die Forderungen nach einer Ausweitung der bedingten Entlassungen und vermehrter Anwendung alternativer Strafformen und warnte vor einer Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechts. "Wer es nicht schafft, zu einer legalen Identität zu kommen, ist gefährdet, in die Kriminalität abzudriften", erklärte der Rechtsanwalt Wilfried Embacher.

Personalknappheit

In der Errichtung eines zweiten Wiener Landesgerichts mit einer angeschlossenen Justizanstalt sieht die KI kein Allheilmittel, um die Haftzahlen in Wien in den Griff zu bekommen. Das nötige Personal für ein neues Gefängnis werde man aus derzeitiger Sicht aus Kostengründen von den vorhandenen Anstalten abziehen müssen, die aber bereits jetzt unter Personalknappheit leiden.Statt einem neuen Gefängnis wäre daher "ein besseres Qualitätsmanagement" gefragt, betonte die KI: "Die Häftlingszahlen sind nicht schicksalhaft. Man kann sie durch legistische Maßnahmen steuern."

Voreiliger Ruf nach Gefängnis

Dass der Ruf nach einem neuen Gefängnis sich mitunter als voreilig herausstellen kann, rief Wolfgang Gratz, Leiter des Fortbildungszentrums Strafvollzug, in Erinnerung. Der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer hatte sich für die Errichtung einer Strafanstalt in Rumänien stark gemacht, um dort die in Österreich einsitzenden Häftlinge rumänischer Abstammung unterzubringen und so die heimischen Gefängnisse zu entlasten. Heute befinden sich laut Gratz in den österreichischen Justizanstalten insgesamt nur mehr 174 Rumänen. (APA)

[  derstandard.at





17. JUNI 2005
BRD
Viele Flüchtlinge sind im Abschiebeknast Büren inhaftiert, obwohl sie nicht ausgewiesen werden können
Wie das Land NRW die "freiwillige Ausreise" von Flüchtlingen fördert

HEIMAT-KUNDE Cosmo TV und taz nrw berichten gemeinsam über Migration und Alltag

Einem Aufenthalt im Abschiebeknast muss nicht zwangsläufig eine Abschiebung folgen - doch den Betroffenen raubt die Inhaftierung meist die Existenz. "Etwa 15 Prozent der Flüchtlinge, die in Büren inhaftiert werden, werden wieder entlassen, weil die Herkunftsländer nicht kooperieren", sagt Frank Gockel vom Verein für Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren. Besonders betroffen seien bis vor kurzem indische Flüchtlinge gewesen, so Gockel. "Bis Februar wurden 80 Prozent der inhaftierten Inder wieder freigelassen." Mittlerweile würden papierlose Inder nicht mehr in Abschiebehaft genommen. Marokko, Vietnam und Pakistan sind weitere Länder, die keine Pässe ausstellen und somit eine Abschiebung der Flüchtlinge aus Deutschland verhindern.

Viele der betroffenen Flüchtlinge leben lange in Deutschland, oft zehn bis 20 Jahre. Ihre Kinder werden hier geboren, kennen kein anderes Land als Deutschland. Sie leben hier mit so genannten Kettenduldungen, die zwar keinen sicheren Aufenthalt versprechen, aber den Aufbau einer bescheidenen Existenz erlauben, mit einer Wohnung, Arbeit und einem Schulbesuch der Kinder. Wenn die im Fachjargon "Abschübling" genannten Menschen nicht bei der Passbeschaffung kooperieren, kann ihre Haftzeit auf die Maximaldauer von 18 Monaten verlängert werden. Durch die Festnahme und der mehrere Monate andauernden Inhaftierung verlieren die Menschen ihre mühsam aufgebaute Existenz, viele zerbrechen daran.

So paradox und unsinnig es auch scheinen mag, Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden können, in Abschiebehaft zu nehmen, für die Behörden macht das Sinn: Im Gefängnis werden die Flüchtlinge "intensiv" dahingehend "beraten", freiwillig auszureisen.

Büren ist ein Vorzeigeobjekt in NRW und das größte Abschiebegefängnis in Deutschland zugleich. Doch Gefängnis bleibt Gefängnis. Frank Gockel, der ehrenamtlich den Gefangenen hilft, sieht seine Arbeit zwiespältig. "Im Besucherraum spielen sich erschütternde Szenen ab: Wenn sich eine Frau mit kleinen Kindern vom Ehemann trennen muss und sie sich das letzte Mal sehen. Wenn Gefangene da sitzen und begründete Todesangst vor der Abschiebung haben." Gockel sei da in einem Gewissenskonflikt: "Durch unsere Arbeit unterstützen wir das System, halten die Gefangenen ruhig und machen ihnen auch Hoffnung. Genauso gut versuchen wir auch Sand in die Abschiebemaschinerie zu streuen. Ohne uns gäbe es keine Gegenöffentlichkeit."

Jedes Jahr kommen in Deutschland schätzungsweise 20 bis 30.000 Menschen in Abschiebegefängnisse. Die JVA Büren durchlaufen jährlich etwa 3.500 Gefangene. Die Inhaftierten wissen oft nicht, warum sie in ein Gefängnis gebracht werden. Angst, Depressionen und Suizidgedanken sind oft die Folge der Abschiebehaft. Immer wieder treten die Häftlinge in Hungerstreik, um auf ihre prekäre Situation hinzuweisen. In Büren trat im Januar 2005 der kurdische Flüchtling Dogan Güven in Hungerstreik, bis er am 16. März nach 75 Tagen in Hungerstreik aus der Justizvollzugsanstalt entlassen wurde. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hatte mit einer einstweiligen Anordnung entschieden, die Abschiebung nicht zu vollziehen, bis über den Asylfolgeantrag Güvens entschieden würde. Von 1993 bis 2004 kam es bundesweit zu 48 Todesfällen in der Abschiebehaft. CILER FIRTINA

[  taz.de





16. JUNI 2005
SWITZERLAND

Hat der Gefängnis-Direktor Knastbrüder «vermietet»?

GENF – Der Genfer Gefängnis-Direktor Franziskakis musste vor den Kadi. Angeblich habe er Gefangene an FDP-Parteifreunde ausgeliehen – zum Arbeiten.

Hat ers getan oder nicht? Hat der Knast-Direktor sein Amt missbraucht? Diese Frage beschäftigt derzeit die Genfer Bevölkerung und auch die Justiz. Denn dort wurde Constantin Franziskakis erst kürzlich zu den Vorwürfen befragt. Gegen den Direktor der Genfer Gefängnisse, liegt eine Strafanzeige vor. Er soll Gefangene gezwungen haben, bei Parteifreunden gratis Gartenarbeiten auszuführen.Franziskakis weist dies mit Vehemenz zurück: «Das ist völlig absurd.» Dazu hätte er die Straftäter ja ausserhalb der Gefängnismauern einsetzen müssen. Das wäre mit Fluchthilfe gleichzusetzen.

Auch Untersuchungsrichter Stéphane Esposito meinte aufgrund der ersten Ermittlungen, die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage.Die Anzeige gegen Constantin Franziskakis hat der linke Grossrat Rémy Pagani (Alliance de Gauche) eingereicht. Er beruft sich auf die Aussage einer Zeugin, die die Vorwürfe gegen den Gefängnis-Direktor aber wieder zurückgezogen hat.FDP-Mitglied Franziskakis fühlt sich als Opfer einer Verschwörung. Er prüft nun seinerseits, ob er eine Verleumdungsklage gegen Pagani einreichen soll

[  blick.ch





03. Juni 2005
BRD
Polizeiabschiebehaft Berlin-Grünau - lebensgefährlich?
Beinahe-Todesfälle häufen sich

Presseerklärung des Flüchtlingsrates Berlin

Als Konsequenz aus der Serie von Beinahe-Todesfällen in der Polizeihaftanstalt Grünau muss nach Auffassung des Flüchtlingsrates der Polizei die Zuständigkeit für die medizinische Versorgung in der Abschiebehaft entzogen und diese in die Verantwortung unabhängiger ÄrztInnen in freier Trägerschaft gegeben werden. Auch ein Polizeisanitäter muss in jedem Fall umgehend eine ÄrztIn bzw. NotärztIn hinzuziehen. Eine unabhängige ÄrztIn muss rund um die Uhr in der Haftanstalt verfügbar sein. Auch die derzeit völlig ineffektive Sozialarbeit sollte an Stelle der Polizei von unabhängigen Trägern wahrgenommen werden

28. Mai 2005.
In Berlin ist es schwül, 35 Grad im Schatten. In Station 3/1 des aus DDR-Zeiten stammenden Betonplattengefängnisses sind die Zellen der die Häftlinge noch immer mit käfigartigen Gitterstäben abgetrennt, sie können deshalb die Fenster nicht selbst öffnen. Die als Wärter eingesetzten Polizisten lassen sich am Samstagabend nur ungern stören. Der 27 jährige Algerier Abdelhamid B. leidet an starken Brustschmerzen und verlangt immer wieder dringend ärztliche Hilfe. Die Polizisten halten sich selbst für medizinische kompetent - einige haben eine Sanitäterausbildung - und erklären Herrn B., er müsse bei der Hitze mehr trinken. Sie verweigern ihm über vier Stunden ärztliche Hilfe. Erst nachdem die andere Häftlinge massiv damit drohen, "Probleme" zu machen, bringen die Polizisten B: mit einem Gefangenentransporter ins Krankenhaus. Dort wird ein Herzinfarkt festgestellt, B. hat nach Aussage der Ärzte nur knapp überlebt.

Einen ähnlichen Vorfall - verweigerte Hilfeleistung bei einem Herzinfarkt - gab es bereits im Dezember 2001 (siehe die u.g. Dokumentation).

[  Berliner Zeitung, 01. Juni 2005
   Vier Stunden warten, bis der Arzt kommt

[  Berliner Zeitung, 02. Juni 2005
   Herzinfarkt-Affäre: Das LKA ermittelt

[  Berliner Zeitung, 02. Juni 2005
   Grundgesetz statt Guantanamo

[  TAZ 02. Juni 2005
   Herzinfarkt in Abschiebehaft

[  Pressemeldung Polizei Berlin 31.05.2005
   Abschiebungshäftling erlitt Herzinfarkt

2. Dezember 2001.
Sonntagabend in der Abschiebehaft Grünau. Der 27 jährige Kosovo-Albaner Zenum R. verlangt wegen akuter Beschwerden (Schmerzen, Erbrechen, Atemnot, Kreislaufinstabilität und Todesangst) dringend ärztliche Hilfe. Polizeisanitäter diagnostizieren einen "verdorbenen Magen" und verabreichen falsche Medikamente. Sie informieren weder die Polizeiärztin noch den Notarzt von Feuerwehr oder Kassenärztlicher Vereinigung. Erst am nächsten Tag wird der Gefangene von der nun anwesenden Polizeiärztin untersucht. Es werden weder ein EKG gefertigt noch Laboruntersuchungen veranlasst oder ein Facharzt hinzugezogen, Herr R. wird wieder in seine Zelle gebracht.

Erst nach weiteren 12 Stunden, nachdem Herr R. in anhaltender Todesangst aus seiner Zelle per Handy über 110 die von außen kommende Polizei um Hilfe ruft, droht seine Zelle anzuzünden, und der Anstaltspfarrer massiv interveniert, wird der Schwerkranke von der Polizei - mit auf dem Rücken gefesselten Händen - in die Notaufnahme des DRK-Krankenhauses Köpenick gebracht. Dort wird ein akuter Herzinfarkt diagnostiziert. Wegen der zu spät eingeleiteten Behandlung ist mit bleibenden Schäden zu rechnen.

Der Flüchtlingsrat hat den Fall in seiner [  Pressemitteilung vom 07.03.2002 ausführlich dokumentiert.

Das Gericht bagatellisiert den Vorfall später und zeigt gegenüber der angeklagten Polizeiärztin Milde

[  TAZ vom 18. Januar 2005
Eine Behandlung ohne jegliches Gespür


25. Oktober 2002.
Die 31jährige Annie B. aus Ghana ist, obwohl im 6. Monat schwanger, seit drei Wochen in Grünau inhaftiert. Sie klagt seit einer Woche über akute, starke Schmerzen im rechten Unterbauch. Bereits seit zwei Monaten hatte sie abdominelle Beschwerden mit Erbrechen. Dennoch bleibt sie inhaftiert, externe ärztliche Hilfe wird ihr verweigert. Als Frau B. aufgrund ihrer starken Schmerzen schließlich doch in die DRK-Klinik Köpenick gebracht wird, muss sie noch am gleichen Abend notfallmäßig operiert werden – wegen einer akuten, lebensbedrohlichen Blinddarmentzündung.

16. Mai 2003
Der 48jährige Ebou K. wird am nach fünf Wochen Abschiebehaft aus dem Polizeigewahrsam Grünau nach Gambia abgeschoben. Unmittelbar vor dem Abflug am 16.05.2003 wird der Lebensgefährtin von Herrn K. vom BGS die Möglichkeit eingeräumt, sich zu verabschieden. Dort zeigt sich der Frau ein völlig kraftloser Mensch, der kaum in der Lage ist, auf eigenen Beinen zu gehen und offenbar nicht vollständig orientiert ist. Sein Blick geht ins Leere. Medikamente, die Herr K. in der Abschiebehaft nahm, wurden ihm nicht mitgegeben. Bei Ankunft in Gambia soll er kaum ansprechbar und vollkommen kraftlos gewesen und bis zu seinem Tod bettlägerig gewesen sein. Er habe sich ständig übergeben. Am 19. Mai 2003 stirbt Herr K.


Weitere Fälle mangelhafter und unterlassener medizinischer Versorgung in der Abschiebehaft in Berlin und anderswo hat die Antirassistische Initiative Berlin in der Dokumentation [  Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen festgehalten.

[  fluechtlingsinfo-berlin.de





01. JUNI 2005
SWITZERLAND

UNO-Ausschuss gegen Folter veröffentlicht Bericht zur Situation in der Schweiz Das Committee against torture der UNO (CAT) hat Schlussfolgerungen und Empfehlungen betreffend die Schweiz veröffentlicht:

Für den Asylbereich sind folgende Schlussfolgerungen wichtig:

* Das CAT ist besorgt über den Entwurf des Zwangsanwendungsgesetzes, der den Einsatz von Elektroschockgeräten erlaubt aber keine unabhängige Beobachtung während Zwangsausschaffung vorsieht.

* Das CAT ist besorgt über die eingeführten Änderungen des Asylgesetzes, die den Zugang zu Rechtsberatung erschweren sowie über die Dauer und die Haftbedingungen bei Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft.

* Asylsuchende im Flughafenverfahren sind ungenügend über ihr Recht auf einen Spaziergang und auf medizinische Behandlung informiert.

Für den Asylbereich sind folgende Empfehlungen des CAT wichtig:

* Elektroschockgeräte sollen generell verboten werden.

* Unabhängige Menschenrechtsbeobachter und/oder ÄrztInnen sollen bei zwangsweise Rückführungen begleiten.

* Es muss sichergestellt werden, dass Asylsuchende ihr Recht auf eine faire Anhörung, auf eine effektive Beschwerde und auf soziale und wirtschaftliche Rechte während des ganzen Asylverfahrens haben.

* Asylsuchende im Flughafenverfahren müssen über ihre Rechte, insbesondere über das Recht auf einen Spaziergang an der freien Luft informiert werden.

Die SFH ist sehr froh über diese klare Stellungnahme des CAT. Damit werden zentrale Schwachpunkte im Asylbereich der Schweiz thematisiert. Die Schweiz wird aufgefordert, gestützt auf die UN-Konvention gegen Folter ihre Praxis zu korrigieren.

[  Conclusions and recommendations of the Committee against Torture
   SWITZERLAND

[  osar.ch





30. MAI 2005
BRD
Möglicher Justizirrtum
Landgericht verhandelt wieder

Vor dem Landgericht Mannheim hat das Wiederaufnahmeverfahren um einen möglichen Justizirrtum im Fall Harry Wörz begonnen. Der Installateur war 1998 wegen versuchten Totschlags in einem Indizienprozess zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Wörz hatte in dem Strafprozess stets seine Unschuld beteuert. Nach der Verurteilung von Wörz hatte ein Richter in einem folgenden Schadensersatzprozess bemängelt, dass in dem strafrechtlichen Verfahren gegen Wörz "in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt wurde".

 

Nach Meinung des Strafrechts-Experten Helmut Kury sitzt möglicherweise jeder Hundertste Gefangene in Deutschland unangemessen lang oder gar zu Unrecht hinter Gittern. "Die deutsche Justiz gehört zwar zu den besten der Welt, ist um Maßstäbe besser als etwa die der USA ", sagte Kury vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Aber dennoch komme es immer wieder zu Verurteilungen von Unschuldigen oder es passierten Fehler bei der Strafzumessung. "Auch wenn man nicht all jenen, die Stein und Bein schwören, nichts getan zu haben glauben kann, ist die Zahl von einem unschuldig oder zu streng Verurteilten pro 100 Fälle durchaus im Rahmen des Möglichen."

 

Eine Reihe von Justizirrtümern aus den vergangenen Jahren belege das immer wieder vorkommende Unrecht in der deutschen Gerichtspraxis. "Erst vergangenes Jahr hat Ex-Ministerpräsident Erwin Teufel eine Frau aus Baden-Württemberg begnadigt, die fast neun Jahre in Haft saß. " Ein Gericht hatte sie im so genannten Pizzabäckermordprozess zu lebenslänglicher Haft verurteilt. "Dabei hatte wohl nur ihr Geliebter ihren Ehemann umgebracht", sagte Kury. "Sie selbst wollte das zwar ursprünglich auch, hatte sich dann aber von dem Vorhaben distanziert." In einem Fall in Nürnberg habe ein angeblicher Bankräuber acht Jahre hinter Gittern verbracht, da ein Gutachter sein Ohr als das auf einem Überwachungskamerabild identifiziert hatte. "Er kam frei, als der eigentliche Täter bei einem weiteren Banküberfall geschnappt wurde und auch die erste Tat gestand."

 

Fehler in der Strafzumessung seien auch häufig Folge einer schlechten Verteidigung. "Gerade beim Aushandeln des Strafmaßes spielt das Geschick des Anwalts eine herausragende Rolle", sagte Kury. Die schlecht bezahlten Pflichtverteidiger seien oft nicht ausreichend in die Fälle eingearbeitet. Auch der Druck der Öffentlichkeit bei schweren Straftaten führe manchmal zu einer vorschnellen Verurteilung. "Bei manchen Ermittlern tritt dann eine Verfolgermentalität ein und sie nötigen Verdächtige zu Aussagen, die nicht der Wahrheit entsprechen", sagte Kury.

 

[  n-tv.de





27. MAI 2005
BRD
Märkische Forschungen
Eine Journalistin hat Skandale in einem Brandenburger Gefängnis aufgedeckt. Dafür bekam sie einen Preis. Nun interessiert sich auch die Justiz ganz besonders für sie

Marin Majica

BERLIN, im Mai. Es ist der Job von Gabi Probst, andere Menschen vor die Kamera zu bringen. Sie ist Fernsehjournalistin. Doch nun steht sie selbst im Fokus, und das findet die Mitarbeiterin des Rundfunks Berlin Brandenburg, des RBB, "eigentlich gar nicht gut". Der Deutsche Anwaltstag hat ihr kürzlich in Dresden den Pressepreis verliehen für ihre Berichte über Missstände in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel. Und Gabi Probst hat die Preisverleihung dazu genutzt zu erzählen, dass sie sich an dem Preis festhalten werde, wenn die Staatsanwaltschaft Potsdam demnächst Anklage gegen sie erheben sollte. Wegen eines Briefes an einen Häftling im Gefängnis der Stadt Brandenburg.

Probst schrieb dem Häftling im vergangenen Jahr, als Absender verwendete sie mit Wissen des Adressaten ihr journalistisches Pseudonym Gabi Rost. Und als Adresse gab sie die alte Potsdamer Redaktionsadresse des Fernsehmagazins "Klartext" an, das mittlerweile in Berlin produziert wird. Die Potsdamer Adresse ist in ihrem Presseausweis eingetragen. Probst schreibt häufig ins Gefängnis - "Ich bekomme jeden Tag Post von Häftlingen" - und sie merkte irgendwann, dass immer wieder Briefe die Gefangenen nicht erreichten. Sie hoffte, Briefe von Gabi Rost würden nicht abgefangen. Doch die Anstaltsleitung wurde auf den Schachzug aufmerksam. Den Ermittlungsakten zufolge fehlte auf dem Brief der Poststempel, weswegen die Post geöffnet wurde. Dabei sei festgestellt worden, dass Briefkopf und Absenderadresse nicht übereinstimmten. Bei der Staatsanwaltschaft in Potsdam ging eine Anzeige wegen Urkundenfälschung ein.

Schwerter und Schläge

"Die Ermittlungen dauern an", sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Probst wurde aufgefordert, alle ihre bisherigen Adressen, Telefonnummern und verwendeten Pseudonyme anzugeben. "Reine Schikane", sagt sie. Rolf Grünebaum, Sprecher von Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, sieht das anders. Der Vorwurf der Urkundenfälschung sei "vertretbar und scheint uns nicht neben der Sache".

Offiziell haben die Ermittlungen natürlich nichts damit zu tun, dass Gabi Probst in dem Gefängnis nicht nur als Briefeschreiberin bekannt ist. 2003 sendete "Klartext" einen Film, in dem Probst aufdeckte, dass Häftlinge für Wärter in der Anstaltsschlosserei Räucheröfen, Motorrad-Ständer oder Schwerter herstellen mussten. Ein knappes Jahr später schilderte Probst in Beiträgen für "Klartext" und "Kontraste", wie mit Skimasken vermummte Rollkommandos im Gefängnis Häftlinge verprügelten. Ein Insasse, der wegen eines Herzinfarktes nach Hilfe schrie, soll keinen Arzt bekommen haben, sondern Schläge und von den Wärtern in eine Arrestzelle verlegt worden sein. Untersucht worden sei er erst am nächsten Morgen.

Nach beiden Filmen reagierte der Bund der Strafvollzugsbediensteten prompt: Im ersten Fall sprach er von Sensations- und Revolverjournalismus, ein Jahr später hieß es, die Filme dienten nur der Diskreditierung von Vollzugsbeamten.

Auch Brandenburger Gerichte reagierten. Wegen der Vorfälle in der Schlosserei wurde vor dem Amtsgericht Brandenburg/Havel gegen acht Bedienstete des Gefängnisses verhandelt. Bei fünf Angeklagten wurde das Verfahren gegen Zahlungen von Bußgeldern zwischen 1200 und 2000 Euro eingestellt. Wegen des Vorwurfes der Übergriffe hat das Landgericht Potsdam Anklage erhoben - gegen 13 Vollzugsmitarbeiter wegen Körperverletzung. Anstaltsleiter Hermann Wachter wurde 2004 suspendiert, ist aber auf den Posten zurückgekehrt.

Gabi Probst sagt, dass sie ihre Filme dreht, weil sie Ungerechtigkeiten wütend machen. Sie hat über Autoschieber, Immobilienbetrüger und die Fremdenfeindlichkeit in einer brandenburgischen Kleinstadt berichtet. Zu ihrem kämpferischen Auftreten passt, dass die 41-Jährige mit den blonden Haaren stets Rot trägt. In einem Artikel der Zeit wurde sie "Reporterin vom Typus flammendes Herz" genannt. Probst nahm es als Kompliment. "Ich brenne für die Sache, aber in der Recherche bin ich gründlich. Sonst würde ich bei Gerichtsverfahren nicht so gut wegkommen."

Probst wird häufig angezeigt von denen, über die sie recherchiert hat. Aber diese Anzeige nun sieht sie als Retourkutsche der Justiz. Denn die Staatsanwaltschaft, die nun gegen sie ermittelt, ist jene, die sie in ihren Berichten über prügelnde Wärter als untätig kritisiert hatte. Ob sich Probst nun tatsächlich bald vor Gericht verantworten muss, ist unklar. Selbst wenn, könnte sie der Sache eigentlich entspannt entgegensehen. Nach ihrer Rede beim Anwaltstag lobte sie der Vize-Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Georg Prasser, und wies darauf hin , dass er übrigens jahrzehntelange Erfahrung als Strafverteidiger habe. Ebenso sagten der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Rat und Unterstützung zu.

Auch die Staatsanwaltschaft hat Probst einen Vorschlag gemacht. Gegen Zahlung eines Bußgeldes von 300 Euro könnte das Verfahren eingestellt werden, so das Angebot. "Man kann sich freikaufen, aber das will ich denen nicht gönnen", sagt Gabi Probst. Sie hat abgelehnt. Sich auf das Angebot einzulassen sei kein Schuldeingeständnis, versichert Justizsprecher Grünebaum: "Das ist ja der Zweck der Übung." Ein faires Angebot, möchte man meinen. 300 Euro, und die Sache wäre erledigt. Es ist wahrscheinlich nicht von Bedeutung, dass auch Staatsanwalt Grünebaum schon in Beiträgen von Probst aufgetaucht ist - als Beschuldigter in der Brandenburger Trennungsgeldaffäre.

[  berlinonline.de





10.MAI 2005
BRD
Justizbeamter soll Ku-Klux-Klan-Maske getragen haben

Zwei Beamte der Justizvollzugsanstalt Butzbach sind wegen "inakzeptablen Verhaltens" gegenüber einem Gefangenen vom Dienst suspendiert worden. Sie sollen den Farbigen mit einer Ku-Klux-Klan-Maske erschreckt haben.

Wiesbaden - Wie das hessische Justizministerium heute mitteilte, habe sich der Vorfall bereits Ende März ereignet. Im Beisein seines Kollegen soll einer der Angestellten eine Stoffmaske aufgesetzt haben, die denen des berüchtigten Ku-Klux-Klan ähnelte. Damit sollen die Wächter einem US-amerikanischen Gefangenen absichtlich Angst eingejagt haben. Der Ku-Klux-Klan ist eine rassistische Terrororganisation aus den Vereinigten Staaten.

Das Justizministerium in Wiesbaden übernahm die disziplinarischen Ermittlungen. Gleichzeitig laufe ein Ermittlungsverfahren bei der Gießener Staatsanwaltschaft. Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) äußerte sich entsetzt. Dies sei "ein völlig inakzeptabler Vorfall". Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, werde hart durchgegriffen, kündigte er an.

Laut Ministerium fühlte sich der betroffene Gefangene beleidigt und wegen seiner Hautfarbe diskriminiert. Durch seine Ehefrau informierte er das US-Konsulat über den Vorfall. Die Vizekonsulin habe den Gefangenen am 27. April besucht, die Anstaltsleitung aber nicht von dem Inhalt des Gespräches unterrichtet. Der JVA-Leiter habe erst am 3. Mai über den Anwalt des Häftlings von dem Vorfall erfahren. Der Gefangene wurde inzwischen verlegt.

[  spiegel.de

Ku-Klux-Klan-Affäre
JVA-Beamte planten Aktion

Einen Tag nach Bekannt werden der Ku-Klux-Klan-Affäre in der Justizvollzugsanstalt Butzbach ist das Motiv der beiden suspendierten Beamten weiter unklar. Immer deutlicher wird jedoch, dass es sich bei den Vorfällen gegen den schwarzen US-amerikanischen Gefangenen um eine lange geplante Aktion handelte.

Beamte ließen sich Kapuze nähen

Nach Worten des Anwalts des 41-jährigen Farbigen habe es sich definitiv nicht um eine spontane Tat der beiden JVA-Beamten gehandelt, die den Häftling in einer Kleider- und Vorratskammer des Gefängnisses mit einer Kapuze des rassistischen Geheimbundes Ku-Klux-Klan erschreckt hatten.So sei ein anderer Häftling bereits im Vorfeld dazu aufgefordert worden, eine Kapuze nach Vorbild des Klans zu nähen. Sein Mandant sei dann in die Vorratskammer gerufen worden, um vor anderen Inhaftierten erschreckt zu werden, so der Anwalt am Mittwoch.

Häftling hatte Todesangst

Während die beiden 29 und 51 Jahre alten Beamten dem Gefangenen offenbar nur einen Schrecken einjagen wollten, habe es dieser als Todesdrohung verstanden, berichtete sein Verteidiger. So habe der 41-jährige aus dem US-Bundesstaat Alabama stammende Farbige früher selbst Übergriffe der rassistischen Terrororganisation mitbekommen. Auch Angehörige seiner Familie seien den brutalen Aktionen des Ku-Klux-Klan zum Opfer gefallen.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Inzwischen bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, Hübner, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden vorläufig vom Dienst suspendierten Beamten eingeleitet wurde. Sie würden zunächst zu den Vorwürfen gehört. Außerdem sei eine Vernehmung des Gefangenen, dessen Anwalt Strafanzeige gestellt hat, vorgesehen.Der 41-Jährige wurde mittlerweile in einer andere Justizvollzugsanstalt verlegt. Sein Verteidiger begrüßte diesen Schritt, auch wenn sein Mandant nun statt einer Einzel- eine Viererzelle habe.

[  hr-online.de





14.MAI 2005
SWITZERLAND
Störsender verhindert Handy-Telefonate im Gefängnis

Die Schweizer Strafanstalt Lenzburg testet eine Störanlage für Mobiltelefone, die verhindern soll, dass Gefangene unkontrolliert mit der Außenwelt kommunizieren. Das berichtet die "Mittelland-Zeitung".30 bis 40 hereingeschmuggelte Mobiltelefone würden pro Jahr bei den Insassen der Strafanstalt Lenzburg gefunden. Eine massive Sicherheitslücke: Gefangene könnten dem Bericht zufolge beispielsweise den Drogenhandel koordinieren oder Zeugen von Gerichtsverhandlungen einschüchtern.Die Testanlage kostet umgerechnet etwa 300.000 bis 400.00 Euro und spürt nach Angaben des israelischen Herstellers Handy-Signale auf. Wenn jemand in der Strafanstalt telefonieren will, stört der Sender den Verbindungsaufbau durch ein 30 Sekunden anhaltendes Signal. (dcn)

[  xonio.com

Authorities jam illegal phones in prisons

Jamming equipment is being installed at three Swiss prisons for a trial period to stop inmates making phone calls from their cells using smuggled handsets.Prison bosses say there is growing concern that prisoners are using mobile phones to commit crimes, intimidate witnesses and plan escapes.

Switzerland’s prison authorities say the use of illegal mobile phones is on the increase despite their best efforts to crack down on smuggling.Constantin Franziskakis, director of canton Geneva’s prison service, told swissinfo that it was now almost impossible to stop phones being slipped inside prison walls.

"There is a growing problem with mobile phones in prisons and we do not have any means of controlling them," he said. "They have become smaller and easier to conceal, and they are not picked up by metal detectors because they are made of composite materials," he said."One hundred per cent security does not exist. We do everything we can to guarantee security but there are always people who find new ways of avoiding being caught."

Pilot project

Franziskakis said the authorities in Geneva pushed for action after it was discovered two years ago that a mobile phone in Champ-Dollon – one of the prisons involved in the pilot project – had been used to make thousands of calls. It turned out that the prisoner, whom he described as "dangerous", had allowed other inmates to use the handset in exchange for cash. According to the head of Geneva’s prison service, mobiles phones have now become hard currency among inmates."There has been an evolution inside prisons. In the past it was all money and drugs; now we have mobile phones and we have to adapt to this situation," he said.Marcel Ruf, director of Lenzburg prison, which is also taking part in the trial, has revealed that 30 to 40 phones are found inside the jail in northern Switzerland each year.

Jailbreak

Franziskakis said the Swiss authorities had also been alerted by a spectacular jailbreak from Fresnes prison in France two years ago when a gang used rocket launchers to blow a hole in the walls. A mobile phone inside the jail was used to coordinate the escape."If we cut communications, we will prevent prisoners from committing more crimes or intimidating witnesses. We will also reduce the risk of escape," he added.The pilot project will run for a limited period at Champ-Dollon, Lenzburg and Pöschwies outside Zurich.

It is the result of a joint initiative between the Federal Communications Office (Ofcom), mobile-phone operators and the prison authorities.Those behind the pilot project say that if it proves successful it could be extended to prisons across the country."The aim is to verify whether this equipment works in preventing the use of mobile telephones inside prisons," said Lucio Cocciantelli, the engineer in charge of the project at Ofcom."A decision should be taken by the end of the year on whether similar equipment could be installed at prisons throughout Switzerland."

Jamming signal

The equipment is activated when someone inside a prison tries to use a mobile phone. It sends out a 30-second jamming signal to block the call.According to project leaders, it is designed to jam Global System for Mobile Communications or GSM frequencies and not react to signals from prison officers’ radios or fixed line networks.

One of the aims of the project will be to see whether the jamming signal interferes with other mobile phones in the vicinity of the prisons.Franziskakis said there were unlikely to be any health risks associated with the project since the power of the signal was lower than those emitted by normal telecommunications antennae.Jamming devices are already used at prisons in France, Sweden and the Czech Republic.

[  swissinfo.org





2. Mai 2005
Statewatch News Online, 2 May 2005 (17/05)

1. Brussels: Launch of report on Journalism, Civil Liberties and the War on Terrorism

2. EU-SIS: Three-quarters of a million "illegal aliens" banned from Schengen area

3. UK: Stop & search: Ethnic injustice continues unabated - Statewatch report

4. Italy/Poland/EU: European Arrest Warrant

5. UK: New "Top Secret" memo on Iraq war dated 1 March 2003

6. EU: European Parliament report calls for rejection of data retention measure

7. USA: Rethink on RFID chips in US passports?

8. "No-one is illegal" - international conference, Manchester, UK

9. Statewatch submission to hearing on the Fundamental Rights Agency

10. Statewatch Observatory on EU Freedom of Information - Case Law: Updated

11.Special reports in 2005

[  statewatch.org





20. April 2005
BRD
P R E S S E M I T T E I L U N G des Datenschutzzentrums
Chaos Computer Club unterstützt den AN.ON-Anonymisierungsdienst mit eigenem Server

Der Chaos Computer Club (CCC) betreibt seit kurzem einen eigenen AN.ON-Server, der zusammen mit einem AN.ON-Server der Universität Regensburg eine neue Anonymisierungskette bildet. Mit Hilfe des kostenlosen Open-Source-Programms JAP kann sich jeder Internetsurfer mit dieser so genannten „Mix-Kaskade“ verbinden. Projektleiter Prof. Hannes Federrath von der Universität Regensburg beschreibt die Leistungsfähigkeit des Systems: „Die Nutzer von JAP sind vor der Beobachtung ihres Surfverhaltens durch Dritte geschützt – sogar vor den beiden Betreibern der AN.ON-Server selbst, solange wenigstens einer der eingebundenen AN.ON-Server vertrauenswürdig ist.“

Die Durchsetzung des Rechts auf Anonymität ist das Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes „AN.ON – Anonymität Online“. Der seit 2001 kostenlos angebotene AN.ON-Dienst ist mittlerweile so bekannt, dass der Betrieb weiterer AN.ON-Server notwendig wurde. Momentan hat der Benutzer vier Mix-Kaskaden zur Auswahl, weitere Mix-Betreiber sollen in nächster Zeit hinzukommen. „Gerade im Hinblick auf die Durchsetzung des Rechts auf Privatheit im Internet wird es immer wichtiger, den Dienst auszuweiten und neue Betreiber für AN.ON zu gewinnen,“ sagt Dr. Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, das die juristische Begleitung des Projektes übernommen hat.

[  Webseite des AN.ON-Projektes

[  Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein





14. April 2005
Statewatch News Online, 14 April 2005 (15/05)

1.  Statewatch announces an International project to stop "Policy Laundering"

2.  EU: Twenty NGOs write to JHA Council about Libya measures

3.  Spain: Highest ever number of dinghy deaths in 2004

4.  EU: Access to documents - first win in court

5.  EU: Justice and Home Affairs Council, 14-15 April, Luxembourg

6.  Statewatch's ABSO Watch: Updated

[  Full contents see:statewatch.org





14. April 2005
BRD
Ausweitung der Gentests geplant

Auch bei wiederholten Bagatelldelikten soll der genetische Fingerabdruck gespeichert werden – Befürworter sind damit noch nicht zufrieden

Die Sicherheitspolitiker dürften mit dieser Woche höchst zufrieden sein. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht die GPS-Überwachung für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt Keine Einschränkung für Überwacher). Nun dürfte ihnen die Bundesregierung einen weiteren sehnlichen Wunsch erfüllen. Die Schwelle zur Anwendung der DNA-Analyse solle erheblich gesenkt werden.Ganz nach dem Wunsch der Sicherheitspolitiker und von Bundesinnenminister Schily sollen künftig Gentests auch bei Bagatelldelikten möglich sein, wenn Wiederholungsgefahr besteht. Das gilt dann als schwere Straftat. Die Grünen haben noch durchgesetzt, dass ein Richterentscheid vor einer DNA-Analyse erforderlich ist. Doch dieser Richtervorbehalt soll sogleich wieder eingeschränkt werden, wenn der Beschuldigte einem DNA-Test zustimmt, Gefahr im Verzuge ist oder die Täterspuren anonym sind.

Kritik an den Plänen [extern] kam bislang von zwei Seiten. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann, der auch schon den Castorgegnern in Gorleben mit Gentests drohte, sieht in dem Richtervorbehalt eine Bremse für die Polizeiarbeit und spricht sich dafür aus, den DNA-Test wie das Abnehmen von Fingerabdrücken ganz ins Ermessen der Polizei zu stellen. Der Vorsitzende der Anwaltsvereinigung Ulrich Schellenberg hingegen befürchtet, dass die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt ist. Die jetzigen Regelungen seien ausreichend und gäben den Strafverfolgungsbehörden genügend Mittel in die Hand. Er befürchtet besonders eine Stigmatisierung nach dem Motto: "Wer viele Ladendiebstähle in kurzer Zeit begeht, der wird Sexualstraftäter." Auch der FDP-Abgeordnete Alexander Ritzmann kritisierte das Vorhaben als "Anschlag auf die Bürgerrechte".

Bei der Diskussion um die Ausweitung der DNA-Tests haben sich schon in der Vergangenheit merkwürdige Zweckbündnisse ergeben. So gehörte Redakteurinnen der feministische Zeitung Emma zu den eifrigsten Vorkämpferinnen für die zügige [extern] Einführung der Gentests, die dort als Wunderwaffe gegen Täter angepriesen werden. Emma hofft, dass damit vor allem Sexualstraftaten, von denen in der großen Mehrheit Frauen betroffen sind, schneller aufgeklärt werden. Kritik an den neuen Fahndungsmethoden kommt hingegen von der Financal Times. "Schleichend" verringere sich der Datenschutz.

Befürworter der DNA-Tests erwähnen die hohe Trefferquote und die große Zuverlässigkeit. Mit Hilfe der bundesweiten Gendatenbank beim Bundeskriminalamt (BKA) seien seit dem Aufbau vor sechs Jahren rund 18.000 Straftaten aufgeklärt worden. Immer wenn besonders spektakuläre Kriminalfälle durch Gentests wie kürzlich im Fall Moshammer aufgeklärt wurden, wächst der Druck der Befürworter.

Die Befürworter einer schnellen Ausweitung verweisen zudem auf die Praxis in anderen Ländern. So hat die Niederlande vor einigen Jahren die Restriktionen bei Gentests weitgehend abgeschafft. Schon 1995 legalisiert Großbritannien als erstes europäisches Land eine nationale DNA-Datenbank für genetische Fingerabdrücke, die erkennungsdienstlich genauso behandelt werden wie herkömmliche Abdrücke. Inzwischen sind über 2 Millionen DNA-Profile gespeichert ([local] Ein weiterer Schritt zu einer umfassenden nationalen Gendatenbank).

Doch schon fordern Sicherheitspolitiker die Ausweitung des DNA-Registers auf die Gesamtbevölkerung: "Nur so können Kriminelle effektiv verfolgt werden." Die Reaktion führender Unionspolitiker zeigt, dass auch bei uns die Debatte in eine ähnliche Richtung geht. Gefordert wurde auch bereits ein DNA-Test für Kinder ( Kinder-DNA-Datei für "Klau-Kids"). Von da aus ist der Weg zu der schon lange immer einmal wieder geforderten DNA-Datenbank der Gesamtbevölkerung nicht mehr weit, für die der genetische Fingerabdruck bereits von jedem Neugeborenen prophylaktisch genommen wird.

Letztes Jahr hatte die britische Regierung diese Frage ("Should we build up a genetic profile of every newborn baby? Would it be useful? Would it be right?") der Human Genetics Commission gestellt. In dem eben veröffentlichten Gutachten wurde dies noch abgelehnt. Medizinisch könne es zwar in Zukunft möglicherweise von Vorteil sein, das genetische Profil eines jeden Bürgers zu haben, aber noch würden – neben technischen und finanziellen - ethische, legale und gesellschaftliche Gründe dagegen sprechen. Die Kommission empfahl jedoch, diese Frage in 5 Jahren erneut zu überprüfen.

Bedenken hatte die Kommission, dass Gentests schon bei Neugeborenen zu einer Stigmatisierung von Personen und dadurch zu einer Diskriminierung durch Versicherungen, Arbeitgeber oder Ausbilder führen könne. Überdies könnten die Daten auch von der Polizei für unzulässige Zwecke verwendet werden. Wichtig sei, vor der Einführung einer solchen umfassenden Datenbank jeden Missbrauch zu verhindern. Als problematisch wurde angesehen, ob bei Neugeborenen eine Einverständniserklärung der Eltern über die Durchführung eines Gentests und die Speicherung sowie Verwendung der genetischen Daten rechtlich überhaupt statthaft wäre. Ethisch sei es fragwürdig beispielsweise dann, wenn über den Gentest eine unheilbare Krankheit festgestellt wird.

Florian Rötzer / telepolis


[  24.01.04 / Reingespuckt, rausgefischt
   Tätersuche mittels DNA-Test: Was im Expertenstreit zwischen Datenschützern Molekulargenetikern übersehen wird

[  19.01.05 / Verbrechen war gestern
   Zur Diskussion um die Ausweitung der DNA-Aufklärung

[  Juni 03 / Kommissar DNA
   Artikel aus der Emma

[  2003 / Contra Ausweitung der DNA-Analyse im Strafverfahren

[  kurze einfache Einführung ueber den genetischen Fingerabdruck

[  Materialiensammlung der Antiterror Massnahmen 2001 bis 2002

[  aktuelle Artikelsammlung um das Theme Gene
   man findet dort Aktuelles sowohl ueber Genmais als auch den genetischen Fingerabdruck

[  28.07.04 / Ein weiterer Schritt zu einer umfassenden nationalen Gendatenbank

[  March 05 / Profiling the newborn:
   a prospective gene technology?.pdf





12. April 2005
Statewatch News Online, 12 April 2005 (14/05)

1.
EU: Data Retention proposal partly illegal, say Council and Commission lawyers

2.
Europe: The deportation machine: Europe, asylum and human rights (IRR)

3.
Sweden: Update on "rendition" of two men to Egypt

4.
Italy: The ECHR asks for information on Lampedusa deportations

5.
UK: Parliamentary report on International Human Rights Instruments

6.
EU-US: US says deadline for "biometric" passports cannot be extended

7.
UK: Report on ID Cards, House of Commons Constitutional Affairs Committee

8.
UK: Special Advocates system must be changed says a report

9.
UK: Intelligence and Security Committee, Annual Report 2004­2005

10.
UK: Report on "Terrorism and Community Relations"

11.
Italy: G8-Genoa trials of twenty-eight police officers begins

12.
Statewatch Timetable on March 2004 EU Anti-Terrorist Declaration

[  statewatch.org





April 2005
BRD
Anarchists arrested in Aachen, Germany

On June, 28 2004, four people were arrested in Aachen, Germany, after a shooting with the police and hostage-taking, while attempting to escape a police control. These four persons are Bart De Geeter, José Fernandez Delgado, Gabriel Pombo da Silva and Begoña Pombo da Silva.

[  more infos : escapeintorebellion.info



März 2005
Statewatch News Online, 31 March 2005

1. EU: Report on biometrics dodges the real issues

2. USA: Report on "Secure flights" programme

3. EU asks US to extend deadline for "biometric" passports

4. UK: Home Office statement on UK "biometric" passports

5. EU: Report on the "Hague Programme"

6. Italy: False signatures and the mass violation of data protection

7. Conference - Louvain: "The future of free movement of persons in the EU"

[  Full contents see:www.statewatch.org/news



Statewatch News Online, 28 March 2005

1. Does the EU need a "Fundamental Rights Agency"?

2. EU: Space and security report

3. EU refugee camps in North Africa

4. UK-G8-EU: The exceptional and draconian become the norm (updated)

5. Italy expels boat-people, the EU turns a blind eye

6. Spain: New Foreigners' Law Regulation

7. UK: The Inquiries Bill: The Wrong Answer. A Joint Statement

8. Belgium: European Journalists Welcome "Landmark Victory"

9. Northern Ireland: Calls for more action to stop racist attacks

10. Italy: Provisional immigration quota for 2005 fixed

11. UK: Manual -role of the military in internal security

[  Statewatch News Online



von statewatch gibt es einen report über das „counterterrorismus regime“ und die eu und g8 pläne z.b. für „ spezial ermittlungstechniken“.
The exceptional and draconian become the norm G8 and EU counter-terrorism plans

- "special investigative" techniques
"Special investigative techniques" including phone-tapping, "bugging"premises, informers, undercover agents and bribes for information. The results of this surveillance would be "available" to agencies across the EU and outside.

- "intelligence information" in court
"Intelligence information" bringing together surveillance from more than a dozen sources - including that from outside the EU will be presented as evidencein court while "protecting" the sources.

- new "preparatory"offences
"Preparatory offences" intended to criminalise people prior to a terrorist act being committed. As being discussed in the Council of Europe this could cover the crime of apologie for terrorism: "where the message, although not directly advocating such acts, would be reasonably interpreted to have that effect, inter alia, by presenting an act of terrorism as necessary and justified".

[  download : The exceptional and draconian become the norm G8 and EU counter-terrorism plans.pdf



BRD
14.März 2005

Elektroschockpistolen für jeden

"...Nicht-tödliche Distanzwaffen in Händen von Polizei und Militär versprechen, dass gefährliche Situationen ohne Blutvergießen und vor allem ohne Tote gelöst werden können. Die Sicherheitskräfte sind geschützt und können schnell eingreifen, um einen Straftäter, Verdächtigen oder Störenfried kurzzeitig handlungsunfähig zu machen, indem aus der Entfernung von einigen Metern von einer Pistole zwei winzige Pfeile, die mit Drähten verbunden sind, abgefeuert werden. Wird das Opfer getroffen und ein Kontakt, auch wirksam nur über die Kleidung, hergestellt, schließt sich für einige Sekunden der Stromkreis und fließen elektrische Impulse mit einer hoher Spannung von 50.000 Volt. Auch schon zuvor lieferte das Unternehmen Taser (1), der größte Hersteller von Elektroschockwaffen diese nicht nur an Sicherheitskräfte, aber vor kurzem kam erneut ein neues, besonders leistungsfähiges Modell für alle auf den Markt, das wieder einmal die Frage nach den Folgen der Verbreitung solcher "nicht-tödlichen" Waffen aufwirft......"

[  Elektroschockpistolen für jeden / telepolis



BRD
12. März 2005
Unwürdige Haftzustände in Tegel

In Deutschlands größtem Männergefängnis rumort es: 1693 Gefangene sitzen derzeit in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein, doch das Gefängnis ist nur für 1569 Häftlinge vorgesehen. Ein Zustand, der den Alltag von Gefangenen und Vollzugsbeamten nicht gerade erleichtert. "Bei zu vielen Leuten gibt es auch mehr Zoff", bestätigt Andrea Boehnke, Sprecherin der Justizverwaltung, die Zustände in Tegel. "Wenn zwei Gefangene in einer Zelle mit nicht abgeschlossener Toilette leben müssen, ist das verfassungswidrig." Die permanente Enge schüre Konflikte. Auch der Mangel an Personal sei problematisch. So könnten teilweise Freizeitprogramme nicht mehr angeboten werden, weil Aufsichtspersonal fehle. Für persönliche Gespräche, die Gefangene in Konfliktsituationen benötigen, fehle die Zeit. Verstehe einer sich mit seinem Zellennachbarn nicht, sei das Personal damit beschäftigt, Gefangene auf andere Zellen "umzubuchen". "Teilweise geht das zu wie an einer WG-Börse", so Andrea Boehnke. Von einer Gefängnisrevolte könne aber keine Rede sein. "So lange Bedienstete noch durch die Häuser gehen können, ohne daß etwas hinterhergeschmissen wird, ist die Situation noch nicht eskaliert", sagt Lars Hoffmann, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit der JVA.

Bei der Vereinigung Berliner Staatsanwälte (VBS) sind die teilweise menschenunwürdigen Bedingungen im Berliner Strafvollzug durchaus bekannt. Ebenso, daß es dringenden Handlungsbedarf gibt. Es sei jedoch nicht hinzunehmen, sagt Staatsanwältin Daniela Hiemer, daß viele Straftäter nun schon nach dem Verbüßen der halben Strafe auf freien Fuß gesetzt würden. Das jedoch wird seit dem 11. Februar 2005 nach einer vertraulich gehaltenen Anordnung der Senatsverwaltung der Justiz praktiziert. Wobei auch Täter nicht ausgenommen sind, die im Register Vorstrafen haben oder gegen die wegen mehrerer Straftaten Gesamtfreiheitsstrafen ausgesprochen wurden. Für die zum VBS-Vorstand gehörende Anklägerin Hiemer ist das "eine schwer nachvollziehbare Anweisung". Es sei ja bekannt, "daß bei uns ein Straftäter ohnehin schon sehr viel angestellt haben muß, um überhaupt eine Gefängnisstrafe zu bekommen". Anlaß für eine vorzeitige Entlassung, so Hiemer, "muß eine gute Sozialprognose sein und nicht die Tatsache, daß die Zellen überfüllt sind". Mit der Entscheidung für vorzeitige Entlassungen aus Platzmangel gehe die Gefahr einher, "daß der Staat nicht mehr richtig ernst genommen wird".

[  morgenpost.de



5. märz 2005
moldau / moldova

etwa 100 menschen, die als wahlbeobachterinnen aus rußland nach moldova fuhren, wurden ohne angabe von gründen, inhaftiert.

[  Russia requests explanation of observers' detention in Moldova



9. März
BRD

Klagen von Häftlingen könnten teuer kommen Wegen menschenunwürdiger Unterbringung ziehen acht Gefangene vor Gericht

Wegen der Überbelegung in Berlins Gefängnissen kommen auf das Land möglicherweise hohe Kosten zu. Zur Zeit klagen acht Gefangene aus Berliner Justizvollzugsanstalten wegen menschenunwürdiger Unterbringung vor dem Landgericht. Das bestätigte die Sprecherin der Senatsjustizverwaltung, Andrea Boehnke, gestern auf Nachfrage. Die Klagen befänden sich aber noch im so genannten Prozesskostenhilfeverfahren, bei dem die 13. Zivilkammer prüfe, ob die Kläger mittellos seien und ob die Klagen überhaupt Aussicht auf Erfolg haben

.

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings groß: Im Juli 2004 hatte das Landgericht Karlsruhe einem Häftling 200 Euro Schmerzensgeld für jede Woche zugesprochen, die er mit einem anderen Gefangenen in einer eigentlich als Einzelzelle ausgelegten Räumlichkeit verbringen musste. Das Berliner Kammergericht bezeichnete es im Juni 2004 als menschenrechtswidrig, wenn zwei Gefangene in einer Zelle ohne räumlich abgetrennte Sanitäranlagen untergebracht sind. Dies ist in Berlins seit Jahren überbelegten Gefängnissen häufig der Fall. Nach Angaben von Justizsprecherin Boehnke stehen momentan 5021 Plätze für 5352 Gefangene zur Verfügung. Wie viele Gefangene eine Entschädigung geltend machen könnten, lasse sich derzeit nicht sagen. Um die Situation zu entschärfen, hat die Justizverwaltung eine Amnestie für rund 300 Häftlinge beschlossen. Entlassen werden derzeit laut Boehnke keine Schwerverbrecher, sondern vor allem Täter, die eine Haftstrafe verbüßen, weil sie den Geldbetrag nicht aufbringen können, zu dem sie verurteilt wurden. Eine solche Amnestie hat es auch schon in den Jahren zuvor gegeben – lösen lässt sich die schwierige Situation in Berlins Gefängnissen damit nicht. Deshalb soll das Thema auch morgen im Rechtsausschuss beraten werden. Die Koalition hatte wegen Geldmangels den geplanten Gefängnisneubau im brandenburgischen Großbeeren verschoben. Durch Um- und Ausbau sollen bis Ende des Jahres mehr als hundert neue Haftplätze entstehen. Sandra Dassler

[  archiv.tagesspiegel.de



01.März
ITALY

Die beiden Mitglieder der Roten Brigaden Laura Proietti und Cinzia Banelli wurden zu lebenslänglicher Haftstrafe bzw. zu 20 Jahren Haft für ihre Teilnahme an dem Mord an dem Berater des Arbeitsministeriums Massino D`Antona a, 20. Mai 1999. Es ist der erste Prozess gegen die „Neuen Roten Brigaden“. Laura Proietti distanzierte sich vor der Urteilsverkündung von den Roten Brigaden und räumte ihre Beteiligung an den Attentatsvorbereitungen ein. Cinzia Banelli entschied sich nach ihrer Festnahme mit der Justiz zu kollaborieren. Die beiden Brigadistinnen sind die einzigen der 15 Verhafteten mit Anklagen der Mitgliedschaft in den BR, die bisher im Schnellverfahren (juicio abreviado) verurteilt wurden.

Dos brigadistas son condenadas a prisión por el asesinato de un asesor del Ministerio de Trabajo

Las miembros de las Brigadas Rojas Laura Proietti y Cinzia Banelli han sido condenadas a cadena perpetua y a 20 años de reclusión respectivamente, por su implicación en el asesinato en Roma, el 20 de mayo de 1999, del asesor del Ministerio de Trabajo Massimo D'Antona. Este es el primer juicio a las Nuevas Brigadas Rojas (BR), grupo terrorista que actuaba en los años 70, y que reapareció con el homicidio de D'Antona y del también asesor del Ministerio de Trabajo, Marco Biagi, asesinado ante su casa en Bolonia, el pasado 19 de marzo de 2002. Laura Proietti, de 32 años, antes de que se pronunciase la sentencia, había leído un documento en el que se disociaba de las BR. "Después del asesinatode D'Antona me separé del grupo", añadió la brigadista, admitiendo su participación en la preparación del homicidio. Por su parte, tras su detención, Cinzia Banelli decidió colaborar con la justicia. Las dos brigadistas han sido las únicas, entre los 15 detenidos acusados con pertenecer a las BR, que han sido juzgadas con el proceso abreviado.

La jueza del Tribunal de primera instancia de Roma, Luisanna Figliolia, ha aumentado la petición de penas solicitadas por los fiscales Franco Ionta y Pietro Saviotti, que habían pedido cadena perpetua para Proietti y 14 años para Banelli, debido a sus posicición de colaboradora con la justicia. "La decisión de la juez confirma la solidez de la acusación", comentó la fiscalía. Durante la audiencia, los fiscales han depositado material informático de propiedad de uno de los detenidos, Roberto Morandi, donde aparecen nuevos elementos contra Laura Proietti sobre la programación del asesinato del profesor D'Antona.

[  www.europapress.es



16.febrauar 2005
Russia

bei einer pressekonferenz hat der chef der knastbehörde, yuri kalinin, die zahl der gefangenen mit 767.000 angegeben . 142.000 sind in u - haft. angeblich sind mehr als 67% wegen „schweren oder besonders schweren verbrechen.“ inhaftiert. die knäste seien zu 11% überbelegt und in 60% der knäste seien repariert oder umgebaut . für letztes jahr werden 21 gefangene angegeben die geflüchtet sind, sie wurden alle wieder inhaftiert. „ er kam dann zu den königen des verbrechens die sich an organisationen wenden für ihre gemeinen ziele. sie wenden sich an menschenrechtsaktivistinnen um unruhe in den gefängnissen zu säen, sagte der sprecher als er die vor kurzem in yekaterinburg, ural; adyghea, nord kaukasus und ryzanan, zentralrußland erwähnte. die polizei erreichten informationen nach denen die ‘unterwelt’ diese getarnten menschenrechtskampagnen finanziert. dazu beschäftigen bestimmte menschenrechtsorganisationen fremde und vorbestrafte.“

[  Russian Jails: Huge inmate number slowly shrinks



7. februar 2005
Spain

die spanische regierung wird ca. 800.000 menschen ohne papiere legalisieren.

[  Spain launches immigrant amnesty



6. februar 2005
SPAIN /BASQUE REGION

behatoia (euskal herriko giza eskubideen behatokia - observatory for human rights) hat neue berichte über folter in den spanischen knästen während der ersten 5 monate der neuen regierung auf ihrer website. schwerpunkt sind dabei die berichte von 10 menschen die anfang november 2004 von der guardia civil verhaftet wurden.

download :  [  Bericht in .pdf



die einzelnen aussagen über die folter als .rtf dateien : 

[  Amaia Urizar - english
[  Inma Basabe - english
[  Aitziber Sagarminaga - english
[  Garikoitz Urizar - english
[  Sergio Regueiro - english
[  Gaizka Larrinaga - english
[  Asier Arriola - english
[  Gorka Ribadulla - spanish




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