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Merkblatt der JVA LICHTENBERG

ANLAGE ZUM MERKBLATT

Name:
Aufkleber-Nr:
Absender des Paketes :

BETR.: Merkblatt zum Erhalt von Paketen für Gefangene und Verwahrte (§ 33 StVollzG , Nr. 2S VVJue Nr.39 UVoIlzO) in der JVA für Frauen Berlin im geschlossenen Vollzug

Pakete werden nur angenommen , wenn der beigefügte Aufkleber auf der Vorderseite des Paketes gut sichtbar angebracht ist. Außerdem ist jedem Paket diese Genehmigung und ein Inhaltsverzeichnis in 2-facher Ausfertigung beizufügen. Ein Weihnachtspaket darf das Gewicht incl. Verpackung 7,5 kg nicht überschreiten, ein Jahrespaket (Geburtstagspaket) oder Osterpaket darf das Gewicht incl.Verpackung 5 kg nicht überschreiten. Das Paket soll innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen vor oder nach dem Osterfest bzw. Weihnachtsfest eingehen

Die Zustellung der Pakete kann
a) durch die Post sowie andere gewerbliche Paketzusteildienste

und

b) durch persönliche Abgabe an der Pforte der JVA für Frauen Berlin -Lichtenberg- zu den Geschaftszeiten erfolgen.

ACHTUNG!! Pakete,die persönlich abgegeben werden , müssen ebenso verpackt sein wie die Postpakete.Offene Pakete,Tüten o.ä. werden nicht entgegengenommen

Zugelassener Paketinhalt der JVA für Frauen Berlin -Bereich Lichtenberg

Süßwaren

Schokolade:
Tafel-oder Blockschokolade , auch Schokoriegel einschließlich Dominosteine und Müsliriegel ohne Hohlkörper und ohne flüssige Füllung, nur originalverpackt.

Bonbons :
auch Gummisüßwaren und Gelee in durchsichtiger Verpackung alle Artikel ohne alkoholische Füllung

Kekse:
zB. Weihnachtsgebäck nur originalverpackt. Kuchen nur originalverpackt,kein Mohnkuchen

Nüsse:
geschält oder geraspelt, nur originalverpackt, keine Pistazien in Schale, keine nicht wieder verschließbaren Dosen und keine selbstgefüllten Beutel

Knabberwaren :
Chips u.ä. nur in Folienverpackung

Tee Kaffee und Kakao:
Tee:
lose und originalverpackt oder löslich im Glas - keine Aufgußbeutel oder Teefilter -

Kakao:
Kakaopulver nur originalverpackt , keine Portionstüten

Getränkepulver :
nur originalverpackt , keine Portionstüten

Kaffee:
nur vakuumverpackt oder löslich im Glas keine Kaffeefilter , keine Portionstüten

Tabakwaren

Zigaretten:
nur original verpackt
Tabak:
nur original verpackt , Dosen sind zulässig , mit unbeschädigter Steuerbanderole
Zigaretten:
nur originalverpackt / Blättchen
Zigarettenstopfmaschinen nur aufklappbar , nicht verschraubt
Einwegfeuerzeuge: nur durchsichtig

Kosmetikartikel

Kosmetika und Mittel zur Körperpflege , auch Parfüms und Eau de Toilette in durchsichtigen Behältnissen
- originalverpackt - ( z.B. Deoroller.Nagellackentfemer , Haarwaschmittel Duschgel etc.) Es sind auch Augenbrauenstifte sowie Kajalstifte zulässig

MIT TREIBGAS BETRIEBENE ARTIKEL SIND NICHT ZULÄSSIG

Sonstiges:

Kaffeeweißer - Original verpackt -
Weizenkleie,Nlüsli.Cornflakes - originalverpackt -
Wurst (haltbar) z.B; Dauerwurst,Schinken und Käse im Stück sowie Fisch in durchsichtiger Folienverschweißung

Im Weihnachtspaket sind Kerzen und Kerzenhalter im angemessenen Umfang zulässig, keine Teelichter

Hinweis

Nicht wieder verschließbare Dosen sind unzulässig

Artikel, die in vorstehender Auflistung nicht enthalten sind. sind unzulässig und werden grundsätzlich nicht ausgehändigt

Bitte halten Sie sich, zur Vermeidung unnötiger Konflikte, an die genannten Vorgaben

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