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Merkblatt der JVA LICHTENBERG
ANLAGE ZUM MERKBLATT
Name:
Aufkleber-Nr:
Absender des Paketes :
BETR.: Merkblatt zum Erhalt von Paketen für Gefangene und Verwahrte (§ 33 StVollzG , Nr. 2S VVJue Nr.39 UVoIlzO) in der JVA für Frauen Berlin im geschlossenen Vollzug
Pakete werden nur angenommen , wenn der beigefügte Aufkleber auf der Vorderseite des Paketes gut sichtbar angebracht ist. Außerdem ist jedem Paket diese Genehmigung und ein Inhaltsverzeichnis in 2-facher Ausfertigung beizufügen. Ein Weihnachtspaket darf das Gewicht incl. Verpackung 7,5 kg nicht überschreiten, ein Jahrespaket (Geburtstagspaket) oder Osterpaket darf das Gewicht incl.Verpackung 5 kg nicht überschreiten. Das Paket soll innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen vor oder nach dem Osterfest bzw. Weihnachtsfest eingehen
Die Zustellung der Pakete kann
a) durch die Post sowie andere gewerbliche Paketzusteildienste
und
b) durch persönliche Abgabe an der Pforte der JVA für Frauen Berlin -Lichtenberg- zu den Geschaftszeiten erfolgen.
ACHTUNG!! Pakete,die persönlich abgegeben werden , müssen ebenso verpackt sein wie die Postpakete.Offene Pakete,Tüten o.ä. werden nicht entgegengenommen
Zugelassener Paketinhalt der JVA für Frauen Berlin -Bereich Lichtenberg
Süßwaren
Schokolade:
Tafel-oder Blockschokolade , auch Schokoriegel einschließlich Dominosteine und Müsliriegel ohne Hohlkörper und ohne flüssige Füllung, nur originalverpackt.
Bonbons :
auch Gummisüßwaren und Gelee in durchsichtiger Verpackung alle Artikel ohne alkoholische Füllung
Kekse:
zB. Weihnachtsgebäck nur originalverpackt. Kuchen nur originalverpackt,kein Mohnkuchen
Nüsse:
geschält oder geraspelt, nur originalverpackt, keine Pistazien in Schale, keine nicht wieder verschließbaren Dosen und keine selbstgefüllten Beutel
Knabberwaren :
Chips u.ä. nur in Folienverpackung
Tee Kaffee und Kakao:
Tee:
lose und originalverpackt oder löslich im Glas - keine Aufgußbeutel oder Teefilter -
Kakao:
Kakaopulver nur originalverpackt , keine Portionstüten
Getränkepulver :
nur originalverpackt , keine Portionstüten
Kaffee:
nur vakuumverpackt oder löslich im Glas keine Kaffeefilter , keine Portionstüten
Tabakwaren
Zigaretten:
nur original verpackt
Tabak:
nur original verpackt , Dosen sind zulässig , mit unbeschädigter Steuerbanderole
Zigaretten:
nur originalverpackt / Blättchen
Zigarettenstopfmaschinen
nur aufklappbar , nicht verschraubt
Einwegfeuerzeuge:
nur durchsichtig
Kosmetikartikel
Kosmetika und Mittel zur Körperpflege , auch Parfüms und Eau de Toilette in durchsichtigen Behältnissen
- originalverpackt - ( z.B. Deoroller.Nagellackentfemer , Haarwaschmittel Duschgel etc.)
Es sind auch Augenbrauenstifte sowie Kajalstifte zulässig
MIT TREIBGAS BETRIEBENE ARTIKEL SIND NICHT ZULÄSSIG
Sonstiges:
Kaffeeweißer - Original verpackt -
Weizenkleie,Nlüsli.Cornflakes - originalverpackt -
Wurst (haltbar) z.B; Dauerwurst,Schinken und Käse im Stück sowie Fisch in durchsichtiger Folienverschweißung
Im Weihnachtspaket sind Kerzen und Kerzenhalter im angemessenen Umfang zulässig, keine Teelichter
Hinweis
Nicht wieder verschließbare Dosen sind unzulässig
Artikel, die in vorstehender Auflistung nicht enthalten sind. sind unzulässig und werden grundsätzlich nicht ausgehändigt
Bitte halten Sie sich, zur Vermeidung unnötiger Konflikte, an die genannten Vorgaben
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