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August 2005
Die Spitzel der Gesellschaft

Urs Paul Engeler

Seit der Schnüffelaffäre 1989/1990 fühlen sich die Bundespolizisten in ihrer Arbeit beengt. Nach den jüngsten Terrorattacken sehen sie ihre zweite Chance: Aus einem vertraulichen Bericht geht hervor, wie sie die totale Überwachung planen. Es droht eine unkontrollierbare Kontrolle.

[  Den Wortlaut des Gesetzesentwurfs finden Sie hier (PDF 2.8 MB

Geht es nach dem Willen der Bundespolizei, darf sie demnächst ein elektronisches «Informations- und Dokumentationssystem über Bedrohungen» in Betrieb nehmen. Wobei bereits der Titel täuscht. Es geht nicht um Ereignisse; es soll eine neue Kartei über alle jene Menschen angelegt werden, die nach Meinung der Bundesbeamten allenfalls jemandem «gefährlich» werden könnten. Der Apparat wird «besonders schützenswerte Daten und Persönlichkeitsprofile» enthalten, nahezu alles, was den Polizisten «erforderlich erscheint». Sie dürfen bald aus privaten, heimlich bezahlten und aus allen anderen Quellen sammeln, ordnen, bearbeiten und weiterleiten:

«a - Personalien;

b - religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten und Tätigkeiten;

c - Gesundheitszustand, geistiger Zustand der gefährdenden Person;

d - Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit der gefährdenden Person;

e - Mitgliedschaften in Parteien, Gesellschaften, Vereinen, Organisationen und Institutionen sowie Angaben über deren leitende Organe;

f - Ton- und Bildaufzeichnungen;

g - Vorkommnisse, die für die Beurteilung der Gefährlichkeit oder der Gefährdung von Personen von Bedeutung sind, namentlich Angaben über Verurteilungen oder hängige Verfahren.»

Zehn Jahre sollen diese sensiblen Personendaten gespeichert werden und den sieben eidgenössischen Departementen, (nicht näher definierten) zivilen und militärischen Amtsstellen, auch in- und ausländischen Missionen, in- und ausländischen Polizeiorganen sowie «Verantwortlichen von Anlässen und Privaten» zur Verfügung stehen. Ein Einsichtsrecht in die geheime Datei besteht selbstredend nicht. Bürger, die sich über eine vermutete Bespitzelung und einen allfälligen Datentransfer Sorgen machen, können sich zwar an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten wenden. Eine Aussicht auf eine substanzielle Antwort gibt es nicht. Denn dieser «teilt der gesuchstellenden Person in einer stets gleich bleibenden Antwort mit, dass entweder keine Daten unrechtmässig bearbeitet werden oder dass er bei Fehlern bei der Datenbearbeitung eine Empfehlung zu Behebung» abgefasst habe. Kein Wort mehr.

So weit eine von vielen alarmierenden Passagen aus dem vertraulichen internen Dokument mit dem harmlosen Titel «Bundesgesetz zur Stärkung der inneren Sicherheit. Entwurf», das seit Anfang Juli auf dem Pult von SVP-Bundesrat Christoph Blocher liegt. Derzeit heisst das Gesetz noch «Wahrung der inneren Sicherheit»; neu zielt es auf den raschen Ausbau der Polizeikräfte. «Stärkung der inneren Sicherheit» begründet eine ganz neue Politik, geänderte Ziele, einen Quantensprung in der dauernden Beobachtung und Erfassung der Privatsphäre. Die achtzig hochbrisanten Seiten sind die komplette Sammlung der Wünsche der Bundespolizisten. Sie fordern massiv erweiterte Abhör-, Registrier-, Überwachungs, Tarn- und andere neue Kompetenzen, alle bereits auf Deutsch und Französisch in Gesetzesartikel gefasst und ausführlich, wenn auch ungenügend begründet.

Was nun, Herr Blocher?

Justiz- und Polizeiminister Blocher steht ohne Zweifel vor dem bisher heikelsten Entscheid in seiner Amtszeit. Schützt er das noch einigermassen liberale Klima des Landes vor dem Zugriff unkontrollierbarer «Staatsschützer»? Oder gibt er den alten Schnüffelbeamten nach, die nichts anderes wollen als eine erneuerte Lizenz zur polizeilichen Willkür?

Dem Vernehmen nach zögert Blocher. Er will keine weitgehenden polizeilichen Eingriffe, die sich nicht mit «der Freiheit des Einzelnen vereinbaren lassen», erklärte er kürzlich in der Sonntagszeitung. Und «schwer wiegende Mängel» im Schweizer Sicherheitsdispositiv sind ihm bisher auch «nicht aufgefallen». Doch seine Beamten drängen. Sie wollen die Gunst grauenhafter Stunden nutzen («Der Terror zielt auf Europa») und nach den vereinzelten Anschlägen im Ausland, die islamistischen Extremisten zugeschrieben werden, «Schwachstellen in der Bekämpfung terroristischer und extremistischer Gefahren schliessen». Dies heisst gemäss den Erläuterungen zum Gesetz vor allem «Informationsbeschaffungen aus der Privatsphäre».

Verfasst hat den Antrag ein Mann mit viel Vergangenheit. Urs von Däniken war 1989, als die Fichenaffäre platzte und der illegitime und undemokratische Überwachungsstaat entlarvt wurde, erster Stellvertreter Peter Hubers, des Chefs der Bundespolizei und Stellvertreters des Bundesanwalts. Huber, oberster inländischer Nachrichtendienstler und erster politischer Polizist des Landes, musste 1990 seinen Posten räumen. Der fuchsartige und wendige von Däniken indes überlebte jeden Machtwechsel und alle Wirren und trägt heute als Chef der diskreten Hauptabteilung Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im Bundesamt für Polizei (Fedpol) in geheimdienstlicher Manier weiterhin Informationen aller Art zusammen. Mit einem nicht unwesentlichen Unterschied: Statt handschriftlich auf papierenen Fichen zu erfassen, vernetzt und bearbeitet die alte Politpolizei-Crew die Personendaten nun elektronisch.

Doch das heute geltende Gesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), so klagt der fanatische Polizist Urs von Däniken im Bericht, sei leider geprägt von «der Begrenzung des Staatsschutzes», einer politischen Reaktion auf die Fichenaffäre, und lege zu wenig Gewicht auf dessen «Schutzfunktion zu Gunsten der Öffentlichkeit». Sein Motto für eine umfassende Polizeiarbeit trägt bereits neurotische Züge: «Gefahren für die innere Sicherheit sind häufig kaum als solche erkennbar.» Also müsse der Staatsschützer, so die Logik der Kontrolleure, vor allem dort aktiv werden, wo er wenig vermutet und nichts weiss. Und weil jede kleine Information nur auf weitere Wissenslücken verweist, erfordert diese nochmals erhöhte Anstrengungen: «Mangelt es an einer ausreichenden Verdachtslage, ist es Aufgabe des DAP, im Rahmen seiner Möglichkeiten die weitere Entwicklung der Situation (und der damit in Zusammenhang stehenden Gruppierungen und Personen) im Auge zu behalten.»

Perversion des Vertrauens

Der präventiv und im abgedunkelten Raum agierende Schützer kann (und muss) demnach – ohne jede Begründung und ohne konkrete Anhaltspunkte – überall und jederzeit und mit allen Mitteln eingreifen. Dies stellt das System der Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat völlig auf den Kopf. Der neue Staatsschutz handelt nicht dann, wenn er einen begründeten Verdacht hegt; er agiert umso verbissener, je weniger Greifbares vorliegt. Die Hysterie der Sicherheitsbeamten ist letztlich die Perversion der Grundlage des sicheren menschlichen Zusammenlebens: des Vertrauens.

Konkret bilden diese Zwangsvorstellungen die Basis für neue Sicherheitspakete, für die Verschärfung der Prävention, für griffigere Überwachungsgesetze, für neue Vollmachten, für neue Observationsorgane, für zusätzliches Personal, für neue Datensammlungen, für neue Computer, Kameras und Abhöranlagen, für bessere Vernetzungen, für Berufsverbote – und für eine noch rigorosere Geheimhaltung dieses Tuns.

Im Sinne einer «Mittellösung» verlangt von Däniken allein für seine Abteilung (DAP), die bereits über 200 Beamte beschäftigt, 50 neue Vollzeitstellen. Weiterer Personalbedarf werde bei den verdeckten kantonalen Spezialabteilungen anfallen, die weitere Hundertschaften im Dienst haben. Investitionen in ungenannter Höhe würden überdies die neuen technischen Gerätschaften erfordern, wobei dank «Telefonüberwachungen anstelle aufwändiger und entsprechend teurer Observationen usw.» auch Einsparungen zu erzielen seien.

Mit den zusätzlichen Polizeikolonnen sollen die Machtbefugnisse des DAP in die Breite wie in die Höhe entscheidend ausgeweitet werden. Das zentrale neue Geschäftsfeld, das von Däniken neu mit präventiver Bespitzelung bearbeiten will, ist die sogenannte organisierte Kriminalität (OK), ein schwammiges und in der juristischen Theorie wie Praxis höchst umstrittenes Konstrukt. Die wichtigsten neuen Instrumente der Ausspionierung, die er einsetzen will, sind Funk- und Telefonüberwachung, Zwangsmassnahmen, um Informationen zu erhalten, das Engagement von Tarnfiguren, fingierten Identitäten und fiktiven Firmen sowie Schwarzgeldzahlungen an Zuträger und Spitzel.

Bewusst beschränkte das Parlament vor elf Jahren, als das BWIS konzipiert wurde, die Kompetenzen der präventiv schnüffelnden Polizei auf die Felder Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst und gewalttätiger Extremismus. Der Bereich OK wurde ausgeklammert und ausschliesslich den Strafverfolgungsbehörden überlassen. In der Zwischenzeit haben – offenbar zum grossen Leidwesen der Staatsschützer – die wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 40 «Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität» (NFP 40) die OK-Hysterie als übertrieben bis falsch entlarvt. Im Schlussbulletin forderten die Verantwortlichen des Programms Ende 2002 ausdrücklich mehr Nüchternheit und Realitätssinn: «Die Forschungsprojekte zum Themenbereich ‹organisierte Kriminalität› haben ergeben, dass illegale Märkte in der Schweiz zwar eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Es liessen sich aber keine Hinweise finden auf massive Einwirkungen marktdominierender Gruppen. Gewalt und Korruption spielen eine marginale Rolle und werden nicht systematisch eingesetzt. Das von den Strafverfolgungsbehörden entworfene Bedrohungsszenario bedarf deshalb einer gründlichen Revision. Das gilt auch für den Art. 260ter des Strafgesetzbuches (kriminelle Organisationen), der gemäss den Forschungsarbeiten nicht nur sein Ziel verfehlt, sondern auch rechtsstaatliche Grundsätze gefährdet.»

Diese Warnungen müssten im noch höheren Masse für die weitgehend im freien Raum operierenden Staatsschützer gelten. Zudem hat die Realität die Einschätzung der NFP-40-Forscher mehr als bestätigt: Die Fälle, die als «organisierte Kriminalität» bezeichnet werden können, sind – trotz aller Anstrengungen der Polizeibehörden – gemäss Bundesamt für Statistik an einer Hand abzuzählen.

Als habe es diese vom Bund bezahlten Analysen gar nie gegeben und existierten die offiziellen Statistiken nicht, behauptet die Bundespolizei, ohne nur ein einziges Beispiel zu nennen oder einen winzigen Beleg vorzuweisen, pauschal: «Die Unterwanderung der Bürgergesellschaft und die Destabilisierung ganzer Staaten durch die organisierte Kriminalität [...] ist eine Tatsache. In der Schweiz aktiv sind unter anderem schweizerische kriminelle Gruppierungen, mafiöse Gruppierungen aus Italien, kriminelle Gruppen aus Südosteuropa, aus Mittel- und Südamerika, aus dem Nahen Osten und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) sowie westafrikanische Netzwerke und organisierte Verbrecherstrukturen im Terrorismusbereich.» Vertreter krimineller Organisationen aus der GUS träten häufig als Geschäftsleute auf; ihr Ziel sei es, «nicht in den Radar der Sicherheitsbehörden zu gelangen». So seien in der Schweiz «gegen 150 Firmen bekannt, die von Bürgern der GUS kontrolliert werden oder in denen diese Einsitz im Verwaltungsrat haben».

Die Lizenz zu allem

Sie alle müssten vorsorglich ausspioniert werden können, fordern die DAP-Leute – auch wenn kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege und selbst dann, wenn «auf den ersten Blick» keine konkrete Gefahr sichtbar sei. Schliesslich könne jeder «Kauf von Aktienanteilen oder Liegenschaften durch eine Aktiengesellschaft» oder jeder «Besuch von ausländischen Geschäftsleuten bei Schweizer Maschinenbaufirmen» auch dunkle Ziele verfolgen: «Im Falle der Maschinenbaufirma kann je nach den involvierten Personen und Unternehmen die Möglichkeit bestehen, dass das interessierende Objekt nicht für den ausdrücklich genannten, sondern für ganz andere Zwecke – zum Beispiel zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen oder von deren Bestandteilen wie Gaszentrifugen – verwendet werden soll.»

Die Lizenz zur flächendeckenden Bespitzelung von Firmen und deren Angestellten und Besuchern, Schweizern wie Ausländern, soll mit einem neuen Instrumentarium der Kontrolle kombiniert werden, das die heutigen Möglichkeiten um ein Vielfaches übersteigt. In der Aufregung nach dem Anschlag vom 11. September 2001 auf das New Yorker World Trade Center hatte der Bundesrat in einer Art Notrecht die befristete Weisung erlassen, wonach Behörden und Amtsstellen bei vermuteten Gefahren dem Staatsschutz Auskunft erteilen können, auch wenn sie ans Amtsgeheimnis gebunden wären. Diese (bereits damals sehr umstrittene) Verordnung wurde vorläufig bis Ende 2005 verlängert. Laut DAP-Antrag soll diese Weisung zu einer generellen Auskunftspflicht öffentlicher Aufgabenträger umgebaut und dauerhaftes Gesetz werden: «Grundsätzlich werden sämtliche Behörden und Amtsstellen des Bundes und der Kantone sowie Organisationen und Anstalten, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zur Auskunft verpflichtet.»

Die Staatsschutzequipen des Bundes und der Kantone verschaffen sich so nicht nur einen voraussetzungslosen Zugriff auf alle möglichen Daten, die der Bund, die Kantone, die Gemeinden und andere Körperschaften gesammelt haben: auf AHV, Steuerregister, Suva, Gesundheitspässe, Fahrausweise, Anstellungen, Reisedokumente, Zivilstand, militärische Zeugnisse etc. Sie wollen diese sensiblen Erkenntnisse auch umgehend ins Ausland liefern: «Um auf nationaler und internationaler Ebene als glaubwürdiger Partner in der Terrorbekämpfung zusammenzuarbeiten und akzeptiert zu sein, war und ist die Möglichkeit von zentraler Bedeutung, bei konkreten Bedürfnissen die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendigen Informationen direkt einholen zu können.»

Per Gesetz, also letztlich per Zwangsvorladung und Strafandrohung, sollen zudem alle Bahnen, Busbetriebe, Carhalter, Taxifahrer, Reisebüros und Camionneure usw. künftig genötigt werden, von Däniken und seinen Leuten bei Bedarf genauen Bericht zu erstatten: Es werden «Personen, die gewerbsmässig Transporte durchführen oder Transportmittel zur Verfügung stellen oder vermitteln, zur unentgeltlichen Auskunftserteilung verpflichtet». Das Gleiche gilt für die gesamte Finanzwirtschaft, die unter dem nach allen Seiten hin offenen Titel «Erkennen und Abwehr einer konkreten Gefahr» Geschäftsbeziehungen offen zu legen und Bankunterlagen zu übermitteln hat. Zusammen mit dem internationalen Austausch, den der DAP noch intensivieren will, ist diese Bestimmung nach Ansicht namhafter Juristen nichts weniger als die generelle Aufhebung des Bankkundengeheimnisses, alles unter dem Titel «Staatsschutz».

Um möglichst viele Nachbarn, Geschäftspartner und Bekannte mit Geld zur Denunziation anzustiften, richten die staatlichen Horcher und Späher gar schwarze Kassen ein: «Damit [...] Informanten, welche die Staatsschutzorgane mehr oder weniger regelmässig mit Informationen versorgen, keine finanziellen Einbussen erleiden, werden ihre Aufwendungen entschädigt. Zudem erhalten sie für besonders wichtige Informationen und als Ansporn für weitere Beschaffungen gelegentlich Prämien bezahlt.» Auch wenn dieser Petzer-Sold gemäss Beschwichtigungen des DAP die Marke von «wenigen tausend Franken jährlich» nicht übersteigen soll, so müssen die Zuwendungen doch streng geheim bleiben. Darum werden die privaten (oder beamteten) Spitzel und Zuträger nicht in den Personalakten des DAP geführt; ihre Bezüge haben sie weder der AHV zu melden noch dem Steueramt. Das «Gemeinwesen», beruhigt die Polizei, erleide durch diese Schwarzgeldzahlungen keinen «spürbaren Schaden».

Neu sollen auch umfangreiche artifizielle Strukturen aufgebaut werden, und zwar personelle, das heisst langfristige, das heisst vorsorglich und auf Jahre angelegte, vorgetäuschte Identitäten (Legenden) für Staatsschutzmitarbeiter (und «ausnahmsweise» auch für Drittpersonen) wie auch ökonomische, nämlich Tarnstrukturen wie Scheinfirmen oder andere fiktive juristische Gebilde. Das «Ausstellen von Dokumenten mit falschem Inhalt, um eine ordnungsgemäss genehmigte Legendierung zu schaffen» – gemeint sind falsche Pässe, falsche Grundbuch- und Handelsregistereinträge, falsche Jahresberichte und falsche Rechnungslegung etc. –, stellt im neuen Polizeiland Schweiz ausdrücklich «keinen Straftatbestand» dar. Die Organe des Staates untergraben mit System jene Sicherheit im Lande, die zu schützen sie vorgeben.

Schliesslich soll die in demokratischen Rechtsstaaten wichtige Trennlinie zwischen Polizei und Militär weitgehend ausser Kraft gesetzt werden. In den letzten Jahren hat sich das VBS mit dem geheimen und umstrittenen Projekt «Onyx» die Möglichkeit geschaffen, den via Satelliten laufenden Fernmeldeverkehr (Telefone, Fax, Mails etc.) abzuhören und auszuwerten. Der polizeiliche Dienst für Analyse und Prävention, der selbst nur Anlagen zur Überwachung des Kurzwellenfunks betreibt, wurde – abgesehen von begründeten Einzelaufträgen – von der Nutzung dieser gigantischen Horchmaschine ausgeschlossen. Mit dem neuen Gesetz verschaffen von Dänikens Leute sich nun den seit langem geforderten ungehinderten Zugang zum internationalen Überwachungssystem, das ursprünglich ausschliesslich der elektronischen Kriegsführung vorbehalten war.

Im Inland kann das Bundesamt neu das Abhören von Telefongesprächen der «Zielperson» (ebenso das Mitlauschen auf Anschlüssen von Bekannten und «Drittpersonen») anordnen sowie die lückenlose Kontrolle der Post – alles ohne richterlichen Beschluss. Ein «unabhängig» genanntes Gremium ergrauter und aus dem Amt geschiedener Richter soll die Begehren der Polizisten – nachträglich – absegnen. Erlaubt werden weiter alle Arten der «besonderen Informationsbeschaffung» in privaten Räumen. Gemeint ist damit etwa das «Beobachten [...] an nicht öffentlichen und nicht allgemein zugänglichen Orten», verdeckte Durchsuchungen von Personen (unter einem Vorwand), Autos und Gepäckstücken, die Überwachung von Wohnräumen, Büros und Lokalen durch «akustische und optische Beobachtungs- und Aufzeichnungsgeräte», mithin durch Wanzen und Minikameras, sowie das Eindringen selbst in mit persönlichen Passwörtern «geschützte Bereiche» des Internets, um sich «Informationen unter Umgehen der Zugangsschranken beschaffen zu können». Der grosse Bruder, nach der Fichenaffäre kurzzeitig verjagt, ist zurück.

Und er demontiert nicht nur die Privatsphäre der Bürger und die gewachsenen rechtlichen Strukturen des Landes. Er bestraft auch, wen er will und wie er will. Neu möchte er, das heisst von Dänikens DAP, «bestimmte Tätigkeiten» ohne Begründung prophylaktisch verbieten können, zum Beispiel Geldsammlungen, das Verteilen von Propagandamaterial oder andere publizistische oder «unterstützende» Aktivitäten. «Es gibt Handlungsweisen», schreiben die Bundespolizisten in ihrer Begründung, «die auf den ersten Blick harmlos oder gar fördernswert erscheinen. So beispielsweise Geldsammlungen für einen in einem ausländischen Krisengebiet gelegenen Witwen- oder Waisenfonds.» Oft würden solche Gelder jedoch erpresst und «einem ganz anderen Zweck zugeführt, wie beispielsweise dem Kauf von Waffen». Beweisen liessen sich solche Vermutungen, leider, allerdings nie. Um auch ohne jeden Nachweis eines Fehlverhaltens eingreifen zu können, lässt sich das Bundesamt die Kompetenz geben, Gruppen oder Firmen von sich aus und ohne mühsames Rechtsverfahren aus dem Verkehr zu ziehen.

Rekurs- und Korrekturmöglichkeiten gibt es in diesem DAP-System nicht, keine Auskünfte über die Verwendung von Daten, auch keine Entschädigung bei erlittenen Nachteilen. Mit einem Zynismus sondergleichen wehren sich die Staatsschützer, den Betroffenen irgendein Rechtsmittel gegen die staatliche Spionage zu geben. Im Geheimbereich, erklären sie, seien Rekurs- oder Einsichtsrechte darum gar nicht nötig, «weil die Massnahme nicht erkennbar ist».

Alles wie gehabt in den schlechten, alten Fichenzeiten: Gerüchte, Halbwahrheiten, Lügen, Anschwärzungen, Verleumdungen fliessen zusammen mit Fakten in geheime Dateien ein, werden geordnet, weitergeleitet und schlagen auf unkontrollierbare Weise auf die registrierten Menschen zurück. Alles noch viel schlimmer und viel gefährlicher als in den finsteren Fichenzeiten: Die Informationen werden elektronisch erfasst und vernetzt und fliessen neu auch zu ausländischen Geheimdiensten.

Die beantragten neuen Vollmachten führen direkt in den Polizeistaat Schweiz. Von Däniken und seine politischen Polizisten allerdings wollen ihr Programm der Aufrüstung gegen den Bürger lediglich als «Mittelweg» verstanden haben. Ihre Begründung für diese sonderbare Einschätzung: «Sondergerichte, geheime Festnahmen usw. wurden nicht in die Vorlage aufgenommen.»

Im Verlaufe des Herbstes wird der Justizminister entscheiden, ob er diese staatliche Willkür zum neuen Recht machen will. Oder ob er das Wuchern des Staates auch in diesem Bereich bekämpfen wird.

[  weltwoche.ch





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