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NEWS AROUND PRISON AND LAW  /  EUROPE




29 July 2006
SWITZERLAND
«Verwahrte sind nicht einfach Bestien»

Die Justizdirektion informiert über den Verwahrungs-Vollzug

Von den verurteilten Zürcher Straftätern befinden sich derzeit 69 in der Verwahrung; die meisten von ihnen in der Strafanstalt Pöschwies. Dort hat sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Verwahrten verdoppelt: vor allem deshalb, weil es kaum je zu Entlassungen kommt.

brh. Justizdirektor Markus Notter hat am Freitag in der Regensdorfer Strafanstalt Pöschwies den Versuch unternommen, das emotional stark belastete und immer noch äusserst umstrittene Thema der Verwahrung mit Zahlen und Fakten auf eine unaufgeregte Ebene zu bringen. Unterstützt wurde er dabei von Gefängnisdirektor Ueli Graf und von Beatrice Breitenmoser, der Chefin des Amtes für Justizvollzug. Anlässlich eines seit sechs Jahren regelmässig stattfindenden Mediengesprächs zu Vollzugsfragen orientierten die drei an Ort und Stelle über den Umgang mit Verwahrten im Kanton Zürich. - Das mediale Interesse war erwartungsgemäss gross.

Immer mehr betagte Gefangene

Zu den Zahlen: Die Anzahl der in der Pöschwies verwahrten Personen (65) stimmt nicht mit der Anzahl der verurteilten und verwahrten Zürcher Straftäter (69) überein. In der Pöschwies befinden sich einerseits auch Verwahrte, die von ausserkantonalen Behörden eingewiesen wurden (20), andererseits sind Zürcher Verwahrte zu einem kleinen Teil ausserhalb des Kantons untergebracht. In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der Verwahrten im Kanton Zürich verdoppelt: Nicht wegen einer starken Zunahme von Verwahrungsurteilen, sondern weil kaum ein Verwahrter in die Freiheit entlassen wurde. In zehn bis fünfzehn Jahren werde man nicht zuletzt wegen der Verwahrten vermehrt Probleme mit betagten, pflegebedürftigen Gefangenen bekommen, meinte Anstaltsdirektor Graf. Für diese müsse allenfalls eine spezielle Station errichtet werden, da sie den hohen Sicherheitsstandard des Gefängnisses nicht brauchten. Der älteste Insasse in der Pöschwies ist 72 Jahre alt und wird die Anstalt erst mit etwa 80 Jahren verlassen dürfen.

2005 haben im Kanton Zürich fünf Verwahrte neu den Strafvollzug angetreten, was einem üblichen Jahresdurchschnitt entspricht. Gemäss Graf sind von den 65 verwahrten Straftätern in der Pöschwies 55 Schweizer und 10 Ausländer. Zwei Drittel von ihnen, so seine Prognose, werden die Anstalt wohl nicht lebend verlassen; dies auch unter dem alten, bis jetzt noch geltenden Verwahrungsregime. Die 2004 angenommene Initiative für eine lebenslange Verwahrung von nicht therapierbaren, extrem gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern hat noch nicht Gesetzeskraft erlangt. Graf zeigt Verständnis für die Anliegen hinter der umstrittenen Initiative, vertritt jedoch ganz pragmatisch die Meinung, dass sie nicht nötig sei, weil die anvisierte Tätergruppe schon nach geltendem Recht nicht auf freien Fuss gesetzt werden darf.

Der Gefängnisdirektor wehrt sich aber gegen die Tendenz, dass sämtliche Verwahrten in den gleichen Topf geworfen werden: Nicht alle seien Bestien, die auf immer und ewig eingesperrt bleiben müssten. Unter den in Zürich verwahrten Männern befinden sich mehrheitlich Sexual- und Gewalttäter, in kleinerer Anzahl auch Brandstifter oder Diebe. Das heutige Strafrecht unterscheidet zwischen der Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern (Art. 42 StGB) und der Verwahrung geistig abnormer Täter (Art. 43 StGB), welche die grosse Mehrheit der Verwahrten ausmachen. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung bedeutet Verwahrung nicht lebenslanges Einsperren, sondern stellt eine Massnahme in einer geschlossenen Anstalt dar, deren Dauer unbestimmt ist. Von der Gruppe der als geistig abnorm geltenden Täter ist in den letzten zehn Jahren im Kanton Zürich niemand entlassen worden, wie Ueli Graf und Beatrice Breitenmoser bestätigten.

Stufenweiser Vollzug

Den verschiedenen Arten der Verwahrung und der Heterogenität der Verwahrten trägt ein stufenweiser Straf- oder Massnahmevollzug Rechnung. Konkret kommen von den 65 in der Pöschwies verwahrten Tätern 19 in den Genuss gewisser Vollzugslockerungen; weil sie sich als therapiewillig und behandelbar erweisen, sich im Strafvollzug bewähren - und weil die zuständigen Fachgremien zugestimmt haben. Die Pöschwies ist die einzige Anstalt in der Schweiz, die den Verwahrten eine intensive, deliktsorientierte, gruppentherapeutische Behandlung bietet.

Unabhängig von solchen Therapieangeboten beginnt für jeden verwahrten Strafgefangenen der Vollzug in der geschlossenen Abteilung. Je nachdem, wie sich die Strafgefangenen verhalten und bewähren - und wenn es ihre Geisteskrankheit überhaupt zulässt -, folgen dem Einsperren als erste Stufe bis zu vier weitere Vollzugsformen: Stufe zwei erlaubt Kontakte nach aussen, zuerst begleitet und danach unbegleitet, stets mit einer zeitlichen Befristung, allenfalls mit Auflagen. Stufe drei ist der offene Vollzug, der eine Anstalt ohne Mauern und längere Urlaube und Ausgänge vorsieht. Bei Stufe vier (Halbfreiheit) darf der Gefangene «draussen» arbeiten und auch die Wochenenden in Freiheit verbringen. Stufe fünf ist die probeweise Entlassung aus dem Strafvollzug, was nach Angaben des Gefängnisdirektors für die meisten der Verwahrten nicht realistisch sein dürfte. Insgesamt gibt es im Kanton Zürich 184 Gefangene, die als gemeingefährlich gelten, worunter auch die meisten Verwahrten fallen.

Antwort auf parlamentarische Anfrage

Zeitgleich mit der Medieninformation in der Regensdorfer Strafanstalt Pöschwies veröffentlichte der Regierungsrat auch seine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum Thema Verwahrung. SVP-Kantonsrätin Barbara Steinemann wollte just Näheres über den Vollzug verwahrter Straftäter wissen, nachdem in den Medien über einen Verwahrten berichtet worden war, der während eines unbegleiteten Urlaubs in einem Internetcafé Kinderpornographie angeschaut hatte. Der Mann wurde verhaftet und wieder einem strengeren Vollzug zugeführt. Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, es sei letztes Jahr bei sämtlichen Urlauben aus dem geschlossenen Vollzug nur in 1,7 Prozent der Fällen zu Unregelmässigkeiten gekommen. Der Umgang mit gefährlichen Tätern sei im Kanton Zürich in den letzten Jahren stark verschärft worden; eine noch restriktivere Vollzugspraxis sei unter geltendem Recht kaum möglich. Die strenge Praxis gilt seit dem Mord an einer Pfadiführerin in Zollikerberg. Die junge Frau war 1993 Opfer eines Gefangenen geworden, der sich auf Urlaub befunden hatte.

[  nzz.ch

Einsperren - und fertig?

Der Wunsch ist verständlich und wird durch jede Greueltat, die an die Öffentlichkeit gelangt, noch verstärkt: Ein Mensch, der anderen Gewalt antut und von der Polizei erwischt wird, soll nie, nie mehr die Gelegenheit bekommen, ein solches Verbrechen ein zweites Mal zu begehen. Um dies zu verhindern, stehen in der Schweiz zwei strafrechtliche Instrumente zur Verfügung. Es gibt zum einen die Freiheitsstrafe, die eine sehr lange sein kann und, wie es der Name sagt, in erster Linie der Sühne gilt. Der Täter soll seine gerechte Strafe bekommen, er soll leiden müssen, empfindliche Entbehrungen in Kauf nehmen - er bekommt in aller Regel aber auch die Chance auf Resozialisierung.

Als zweites Instrument zur Verhinderung von Rückfällen sieht das Strafrecht die Verwahrung vor. Sie wird als Massnahme und nicht als Strafe bezeichnet, weil der Sühnegedanke hier nicht im Vordergrund steht. Bei der Verwahrung soll die Gesellschaft zwar ebenfalls vor Gewalttätern geschützt werden, es geht aber auch darum, geistig kranken Tätern Pflege und Behandlung zukommen zu lassen: in einem strengen, geschlossenen Rahmen, in dem sie andere nicht (mehr) gefährden, und ebenfalls in Hinblick auf eine vielleicht doch noch mögliche Resozialisierung.

Das moderne Strafrecht einer aufgeklärten Gesellschaft darf sich nicht alleine vom Wunsch nach Sühne leiten lassen. Diese Errungenschaft gilt in der Schweiz seit 1942, nämlich seit Inkrafttreten des eidgenössischen Strafgesetzbuches. Und dieser alte, humanistisch geprägte Gedanke ist bei der anhaltend hitzigen Diskussion rund um die Verwahrung mit zu berücksichtigen. Die Bevölkerung hat unbestrittenermassen Anspruch auf grösstmögliche Sicherheit. Gleichzeitig hat ein Straftäter aber auch Anspruch darauf, dass man ihn nicht einfach einlocht und vergisst. Es ist eine kleine Gruppe von Gefangenen in der Schweiz und im Kanton Zürich, die als gefährlich und nicht therapierbar gilt und die wohl - wie es Gefängnisdirektor Ueli Graf prognostiziert - nie mehr entlassen werden kann; auch nach heute geltendem Recht nicht.

Was für diese kleine Gruppe von Straftätern gilt, ist nicht tel quel auf andere Gefangene zu übertragen, seien sie nun verwahrt oder nicht. Im Kanton Zürich werden Gewalttätern und Gewohnheitsverbrechern heute schon nur unter sehr restriktiven Bedingungen Lockerungen im Strafvollzug zugestanden. Es steht unserer humanitären Tradition gut an, auch Straftätern, wenn es irgendwie geht und zu verantworten ist, mindestens eine kleine Chance auf Besserung, auf ein Leben nach dem Gefängnis, zu bewahren. Die totale Sicherheit vor Gewalt- und Straftaten gibt es nicht, auch wenn die Verwahrungsinitiative als neue Gesetzesnorm in Kraft getreten ist. Irrtümer und falsche Einschätzungen in Bezug auf die adäquate Strafe oder Massnahme und die Vollzugsform wird es immer geben.

[  

[  nzz.ch





28 July 2006
SWITZERLAND

Zwei Drittel der Verwahrten stirbt im Gefängnis Im Kanton Zürich hat die Zahl der Verwahrten in den letzten zehn Jahren um 200 Prozent zugenommen. Derzeit sind in der Strafanstalt Pöschwies 65 Personen verwahrt - aus ganz unterschiedlichen Gründen: Einige wenige weil sie Gewohnheitsverbrecher sind, die meisten aber, weil sie eine Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellen. Die Justizdirektion schätzt, dass zwei Drittel aller Verwahrten die Strafanstalt erst nach dem Tod verlassen kann.

[  drs.ch





27 July 2006
EUROPE
Statewatch News Online,

die neuen eu gesetzesvorlagen zu regiestrierungen und pässen würde die abnahme von fingerabdrücken von der geburt an erlauben

[  EU proposals would allow the fingerprinting of children at birth as soon as it is technologically possible "scanning of fingerprints: up to 12 years of age.. if provided for by national legislation... from 12 years of age: Compulsory" (EU doc no: 9403/1/06)

[  malta: "ungehorsame" migrantinnen in isohaft
Malta: Disobedient migrants put in "confinement" (Sunday Times, link):

[  eu: hinter verschlossenen türen: das treffen der g6 innenminister in heiligendamm
EU: Behind Closed Doors: the meeting of the G6 Interior Ministers at Heiligendamm:

[  uk: bericht des gemeinsamen menschenrechtskomittee zu dem militärgesetz ? besonders die militärgerichte betreffend
UK: Report from the Joint Human Rights Committee on the Armed Forces Bill - particularly concerning court martials:

[  neue antiterrorliste in uk
UK: First groups to be proscribed for "glorification of terrorism"; two new "foreign terrorist organisations" and two PKK "aliases" will also be banned (Statewatch "terrorist lists" observatory):





25 July 2006
SWITZERLAND
Menschenrechtsliga kritisiert Überbelegung in Genfer Gefängis

GENF - Das Genfer Gefängnis Champs-Dollon ist chronisch überbelegt. Die Schweizer Menschenrechtsliga fordert deshalb, bei leichten Straftaten die Untersuchungshaft zu verkürzen. Den Untersuchungsrichtern scheint diese Lösung aber unrealistisch.

"Alle sind sich einig", sagte Doris Leuenberger, Präsidentin der Schweizer Menschenrechtsliga, vor den Medien in Genf. Das Problem liegt bei der Zahl der Gefangenen, die in Untersuchungshaft sitzen. Die U-Haft werde oft verlängert. Wo möglich, sollte diese stattdessen verkürzt oder gar weggelassen werden. Der Präsident der Genfer Untersuchungsrichter, Stéphane Esposito, zeigte sich überrascht von der Idee. Mit der Untersuchungshaft werde verhindert, dass ein Täter flüchtet, wiederholt eine Straftat begeht oder etwas vertuscht. Da gebe es kaum Spielraum für die Justiz.

Das Gefängnis Champ-Dollon ist für 270 Häftlinge ausgelegt. In den letzten Monaten sassen dort jedoch regelmässig knapp 500 Gefangene.

[  zisch.ch

[  Menschenrechtsliga kritisiert Überbelegung in Genfer Gefängis

[  Überbelegung in Genfer Gefängnis

[  Unruhen im Genfer Gefängnis Champ-Dollon





20 July 2006
FINLAND

das innenministerium widersprach berichten in finnischen zeitungen das die ab nächsten monat vorgeschriebenen biometrische pässe leicht zu kopieren seien und es erhebliche sicherheitsmängel bei den pässen gäbe.

Ministry Disputes Security Problems with Biometric Passports

The Ministry of the Interior has denied a newspaper report claiming that there are shortcomings in the security of the new biometric passports that are to be introduced in Finland next month.

The Jyväskylä-based newspaper Keskisuomalainen writes that tests conducted in the United States reveal that information on the microchips contained in the passports can be electronically copied at a distance of up to 20 metres. The paper claims that the level of security coding in the biometric passports is no better than that of mobile telephones, and that the information can be unravelled with a home computer. Snatching the information would be possible only when the information on the microchip is being accessed at an airport or hotel reception counter, for instance.

The paper writes that security measures of the passports will have to be improved before fingerprint data is recorded on them as of the spring of 2009. The Ministry of the Interior admits that it is possible to try to grab information that passes between the passport microchip and the reading device, but that decoding the information is considerably more difficult than listening in on mobile telephone calls, for instance. Finns will be able to apply for the new biometric passports as of August 21. The passports are valid for up to five years, and cost six euros more than the present passports, which are valid for up to 10 years. The coded information on the microchip will initially include a photograph of the bearer as well as personal data.

[  yle.fi





17 July 2006
ALBANIA
Europarat prangert Polizei-Folter in Albanien an
Kritik auch an Haftbedingungen - Regierung in Tirana sicher Untersuchung zu

Straßburg - Das Anti-Folterkomitee des Europarates hat der Polizei in Albanien Folter und schwere Misshandlungen von Festgenommenen vorgeworfen. Besonders brutal seien die "Falaka" genannten Schläge auf Fußsohlen und Handflächen, heißt es in einem Bericht des Komitees, der am Mittwoch in Straßburg veröffentlicht wurde. Die Regierung in Tirana wurde aufgefordert, Polizeibeamte zur Einhaltung der Grundrechte zu ermahnen und sicherzustellen, dass sie keine übermäßige und unnötige Gewalt anwenden.

Als Extrembeispiel für katastrophale Haftbedingungen wurde die Polizeistation der Küstenstadt Durres beschrieben. Dort seien die Zellen "völlig überfüllt, bei entsetzlichen sanitären Verhältnissen, großer Hitze und hoher Feuchtigkeit. Die Inhaftierten hatten weder Matratzen noch Decken und kaum Ausgang. Manche Personen waren dort bis zu vier Jahre lang festgehalten", heißt es in dem Bericht, der nach Inspektionsvisiten entstand. Die Regierung in Tirana hat Reformen versprochen und eine Untersuchung der erwähnten Fälle von Folter und menschenunwürdiger Behandlung zugesichert.

Das Anti-Folterkomitee besucht turnusmäßig Polizeistationen, Haftanstalten und psychiatrische Kliniken in den 46 Mitgliedsländern des Europarates. Die Überbelegung von Haftanstalten ist ein chronisches Problem der meisten Länder Europas. (APA/dpa)

[  derstandard.at

Council of Europe Anti-Torture Committee publishes two reports on Albania

Strasbourg, 12.07.2006 – The Council of Europe’s Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) has published today the reports on its July 2003 ad hoc visit and May/June 2005 periodic visit to Albania. Both reports have been made public at the request of the Albanian authorities, together with their responses.

Many persons interviewed by the CPT’s delegation during the 2003 visit alleged that they had been ill-treated whilst in police custody. Most of these allegations related to ill-treatment during questioning by officers of the criminal police. Following examination of a number of individual cases of alleged ill-treatment, the CPT concluded that the lack of an effective and appropriate response from the prosecuting/judicial and disciplinary authorities could only foster a climate of impunity. The Committee made specific recommendations regarding the effectiveness of investigations into possible ill-treatment by law enforcement officials.

In the pre-trial detention facilities at Elbasan and Shkodra, the CPT’s delegation found extremely poor material conditions combined with a very restrictive regime. Inmates were locked up in their cells for more than 23 hours per day, frequently for prolonged periods (in some cases, up to 20 months).

The 2005 visit revealed that little progress had been made in the implementation of the recommendations previously made by the CPT. In the report on that visit, the Committee called upon the Albanian authorities to take urgent action to improve the situation. In response, the Albanian authorities provided detailed information about various measures taken to improve conditions of detention in pre-trial detention facilities. They also indicated that the 1996 Mental Health Act, which provides procedural safeguards for persons placed in psychiatric hospitals on an involuntary basis, was now being effectively implemented.

In March 2006, the CPT returned to Albania, in order to review the measures taken by the Albanian authorities in response to the recommendations made in previous visit reports. The report on that visit has just been adopted by the CPT and will be transmitted to the Albanian authorities shortly.

[  coe.int

[  Report to the Albanian Government on the visit to Albania carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 23 May to 3 June 2005





11 July 2006
AUSTRIA
Strafanstalt Lenzburg baut ersten Handy-Störsender ein

LENZBURG - Die Strafanstalt Lenzburg AG nimmt Ende August als erstes Gefängnis einen ständigen Handy-Störsender in Betrieb. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erteilte die Konzession für den Betrieb der 300 000 Franken teuren Anlage.

Die Anlage werde derzeit montiert, sagte Strafanstaltsdirektor Marcel Ruf auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Wenn die Erfahrungen positiv seien, werde das BAKOM eine Konzession für den definitiven Betrieb erteilen, sagte dessen Sprecher Roberto Rivola. Die Strafanstalt verfüge seit April über die Konzession für einen Versuchsbetrieb. Die Stranfanstalt Lenzburg ist die erste geschlossene Vollzugsanstalt der Schweiz, die einen festen Handy-Störsender installiert. Die Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH verzichtete im vergangenen Oktober darauf, ein Konzessionsgesuch einzureichen.

Ein Pilotbetrieb hatte ergeben, dass wegen des modernen Baus ein Sender mit starker Leistung notwendig gewesen wäre. Damit wäre die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) verletzt worden. Die sternförmige Strafanstalt Lenzburg war 1864 eröffnet worden. Die Anlage wird laut Direktor Ruf nicht während 24 Stunden Störsignale senden. Sie messe, ob innerhalb der Anstalt eine Handy-Verbindung aufgebaut werde. Dann sende sie zehn Sekunden lang Signale. Ausserhalb der Gefägnismauern dürften die Handy-Netze nicht gestört werden.

Die Anlage soll verhindern, dass die Gefangenen trotz des absoluten Handy-Verbots ihre Flucht oder Drogengeschäfte organisieren können. Im Januar war einem Gefangenen in Lenzburg die Flucht gelungen, die er von seiner Zelle aus mit einem Handy koordiniert hatte. In der Strafanstalt Lenzburg ist den 170 Insassen einzig erlaubt, in speziellen Kabinen über das Festnetz zu telefonieren. Die Kontakte zur Telefonvermittelung werden bis zur Entlassung der Gefangenen gespeichert.

[  zisch.ch





6 July 2006
EUROPE
Statewatch News Online,

[  Europol-USA agreement: Was it really needed? Analysis and full-text of evaluation report:

[  UK: Home Affairs Select Committee on: Terrorism Detention Powers (Vol I, Report):

[  Vol 2: Evidence and minutes:

UK: "Control orders" ruled unlawful: judge who described the system as an "affront to justice" quashes six orders. The High Court ruling is the second by the same judge against the control orders legislation. The government will try to overturn the decision at the Court of Appeal on Monday 3 July. It has again blamed the Human Rights Act although the legislation is widely viewed as incompatible with basic principles of British justice. At least 14 control orders have been issued so far on the basis of secret evidence from the intelligence services. The recipients have not been charged with any related offences and can only challenge the orders through "special advocates" who may not disclose the allegations against them.

[  See:A stampede against justice" by Gareth Peirce:

[  Prevention of Terrorism Act - full-text (pdf) introducing the "control orders":

[  See also Explanatory Notes (link):





4 July 2006
FRANCE

das europäische gericht für menschenrechte hat geurteilt daß die 8 jahre einzelhaft für ramirez sanchez ( carlos ) weder dessen rechte verletzt noch eine zusätzliche inhumane behandlung seien.

Caging Carlos 'the Jackal' in solitary no foul: EU court

The European Court of Human Rights on Tuesday ruled that eight years of solitary confinement for Carlos the Jackal did not violate the jailed terrorist's rights or amount to inhumane treatment.

The court's Grand Chamber upheld a January 2005 ruling of a lower chamber that said the lengthy solitary confinement did not breach the European Convention on Human Rights.

But the court awarded the Venezuelan, whose real name is Ilich Ramirez Sanchez, the equivalent of $14,000 Cdn in damages because he was not allowed to contest his long solitary confinement in a French administrative court. Ramirez was held in solitary confinement from his detention in 1994 until 2002 on grounds of his being dangerous, the need to maintain order in the prison and the risk of his escaping.

Ramirez, who gained international notoriety as the Cold War-era mastermind of deadly bombings, assassinations and hostage dramas, is serving a life sentence for the 1975 murders of two French secret agents and an alleged informer. He was tracked down in Sudan in 1994 and hauled to Paris in a sack by French secret service agents. He said he was detained in a small, dilapidated cell and was authorized to leave it only for a two-hour daily walk. But the human rights court dismissed his complaint, ruling that the cell was sufficient for one prisoner and that he was not held in complete isolation.

"The cell ... contained a bed, a table and washing and toilet facilities; it also had a window which provided natural light. The applicant had books, newspapers and a television, and access to the exercise yard for two hours a day and to a cardiac-training room for one hour a day," the court said in its judgment. "The court found that the physical conditions in which the applicant had been detained were proper and complied with the European prison rules," the court said, noting that Ramirez had received twice weekly visits from a doctor, a monthly visit from a priest and very frequent visits from one or more of his 58 lawyers

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[  canada.com





03 July 2006
AUSTRIA
Polizei trainiert mit Elektroschockwaffe

30 Exekutivbeamte trainieren den Umgang mit der neuen Elektroschusswaffe "Taser". Dieser Elektroschocker mit Distanzwirkung versetzt dem Angreifer einen starken Stromschlag. Danach kann er seine Muskeln nicht mehr bewegen.

Effektiver als Pfefferspray

Der "Taser X26" ist in seiner Wirkung effektiver als Pfefferspray und weniger schädlich als ein scharfer Schuss aus der Dienstpistole. Über zwei dünne Stahldrähte jagen 50.000 Volt zu den in der Haut des Täters steckenden Taser-Pfeilen. Die Muskeln verkrampfen sich. Dadurch wird das Opfer bewegungsunfähig.

Ungefährliche Waffe

Dieses Szenario trainieren Beamte der Spezialeinheiten seit Juni täglich. Abgeschossen werden die Projektile mittels Gasdruck aus der neuen Taserpistole. Die Waffe ist laut Einsatztrainer Thomas Schneider ungefährlich. Die Stromstärke sei hundert Mal schwächer als bei einem Defibrillator. Todesfälle in den USA, wo die Waffe schon seit Jahren im Einsatz ist, seien nie alleine auf den Taser alleine zurückzuführen gewesen. Immer hätten Begleitumstände wie etwa Drogenkonsum mitgespielt. Zudem zielen die Beamten nur auf den Oberkörper, so Schneider. Schüsse ins Gesicht oder in die Genitalien seien verboten.

[  vol.at





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