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Einlieferung in die Haftanstalt / die ersten Tage

Der Transportwagen halt kurz vor dem riesigen Eisentor, das sich sofort automatisch öffnet - und hinter dir wieder schließt.

[  Die Aufnahmeprozedur in der U-Haft
[  Die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft
[  Was man schon am ersten Tag erledigen sollte
[  Wenn du draußen Kinder zurückläßt
[  Die Haftbedingungen in der ersten Zeit - U-Haft
[  Die Umstellung auf das Leben im Gefängnis

Die Aufnahmeprozedur in der U-Haft

An der Pforte der Untersuchungshaftanstalt wird mit dem Eintragen von Name und Uhrzeit in das Pfortenbuch die bürokratische Prozedur der Aufnahme eröffnet. Du wirst - falls noch nicht geschehen - gleich an der Pforte nach Waffen gefilzt. Dabei dürfen Frauen nur von Beamtinnen abgetastet werden!

In der Zugangszelle

Normalerweise kommt man dann erst mal in eine Zugangszelle - für Minuten, Stunden, oder für eine ganze Nacht. Versuche herauszubekommen, wie lange es dauert, damit du dich darauf einstellen kannst. Wenn du krank, verletzt oder wenn du heroin- bzw. alkoholsüchtig bist, dann unbedingt darauf bestehen, daß sofort ein Arzt gerufen wird. Nicht abwimmeln lassen!

Ein Notarzt ist immer erreichbar.

Die Zugangszelle ist meistens ganz besonders scheußlich, verdreckt. Versuche ruhig zu bleiben. Wenn es dir irgendwie möglich ist, schlafe ein paar Stunden. Wenn du nicht schlafen kannst, hat der Beamte vielleicht was zu Lesen für dich.

Wenn du mit anderen zusammen bist, geht sowieso das Gespräch darum: Weshalb bist du hier. Sage dazu auf keinen Fall mehr als im Haftbefehl steht. Unterhaltet euch aber besser über den U-Knast. Wie sind die Zellen? die Beamten?

Nachdem du weißt, daß du jetzt jedenfalls einige Zeit in Untersuchungshaft bleiben wirst, solltest du dich - in Gedanken oder, falls du Schreibmaterial hast (du kannst es dir vom Beamten geben lassen), mit Briefen und Anträgen darum kümmern:

1.um draußen:
Wem willst du schreiben ?
Wer soll sich um deine Wohnung etc. kümmern ?

2.um drinnen:
Welche Anträge willst du stellen ?
Was willst du in der Zelle machen, z.B. welche Bücher lesen?

Der Sinn der verdreckten Zugangszelle und überhaupt der ganzen Prozedur ist, dich von vornherein einzuschüchtern, kleinzukriegen. Überlege dir jetzt schon die Antworten, die du vielleicht geben mußt, bzw. verweigern wirst und wie du am besten auftrittst. Überlege dir, was du vielleicht fordern und durchsetzen willst.

Auf der Vollzugsgeschäftsstelle

Dann wirst du zur "Vollzugsgeschäftsstelle" geschoben. Dort prüft man die Einlieferungspapiere, nimmt die sogenannte "Aufnahmeverhandlung" vor. Von dir werden nun - unter Strafandrohung - richtige Angaben verlangt. Falsche Angaben sind zwar tatsächlich strafbar, wenn man dir nachweisen kann, daß du sie absichtlich verfälscht hast - nicht strafbar ist natürlich, gar keine Angaben zu machen. Wenn du nun keine Lust hast, Fragen zu beantworten und Erklärungen zu unterschreiben, dann sind die zwar nicht sehr froh darüber, lassen einen dann aber oft in Ruhe. Offenbar sind sie es gewohnt. Außerdem: sie sparen sich damit Arbeit! Bleiben sie hartnäckig und ist es dir lästig, andauernd Antworten und Unterschriften zu verweigern - man hat sowieso erst einmal andere Sorgen - dann kann man halt auch mal ein paar Fragen beantworten.

Überlege dir, ob du eine Unterschrift nicht besser in Druckbuchstaben schreibst, wenn deine Handschrift verräterisch sein könnte.

Vor allem mit den folgenden Fragen mußt du rechnen und es ist unter Umständen sogar sinnvoll, sie zu beantworten:
Haben Sie ein unversorgtes Kind in Ihrer Wohnung zurückgelassen?
Ist Ihre Familie hilfsbedürftig?
Fühlen Sie sich krank?
Beziehen Sie eine gesetzliche Rente?
Wenn ja, wie hoch?
Wohin soll sie für die Dauer der Inhaftierung überwiesen werden?
Beziehen Sie Unterhaltshilfe?

Manchmal fragen sie dabei auch gleich, ob man eine Unterbringung in gemeinsamer Zelle beantragt. Wenn man krank oder süchtig ist, sollte man es ruhig tun. Man kann den Antrag auch später stellen bzw. später wieder zurückziehen.

Sie fragen dich nach deiner Gesundheit und müssen dich notfalls sofort zu einem Arzt bringen. Wichtig: Am besten hier schon Krankheiten angeben, die z.B. eine Diät oder bestimmte Medikamente erfordern!

Sie fragen dich außerdem, ob "dringende Fürsorgemaßnahmen" ergriffen werden müssen: das heißt etwa, ob du eine Wohnung hast, die du zu verlieren drohst, ob für Familienangehörige, vor allem Kinder, Sozial-und Jugendamt einzuschalten sind.

Vorsicht, daß sie deine Kinder nicht in ein Heim stecken! Pflegeeltern bestimmen; am besten, man hat das bereits vorher organisiert oder schaltet den Anwalt ein (Wenn du draußen Kinder zurückläßt ).

Dann wird ein "Kennzeichnungsbogen" ausgefüllt. Sie versuchen, an dir rumzumessen, Fotos und Fingerabdrücke aufzunehmen. Ob es sich vermeiden läßt, hängt von dem Eifer der Beamten ab. Versuche es. Du kannst - wenn du es nicht sowieso bekommst - ein Merkblatt über die Auswirkungen der Inhaftierung auf die Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung verlangen.

Sie werden in U-Haft vom Knast nicht übernommen, auch wenn du arbeitest. Anders in der Strafhaft (näheres im Kapitel über Arbeit im Knast). Aber das ist wohl im Augenblick nicht das größte Problem. Auch die Krankenversicherung muß man selbst vornehmen bzw. weiterlaufen lassen. Das kann dann sinnvoll sein, wenn man vorhat, sich von einem externen Arzt untersuchen und behandeln zu lassen (siehe Abschnitt ++ über Arzt von draußen im medizinischen Teil).

Jugendliche sollen außerdem einen Lebenslauf und einen Fragebogen über ihre persönlichen Verhältnisse ausfüllen. Allerdings werden die Beamten das kaum erzwingen können. Wenn dich eine Verweigerung zu sehr nervt, so kannst du dich wenigstens auf einen tabellarischen Lebenslauf beschränken, also einen Lebenslauf, in dem nur Angaben über Geburtsdatum, Datum der Einschulung und des Schulabschlusses gemacht sind. Wenn sich die Anstalt hiermit nicht zufrieden gibt, sollte man ganz einfach sagen, daß man sich an die ganzen Sachen nicht mehr so richtig erinnern könnte.

Schreibe dabei nur Stichworte hin und das noch möglichst in Druckbuchstaben. Du kannst so verhindern, daß sie dieses Papier dazu benutzen, planmäßig deine Vergangenheit und deine Persönlichkeit auszukundschaften.

Auf der Kammer

Die nächste Station, zu der man geschoben wird, ist die "Kammer". In manchen Gefängnissen wird sie auch als "Hausvaterei" und der dort tätige Beamte als "Hausvater" (!) bezeichnet.

Der sagt dir dann, daß du nichts verstecken darfst und alles, was du an dir trägst, ausziehen mußt. Bei Frauen dürfen dabei keine männlichen Beamten anwesend sein. Die suchen jetzt deinen ganzen Körper und deine Klamotten nach Waffen, Ausbruchswerkzeug, Geld und Ungeziefer ab. Normalerweise kannst du dann baden oder duschen. Dann kriegt man seine Klamotten wieder.

Was man sonst noch so dabei hat, wird kontrolliert und entweder als "Asservaten" beschlagnahmt (wenn es nicht bereits die Polizei an sich genommen hat) oder als "Effekten" zu der "Habe" genommen - z.B. Schmuck, Ausweise etc., alles was sie dir nicht mit auf die Zelle geben wollen.

Merke: "Habe" ist alles, was man nicht hat. Geld wird ebenfalls nicht ausgehändigt, sondern auf der Verwaltung bei der Kasse vermerkt und gutgeschrieben. Du kannst dann darüber für den Einkauf verfügen. Alles, was dir die Polizei nicht schon abgenommen hat und was nicht zu den "Asservaten"zählt, muß dir ausgehändigt werden oder zu deiner "Habe" gelegt werden.

Einen Teil geben sie dir jedoch zurück. Was und wieviel, ist aber ganz verschieden: Wäsche und Körperpflegemittel in geringer Menge, manchmal auch etwas Tabak, Fotos, Briefmarken, Briefpapier, Schreibmaterial, in der Regel auch Ehe- und Verlobungsringe. Versuche möglichst, die wichtigsten Dinge zu bekommen.

Was sie zu deiner "Habe" legen, ist jedoch nicht ein für alle mal aus deinen Händen. Du kannst die Herausgabe deiner Sachen später noch beantragen, zum Beispiel deine Uhr und anderes.

Du hast zwar das Recht, deine eigene Kleidung zu tragen, du mußt aber selbst für Wechsel und Reinigung sorgen - am besten über Freunde oder Verwandte, die Schmutzwäsche abholen und saubere Wäsche bringen. Andernfalls kannst du Anstaltskleidung verlangen - die wird dann im Knast gewaschen. Die Entscheidung kannst du jederzeit wieder ändern. Erkundige dich, wann der wöchentliche "Wäschetauschtag"ist.

Wichtig: Wenn du kein Schreibzeug und Briefpapier dabeigehabt hast oder sie es noch nicht rausrücken wollen, dann unbedingt nachdrücklich Schreibzeug von der Anstalt verlangen. Am besten tut man das auf der Kammer, wo immer Kugelschreiber für diesen Zweck bereitliegen. Man kann auch schon vorher verschiedene Beamte darauf ansprechen. Du kriegst auf der Kammer außerdem noch Bettwäsche, Wolldecken, Handtücher und Eßgeschirr.

Wenn du den Empfang quittieren sollst, dann prüfe nach, ob du auch alles bekommen hast, was auf der Liste steht. Fehlt was, so mußt du es sonst später ersetzen.

In "deiner" Zelle

Schließlich wirst du in die Zelle gebracht. Ein Beamter zeigt einem die Zelleneinrichtung. Prüfe, ob alles funktioniert und unbeschädigt ist: Klo. Wasser, "Möbel" und den Rundfunklautsprecher. In manchen Knasten ist ein abschaltbarer Lautsprecher mit zwei oder drei wählbaren Programmen eingebaut - in anderen kriegst du extra einen Kopfhörer ausgehändigt.

Verlange ihn, wenn er fehlt!

Dann sollst du gleich wieder einen Wisch unterschreiben, auf dem steht, daß das ganze Inventar von dir in unversehrtem Zustand übernommen wurde. Wenn sich dann später herausstellt, daß doch etwas kaputt ist, dann ziehen sie es dir von deinem Geld ab. Deshalb am besten nicht unterschreiben - denn so genau kann man die Sachen in der kurzen Zeit und in der Stimmung, in der man ist, gar nicht kontrollieren.

Man sagt z.B.: "Lassen Sie mir die Liste noch zwei Tage hier". Wenn der Beamte sich dann nicht zufrieden gibt und damit droht, den Kopfhörer wieder mit herauszunehmen, kann man notfalls zumindest den Kopfhörer quittieren. Oder man schreibt auf den Wisch: "Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung - Gustav Krüger" oder so ähnlich.

Dann wird man auf seine Pflichten und - wie es so schön heißt - auf seine "Rechte" aufmerksam gemacht. Meistens, indem man Hausordnung, Zellenordnung und noch ein "Merkblatt" bekommt. Verlange aber auch noch die "Untersuchungshaftvollzugsordnung2".

Um dir endgültig klarzumachen, wo du dich befindest, kriegst du in manchen Anstalten noch einen Wisch zum Unterzeichnen hingelegt, auf dem etwa steht: "Mir ist bekanntgegeben worden, daß die Anstalt durch einen elektrisch geladenen Zaun gesichert ist und daß bei Fluchtversuch von der Schußwaffe Gebrauch gemacht wird".

Wie gesagt, das ist wie mit den hausierenden Vertretern: möglichst nichts unterschreiben - erst recht dann nicht, wenn man es nicht genau versteht!

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Die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft

Noch etwas komplizierter und langwieriger ist die Aufnahmeprozedur in der Strafhaft. Zu den oben beschriebenen Dingen, die man ertragen muß, kommt hier noch einiges dazu: Hier findet zur Begrüßung noch eine "Vorstellung" beim Leiter der Anstalt statt, oder - weil der ja meistens wichtigeres zu tun hat - bei irgendeinem höheren Beamten in der Aufnahmeabteilung.

Neben der Hausordnung, die man zur Belehrung erhält, sollte man noch darauf bestehen, ein Exemplar des Strafvollzugsgesetzes ausgehändigt zu bekommen.

Da du ja nicht nur bestraft, sondern auch noch "behandelt" werden sollst, beginnt nun die sogenannte"Behandlungsuntersuchung". Dazu ist es für deine Bewacher nötig, deine Persönlichkeit und deine Lebensverhältnisse zu erforschen. Dies wird unter anderem von Psychologen, Pädagogen und Sozialarbeitern vorgenommen. Dazu besorgen sie sich Informationen über dich von verschiedenen Behörden, mit denen du mal zu tun hattest.

Die Behandlungsuntersuchung kann wie eine Befragung oder ein Verhör ablaufen; die modernere Methode ist es, dich in einem Gespräch aus der Reserve zu locken. Manchmal versuchen sie auch mit Hilfe von sogenannten "Persönlichkeitstests" etwas über dich herauszubekommen (dazu findest du näheres in Abschnitten über den Psychologen unter +++).

Wieviel Mühe sie sich dabei geben, ist ganz verschieden: Meistens werden sie wohl nur so tun, als ob und die Sache schnell und oberflächlich durchziehen. Intensiver und damit auch nervender werden es die "Fortschrittlichen" betreiben - vor allem in den Jugendanstalten.

Manchmal trennen sie dich für die Zeit der Behandlungsuntersuchung während der Arbeitszeit und der Freizeit von den anderen Gefangenen ab, damit du keine Tips bekommst und dich nicht zu sicher fühlst und dann vielleicht nicht so mitspielst, wie sie es erwarten. Diese Zeit darf zwei Monate nicht übersteigen. Länger als ein bis zwei Wochen dauert es jedoch selten; auch deren Geduld ist begrenzt.

Du bist während dieser Zeit natürlich nicht verpflichtet, an dieser Untersuchung aktiv mitzuwirken. Notfalls hat man eben ein zu schlechtes Gedächtnis. Es ist sicher eine Illusion und sehr kurzsichtig zu glauben, je gefügiger ich mitspiele, desto günstiger fällt mein "Vollzugsplan" aus, der als Ergebnis dieser Untersuchung festgelegt wird.

Als Faustregel gilt: Alles was sie von dir wissen, macht sie stärker und dich schwächer. In geeigneten Situationen werden sie ihr Wissen gegen dich ausspielen.

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Was man schon am ersten Tag erledigen sollte

Wenn man die Nerven dazu hat, sollte man schon während der Aufnahmeprozedur so viel wie möglich ergründen. Wenn nicht, hat das auch Zeit bis zum ersten Hofgang am nächsten Tag.

Erste Informationen einholen

Wenn du aber isoliert bist, d.h. Einzelhofgang hast, solltest du gleich am Anfang jede Gelegenheit nutzen, etwas zu erfahren: Von den Hausarbeitern. Es sind die ersten Gefangenen, denen du begegnest, z.B. auf der Kammer. Aber Vorsicht! Nichts von dir selbst erzählen, sondern nur fragen.

Notfalls auch von dem einweisenden Beamten Informationen fordern: Einkaufsliste, Mitteilungsblatt, Hauszeitung oder ähnliches verlangen. Irgendwann zieht sich dann der einweisende Beamte zurück - nicht ohne von dir noch einmal nachdrücklich an Schreibpapier, Anliegenformulare, Umschläge und Kugelschreiber erinnert worden zu sein, falls du das bis dahin immer noch nicht bekommen hast - und läßt dich allein.

Man hat wohl die ganze Zeit gehofft, daß der Rummel endlich vorbei ist und die einen endlich allein lassen - aber wenn man dann allein ist, wird es oft noch unerträglicher, weil oft erst jetzt der betäubende Festnahmeschock nachläßt - und dafür die Verzweiflung zunimmt.

Erfahrene Gefangene gehen erst einmal ans Fenster und rufen "Eh, Nachbar, hast du Tabak?". Ein paar Worte zu wechseln, beruhigt vielleicht ein bißchen.

Dringende Anträge gleich stellen

Es ist - wenn man die Nerven dazu hat - sehr sinnvoll, schon an diesem ersten Tag Anträge an den Haftrichter zu schreiben und Anliegen an die Anstaltsleitung. Beides gibt man dann am nächsten Morgen bei der Frühstücksausgabe oder einer anderen vorgeschriebenen Gelegenheit an den diensttuenden Beamten ab. Man verliert so am wenigsten Zeit.

Die Erledigung mancher Anträge dauert Wochen, d.h. manchmal länger als die Haftzeit. Außerdem kann man sich damit auch ein bißchen ablenken.

Folgende Dinge mußt du als Untersuchungsgefangener beim zuständigen Haftrichter beantragen (Aktenzeichen angeben!):

Antrag auf Gemeinschaftszelle
Schreibmaschine
eigenes Rundfunkgerät (in der Regel ohne UKW-Teil)
eigenen Fernsehempfänger (Batterie)
Teilnahme an Freizeit und Gemeinschaftsveranstaltungen (falls Freizeit nicht automatisch gewährt)
Umschluß mit einem bestimmten Mitgefangenen
Teilnahme an der Gemeinschaftsarbeit
Sonderbesuche oder überlange Besuche
Sonderpakete
Bezug von Zeitungen und Zeitschriften, von Büchern, Bastelmaterialien und ähnliches für Selbstbeschäftigung

In einem schriftlichen "Anliegen" oder "Vormelder" an die Anstaltsleitung kannst du die folgenden Dinge fordern:

ärztliche Behandlung: "Ich beantrage eine Vorführung zum Arzt, da ich in Freiheit in ständiger ärztlicher Behandlung war";

Seelsorge: "Ich möchte den evangelischen (katholischen) Pfarrer sprechen";

Sozialarbeiter: "Ich beantrage ein Gespräch mit dem Sozialarbeiter. Zweck: Sicherstellung der Habe"

Herausgabe von "Habe": "Ich beantrage, daß mir meine bei den Effekten befindliche Uhr ausgehändigt wird"

Papier, Schreibmaterialien: "Ich beantrage W Bogen Schreibpapier, Umschläge und einen Kugelschreiber" (hat auch meist der Stationsbeamte)

Seife, Schampon, Klopapier etc. (wenn es mündlich nicht klappt) Teilnahme an den bereits richterlich genehmigten Veranstaltungen sowie an der Gemeinschaftsarbeit: "Ich beantrage, in die xy-Gruppe aufgenommen zu werden".

In der Strafhaft mußt du dich in allen Sachen gleich an die Anstalt selbst wenden. Näheres darüber, wie du dich verhalten mußt, wenn dir bestimmte Sachen verweigert werden, findest du in den Kapiteln über "Rechtsmittel".

Erste Kontakte nach draußen

Dazu nur einige kurze Anmerkungen:
Hast du immer noch keinen Anwalt, so verlange bei den Knastbeamten eine Anwaltsliste und hör dich auf alle Fälle auch mal unter den Mitgefangenen nach Anwälten um, die was tun und nicht nur aufs Geld schauen. Wenn du dich für einen Anwalt entschieden hast, schreib an ihn und bitte um einen Besuch. Lies dazu das Kapitel über Anwälte.

Paß auch bei Briefen an Freunde und Verwandte und andere auf, daß du nichts über deinen "Fall"schreibst.

Du mußt dich darauf einstellen, daß alle deine Briefe gelesen werden und auch angehalten werden, einfach um dich immer hilfloser zu machen und damit du dich noch mehr allein fühlst, weil sie dann hoffen, daß du dann doch was erzählst. Schreib nicht an Leute, die durch deine Briefe und die Bekanntschaft mit dir gefährdet werden können.

Falls du kein Geld hast, verlange, daß die Anstalt die Portokosten übernimmt.

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Wenn du draußen Kinder zurückläßt

Wenn du dich nicht darum kümmerst, mußt du damit rechnen, daß Jugendamt und Vormundschaftsgericht dir dein Kind wegnehmen, schlimmstenfalls es in ein Heim stecken und dir das Sorgerecht entziehen. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten, das zu verhindern:

Grundsätzlich mußt du wissen:
Wenn das Kind "verwahrlost", für sein "leibliches, geistiges und seelisches Wohl" nicht gesorgt ist, kann das Jugendamt immer eingreifen. Im übrigen bestimmen die Sorgeberechtigten, wo und wie ihr Kind lebt. Das Sorgerecht haben für eheliche Kinder normalerweise beide Eltern zusammen. Willst du also einen der nachfolgend dargestellten Schritte einleiten, mußt du dich mit deinem Ehepartner darüber einigen. Für das nichteheliche Kind hat die Mutter das Sorgerecht allein.

Eine "Pflegestelle"für dein Kind suchen

Die einfachste Möglichkeit für dein Kind zu sorgen in der Zeit, wo du es selbst nicht kannst, ist, das Kind zu Verwandten - deinen Eltern, Geschwistern, zum Onkel, der Tante ... - zu geben. Dazu brauchst du keine Genehmigung des Jugendamtes, und das Jugendamt mischt sich in der Regel dabei auch nicht ein.

Willst du nicht, daß dein Kind zu Verwandten kommt, kannst du vielleicht dein Kind bei Bekannten oder Freunden von dir oder zu sonstigen Leuten, die dein Kind aufnehmen wollen und die du für geeignet hältst, in Pflege geben. Nicht nötig ist, daß es sich hierbei um eine Familie handelt - genausogut kann eine alleinstehende Person oder ein Paar dein Kind aufnehmen. Diese sogenannte "Pflege"ist dem Jugendamt sofort anzuzeigen, und es muß die Genehmigung dazu geben!

Wenn die Pflegepersonen nach Ansicht des Jugendamts dein Kind grob vernachlässigen, kann die Pflegeerlaubnis allerdings widerrufen und das Kind vorläufig woanders untergebracht werden; in der Regel wird das dann ein Heim sein. Davon mußt du sofort benachrichtigt werden. Du hast dann - noch ehe das Vormundschaftsgericht etwas zu sagen hat - das Recht zu bestimmen, wohin dein Kind von da aus kommen soll.

Wenn du selbst nicht mehr damit einverstanden bist, dein Kind der von dir ausgesuchten Pflegestelle zu überlassen, kannst du den mit den Pflegern vereinbarten sogenannten "Pflegevertrag" einfach widerrufen und das Kind zu dir nehmen oder es anderen Personen in Pflege geben.

Beide Möglichkeiten - Verwandte und Pflegestelle - kannst du auch dann wahrnehmen, wenn du nicht im Knast bist. Die einzige Voraussetzung ist, daß die Sorgeberechtigten eine solche Unterbringung ihres Kindes für dessen Wohl für gut halten. Gerade wenn die Gefahr besteht, daß du verhaftet werden kannst oder du dich aus irgendwelchen Gründen längere Zeit nicht um dein Kind kümmern kannst, solltest du rechtzeitig dafür sorgen, daß dein Kind versorgt ist, damit es gar nicht erst dazu kommt, daß es der Willkür und Verwaltung durch die Ämter ausgesetzt wird und der Staat eine Sippenhaft an deinem Kind vollziehen kann.

Und was sehr wichtig ist: Solange du nicht Unterhalt zahlen kannst, muß das Jugendamt den Pflegern Erziehungshilfe zahlen. Diese beträgt zur Zeit etwa 400 - 600 DM monatlich. Dein Kind ist also auch finanziell einigermaßen abgesichert.

Wenn dir das Sorgerecht entzogen wird

Schwieriger ist es, wenn dir das Sorgerecht entzogen wird oder das Vormundschaftsgericht das Ruhen des Sorgerechts angeordnet hat, eben weil du längere Zeit im Knast bist und sich keiner um dein Kind kümmert.

Das "Ruhen des Sorgerechts" wird von einigen Gerichten schon nach recht kurzer Haftdauer, z.B. sechs Monaten, angeordnet. Andere Gerichte sehen während der U-Haft in der Regel von einer solchen Anordnung ab. Die Folge des Ruhens des Sorgerechts ist, daß das Vormundschaftsgericht für die Dauer deiner Haftzeit von sich aus einen Pfleger oder auch einen Vormund bestellen kann, was dann regelmäßig das Jugendamt ist.

Wenn du dich rechtzeitig um eine gesicherte Unterbringung deines Kindes bei Verwandten oder bei anderen Personen gekümmert hast, wird es dir eher gelingen, das Gericht davon abzubringen, das Kind von deinen Verwandten oder den Personen deines Vertrauens wieder wegzunehmen und es dem Jugendamt zu überlassen.

Eventuell wird das Gericht dann auch erst gar nicht das Ruhen deines Sorgerechts anordnen. Notfalls kannst du auch die Personen, bei denen dein Kind nach deiner Ansicht gut aufgehoben ist, von dir aus als Vormund vorschlagen. Wenn sie selbst einverstanden damit sind, muß das Gericht diese als Vormund bestellen.

Hast du dagegen bis jetzt niemanden für dein Kind gefunden oder dir bis jetzt darum keine Gedanken gemacht, und wird nun das Ruhen des Sorgerechts angeordnet, bist du natürlich in einer schlechteren Lage. Du hast zwar nach wie vor das Recht, einen Vormund für dein Kind zu benennen - und das solltest du dir in jedem Fall auch überlegen - bzw. eine Pflegestelle vorzuschlagen.

Das Gericht wird den von dir vorgeschlagenen Personen aber wahrscheinlich von vornherein mißtrauen und an sie Anforderungen stellen, von denen es weiß, daß diese Personen sie niemals erfüllen können.

Auf weitere Möglichkeiten - wie freiwillige Erziehungsbeistandschaft, Fürsorgeerziehung usw. - gehen wir hier nicht mehr ein. Unter welchen Bedingungen Kinder an der Seite ihrer Mutter im Knast aufwachsen können und welche Probleme damit verbunden sind, darüber lies in Abschnitt+++++++ nach.

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Die Haftbedingungen in der ersten Zeit - U-Haft

Die Untersuchungshaft ist in der Regel Einzelhaft.

Begründet wird dies damit, daß der U-Häftling ja noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb als unschuldig zu gelten hat. Die Einzelhaft soll also eine besondere Vergünstigung gegenüber den Strafgefangenen sein. Es gäbe also keinen Grund, den U-Häftling nicht sofort und unbeschränkt mit anderen Gefangenen zusammenzulassen.

Natürlich finden sich doch Gründe:

Der "Zweck der U-Haft" könnte sonst gefährdet sein. Du bist ja nicht allein deshalb inhaftiert worden, weil du einer strafbaren Handlung dringend verdächtigt wirst, sondern weil darüber hinaus angeblich "Flucht- oder Verdunklungsgefahr" (oder beides) besteht oder wenn die Gefahr besteht, daß du als "Wiederholungstäter" weitere Straftaten begehst.

Sie werden dich oft mit der Begründung von anderen Gefangenen fernhalten,du könntest über Mitgefangene Zeugen beeinflussen, Beweismittel beseitigen lassen, Komplizen verständigen etc.

Ein zweiter Grund, dich allein zu halten, ist die Gefährdung von "Sicherheit und Ordnung in der Anstalt".Diese Floskel wirst du in der nächsten Zeit sehr oft zu hören bekommen; damit kann fast alles verboten und durchgesetzt werden.

Die Verhöre gehen weiter

Einen dritten Grund für deine Isolation wirst du kaum zu hören, dafür aber umsomehr zu spüren bekommen:
Das Interesse der Ermittlungsbehörden, aus dir etwas herauszubekommen. Was sie nicht schon unmittelbar nach der Festnahme erreicht haben, werden sie nun auf andere Weise weiterversuchen. Haben sie vorher noch versucht, deine unmittelbare Angst, deine Desorientiertheit, also den Überraschungseffekt der Festnahme auszunutzen, so kann es passieren, daß sie nun die Zeit für sich arbeiten lassen - mit Hilfe andauernder Isolation.

Bist du im Zusammenhang mit deiner politischen Arbeit inhaftiert worden, hast du ein Verfahren wegen §§ 129, 129a (kriminelle bzw. terroristische Vereinigung) am Hals, so mußt du regelmäßig damit rechnen, daß diese Methode an dir ausprobiert wird.

Stelle dich darauf ein, daß sie dich vielleicht öfter besuchen werden. Es kommt dabei vor, daß du von einem Beamten mit den Worten aus deiner Zelle geholt wirst: "Besuch für Sie" oder "Ihr Anwalt möchte Sie sprechen". In der Besuchszelle erwartet dich dann ein grinsender LKA-Beamter zum Verhör.

Laß dich auf kein Gespräch ein! Nach wochenlanger Isolationshaft ist dein Bedürfnis mit jemandem zu reden so stark und deine Selbstkontrolle oft so schwach, daß du vorher nicht einschätzen kannst, wie so ein "Gespräch" enden wird - und damit zu arbeiten, ist die stärkste Waffe der Verhörspezialisten.

Außerdem: Wenn sie nur einmal das Gefühl bekommen, du könntest umfallen, dann lassen sie nicht mehr locker. Deshalb glaube nicht, wenn du ihnen irgendwas erzählst, daß du dann deine Ruhe haben wirst. Im Gegenteil. Dann geht es erst richtig los.

Also: Sag in so einem Fall: "Danke, das war's dann", dreh dich wieder um und verlange, auf deine Zelle geführt zu werden. Manche empfehlen, dem Druck dadurch auszuweichen, daß man anfängt völlig uninteressante Geschichten zu erzählen, z.B. vom letzten Urlaub, von einem Film, den man gesehen hat, von einem Buch, das man gelesen hat. Davor ist aber zu warnen. Ein geschickter Verhörspezialist wird auch für diese Themen Interesse zeigen, um erstmal ein Gespräch in Gang zu setzen und es an geeigneter Stelle in die richtigen Bahnen zu lenken.

Isolation und Rededruck

Je wichtiger du ihnen bist, desto hartnäckiger werden sie sein. Hat gar die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen, wirst du also als "Terrorist" oder auch "Spion"eingestuft, dann mußt du dich auf die ausgekochtesten psychologischen Tricks gefaßt machen, bei denen alles, was sie von dir, deiner Persönlichkeit, deiner Vergangenheit, deinen Interessen, deinen Gewohnheiten und Schwächen in Erfahrung bringen konnten, gegen dich ausgespielt wird.

Mit der zynischen, scheinheiligen Begründung, dich vor"Selbstmord" bewahren zu wollen, versuchen sie manchmal zusätzlich, dich durch nächtliche Zellenbeleuchtung und häufiges nächtliches Wecken mürbe zu machen.

Denke daran: Die Hartnäckigkeit der Ermittler ist für dich ein Hinweis darauf, daß ihr Belastungsmaterial gegen dich oder die Mitverdächtigen noch sehr dürftig ist. Sieh zu, daß es dabei bleibt. Deine Gegenstrategie muß sich hauptsächlich darauf konzentrieren, den eigenen durch die Isolation hervorgerufenen Rededruck zu verarbeiten oder zumindest abzulenken und unter Kontrolle zu halten.

Neben dem Bewußtsein, diese Methoden durchschauen zu können, können z.B. autogenes Training und ähnliche Konzentrationsübungen und auch Selbstgespräche in der Zelle ein brauchbares Mittel dagegen sein.

Daß die Isolationshaft ein hervorragendes Mittel ist, Menschen zum Reden zu bringen, haben nicht nur die Ermittler in politischen Strafsachen erkannt:
In mehreren U-Haftanstalten - und es ist zu befürchten, daß sich dies allgemein durchsetzen wird - ist daher eine "Eingewöhnungszeit", d.h. eine generelle Isolationshaft für alle Neuzugänge eingeführt worden. In der JVA Frankfurt-Preungesheim zum Beispiel dauert diese Zeit zwei Monate.

Nur beim allgemeinen Hofgang kommt man mit anderen Gefangenen in Kontakt. Die restlichen 23 Stunden am Tag ist man allein in der Zelle.

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Die Umstellung auf das Leben im Gefängnis

Eingesperrt zu sein, ist für die meisten eine völlig neue Situation, an die sie sich nur mit Mühe und nur sehr langsam anpassen können. Es ist zunächst ungeheuer schmerzhaft, wie nach einer Operation. Es bedeutet, von allem abgeschnitten zu sein, wovon man früher gelebt hat, nämlich von einer bestimmten Gemeinschaft mit anderen. Die Ängste und Schwierigkeiten der ersten Zeit rühren vor allen Dingen daher. Jeder Mensch lebt von den Gefühlen anderer Menschen.

Die erste Zeit bedeutet also eine Umstellung, die nach dem völligen Bruch mit dem "Draußen" notwendig geworden ist. Für eine solche Umstellung gibt es wohl je nach Charakter, eigener Vergangenheit und je nach Temperament verschiedene Wege. Daß man daran scheitert, ist ebenso möglich wie daß man sich behauptet.

Nach einiger Zeit wird man bei sich beobachten, daß die früheren Beziehungen, die man draußen gehabt hat, immer mehr in den Hintergrund rücken und sich zu neutralisieren beginnen. Sie werden schwächer. Was man da beobachtet, ist ein Hinweis darauf, daß man sich innerhalb der neuen Situation zurechtzufinden begonnen hat, daß man sich in ihr eingerichtet hat.

Diese Veränderung, die man an sich bemerkt, ist etwas sehr beeindruckendes. Sie bedeutet eine Anpassungsfähigkeit, die man so beschreiben könnte: Man ist fähig, sich in einer Situation, in der einem alles genommen ist, mit neuen Gefühls-"Besetzungen" einigermaßen über die erste Zeit zu helfen. Welche Wege diese neuen Gefühle, aus denen ein Gefangener leben muß, nach langdauernder Haft nehmen, darüber ist hier allerdings nichts gesagt. Die Gefühlsentwicklung eines Gefangenen wird immer etwas sehr fremdartiges hervorbringen.

Aber für sein eigenes Leben wird sie immer normal bleiben, weil es nichts anderes gibt, woran sie sich halten könnte.

Das "Übersetzen" in diese Gefühlswelt der Gefangenen ist deshalb kein Verstoß gegen die Normalität, wie es manchen scheint, die zu sehr ihre eigenen Maßstäbe von sozialem Leben an das Dasein im Gefängnis anlegen. Sicher ist, daß man mit dem Festhalten an solchen Normen im Knast nicht überleben kann.

Was draußen als gestört gilt, kann einem Gefangenen helfen, sich geistig, seelisch und körperlich ungestört zu fühlen. Beispielsweise gilt draußen die extreme Konzentration auf sich selbst als gestört, im Gefängnis ist sie unvermeidbar, und wer "gesellig" bleibt, wird zum Kranken seiner Geselligkeit. Er hält es in der Zelle allein nicht aus. Die auf den eigenen Körper gerichtete Sexualität gilt draußen als "mindere" Form der Sexualität - im Gefängnis ist sie die Normalform, und wer sie hier weiter als "verarmte" Sexualität sieht, begeht aus Mitleid ihre unvermeidliche Diskriminierung.

Erarbeitung der neuen Umwelt

Daß man sich immer an die neue Umgebung anpassen wird, bedeutet nicht, daß man diese Anpassung nicht durch eine genauere Selbstbeobachtung und durch gezielte Versuche beschleunigen und verbessern müßte.

Die Anpassung kann leicht dazu führen, daß einer seine sozialen Beziehungen Stück für Stück aufgibt - auch im Knast.

Ein Mittel der aktiven Anpassung - gemeint ist hier das Überleben und nicht Unterordnung - wäre zum Beispiel, daß man seine Umgebung genauer beobachtet. Durch aktive Beschäftigung damit kann einem zunächst die Angst genommen werden, die man vor der fremden neuen Umwelt hat. Die neuen Kenntnisse über die Situation machen sie schließlich so bekannt, daß man sich in ihr sicher bewegen kann. Das alles bedeutet eine Aneignung der Umgebung durch "Arbeit".

Auch in jeder Beziehung, die intensiv genug ist, ist so etwas wie Arbeit, Tätigkeit, Bewältigung enthalten. Die Arbeit an der neuen Umgebung kann bedeuten, daß man sich zunächst einmal ausreichend Kenntnisse über sie verschafft - Kenntnisse über die Menschen, über die Vorgänge und Funktionen, über den ganzen Betrieb des Knasts, und Kenntnisse über andere Gefangene. Man nimmt das alles nicht einfach auf, sondern je intensiver dieses Forschen ist, umso mehr benötigt es das Schreiben, mit dem man Beobachtungen und Einschätzungen festhalten kann.

Durch Schreiben kann man sich am ehesten seine neue Situation aneignen. Sie wird dadurch zu Gedanken und durch Gedanken zu etwas, was im eigenen Leben die wichtigste Rolle spielt: die eigene Absicht und Vernunft.

Die Qual der Trennung von seiner früheren Umgebung läßt sich vermindern, wenn man versucht, durch die Bearbeitung dessen, was um einen herum ist, neue Probleme zu finden, die sich lösen lassen. Das sind die neuen Probleme von Beziehungen zu ändern, mit denen man sprechen kann, mit denen man tagtäglich zu tun hat. Das sind Notwendigkeiten, die unmittelbar auf der Hand liegen.

Die Gefahr ist dabei, daß man die draußen zurückgelassenen Beziehungen, die sich weit entfernt haben, tatsächlich so bewältigt, daß man sie vergißt. Man wird versuchen, diese Beziehungen durch Briefe und Besuche festzuhalten - ob man es über lange Zeit tatsächlich kann, wird an der geistigen Intensität dieser Beziehungen liegen. Nur sie ist stärker als die Mauern.

Auch im Knast lebt man

Schmerzhaft an der neuen Situation sind vor allem die Übergänge und bestimmte Arten der Bewältigung des Übergangs von der alten in die neue Situation - und natürlich gibt es gescheiterte Formen der Anpassung, die mit Passivität, Beschränktheit auf sich selbst zu tun haben. Grundsätzlich kann sich der Mensch selbst an extreme Situationen anpassen. Es ist natürlich nicht möglich, sich an dauerndes Hungern, dauerndes Frieren usw. anzupassen, aber innerhalb einer physisch ertragbaren Umgebung ist die Anpassungsfähigkeit sehr groß.

Diese Anpassungsfähigkeit wird also in der neuen Umgebung auch Vorzüge herausfinden und neue Möglichkeiten, die sie bedingt ertragbar machen. Es entstehen neue Gefühle, die nur mit dieser und keiner anderen Umgebung zu tun haben.

Diese Überlebenschancen des Eingesperrtseins müssen also gefunden werden. Das bedeutet nicht, daß das Eingesperrtsein oder das Gefängnis irgendwelche Vorzüge hat, sondern lediglich den Zwang, unter dem man selbst steht, sich eine einigermaßen ertragbare Lage zu schaffen. Und Widerstand kann nur leisten, wer sich eine solche ertragbare Lage schafft, zumindest eine solche, die er seelisch verkraften kann. Aus einer absolut unerträglichen Lage wird niemand Widerstand leisten können, weil sie auch das Denken und die Gefühle unerträglich macht und damit alle Handlungen konfus werden.

Möglichkeiten der Bewältigung

Man wird sich mit sich selber viel mehr beschäftigen müssen als draußen. Und das bedeutet vielleicht mehr als nur an die eigene Zwangslage zu denken. Man lernt sich besser kennen. Diesen Vorteil sollte man nicht einfach hinnehmen, sondern als Gelegenheit benutzen, mit sich selber besser umzugehen zu lernen.

Es könnte bedeuten, daß man sich eine bestimmte Art dieser Bewältigung, dieser Verarbeitung seiner Probleme aneignet, z.B. Traumaufzeichnungen, Aufzeichnung dessen, woran man denkt, woran man sich erinnert, Notierung der eigenen Phantasien -Überlegung und Erinnerung der eigenen, persönlichen Geschichte. Daß man dabei vor plötzlichen Zellendurchsuchungen geschützt sein muß, ist selbstverständlich. Was belastend sein kann, schreibt man nicht auf.

Eine weitere Möglichkeit, die hinzukommt und die genauso notwendig ist, wäre, sich auf seine Mitgefangenen besser einzustellen und sie nicht von vornherein als "Schmock" oder Untermenschen anzusehen. Denn damit tut man genau das, was die Justiz mit einem selber macht. Unter deinen Mitgefangenen wirst du bestimmt einige finden, mit denen du dich gut verstehst, und du wirst umso weniger der Einbildung verfallen, daß die anderen - nur du nicht - zu Recht hier hingehören, je mehr du dich mit anderen abgibst und ihre Geschichte kennenlernst.

Du wirst Überraschungen erleben. Wer dir vorgekommen ist als einer, mit dem du absolut nichts gemeinsam hast, kann dein bester Freund werden. Eine dritte Gelegenheit, die die neue Situation zuläßt, ist die geistige Arbeit, die Aneignung von neuem Wissen. Man kann die Stille der Zelle dazu benutzen, um zu lesen; sich Notizen machen, eigene Überlegungen aufschreiben.

Damit kann man sich bis zu einem gewissen Grad über den Zustand der Bewegungslosigkeit, zu dem man verdammt ist, hinweghelfen. Man kann sich sogar vorstellen, daß geistige Arbeit die körperliche Beschränkung, das Eingesperrtsein im eigenen Körper, der Bedürfnisse hat, und im Knast, der alle Bedürfnisse erstickt, bis zu einem gewissen Grad ausschalten kann. Körperliche Bedürfnisse, das dauernde Bedürfnis nach Freiheit, Bewegung, Sexualität zu unterdrücken, ist sicher falsch, aber es ist nicht unmöglich, seine Bedürfnisse in Phantasien auszuleben, die die weggenommene Freiheit auf eine subversive Weise wieder einfangen.

Die Phantasie kann Wege gehen, die aus der Gesellschaft herausführen und nie mehr zu ihr zurückkehren - Irrwege der Entfernung oder der Anpassung - aber als Drang sich zu befreien sind sie - ganz gleich, was aus ihrer Vorwegnahme eines Tuns später folgt - alle notwendiger Ausdruck eines Lebens und deshalb legitim.

Sie würden einen großen Teil ihres Schreckens für andere einbüßen, wenn man nicht auch die Phantasiewelt der Gefangenen, als Äußerung ihres autonomen Schicksals, ihrer Ungebrochenheit und ihrer eigenen Kultur, mit Tabus und Strafen, Sprechängsten belegen würde. Erst das Unausgesprochene, am Aussprechen Gehinderte wird grausam - in der Form der Grausamkeit, die letzter verzweifelter und scheiternder Versuch ist, Zuneigung von ändern zu erhalten.

Deshalb ist es notwendig, seine Phantasien nicht nur zu träumen, sondern sie auch zu leben und auszusprechen, zu agieren.

Dies alles sind Möglichkeiten, das Eingesperrtsein zu bewältigen - eine Verfeinerung eigenen Fühlens. Denkens und Handelns zu erreichen, die der äußeren Gewalt besser angepaßt ist als eine gewaltsame Harte gegen sich und andere. "Abhärtung", ..dicke Haut".

Die Form des größtmöglichen Widerstands im Knast ist die, die den eigenen Widerstand verfeinert, das heißt fein verteilt handhaben kann, weil er sonst zerschlagen wird und nur blindes Anrennen, blinde Rebellion bedeutet, sinnlose Rebellion.

Wir bilden uns nicht ein, damit irgendetwas Endgültiges gesagt zu haben. Das ist vielmehr nur ein erster, vielleicht gescheiterter, vielleicht aufgeblasener Versuch, zu diesem Thema doch etwas zu sagen, obwohl es schwer genug ist. Es ist auch eine Anregung, ein Stoff für kritisches Überlegen, mehr nicht. Außerdem ist es ein Erfahrungsbericht, also nicht ganz so ausgedacht wie es vielleicht scheint.


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